Aggression 1933
Die sowjetische Definition des Begriffs »Äggression« auf der Genfer Abrüstungskonferenz 1933:
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DER SPIEGEL 4/1970
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Jener Staat, der den Krieg erklärt oder der in das Gebiet eines anderen Staates einrückt, oder jener, dessen Streitkräfte wissentlich gegnerisches Gebiet bombardieren oder gegnerische Schiffe und Flugzeuge angreifen, oder jener. dessen Streitkräfte in das Gebiet eines anderen Staates ohne dessen Zustimmung einrücken oder es ohne dessen Zustimmung besetzt halten, und endlich jener Staat, der eine Blockade über die Küste eines anderen Staates verhängt. soll als Angreifer gelten.