Akt - DER SPIEGEL
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Akt

• aus DER SPIEGEL 18/1954
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Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik steht auf dem Standpunkt, daß eine eventuelle Anerkennung der Pankower Regierung durch ausländische Staaten als »unfreundlicher Akt« dieser Staaten gegenüber der Bundesrepublik betrachtet werden müsse. Sofern die Bundesrepublik solchen Staaten gegenüber Verpflichtungen aus dem Londoner Schuldenabkommen habe, müßten sie damit rechnen, daß sich die Bundesregierung von ihren Verpflichtungen entbunden fühlen würde, da das Abkommen unter der Voraussetzung geschlossen wurde, daß die Bundesrepublik der einzige Rechtsnachfolger des ehemaligen Deutschen Reiches sei.

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