AFFÄRE FILBINGER Akt der Hingabe
Während des ganzen Dritten Reiches«, so Hans Karl Filbinger, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, »habe ich meine antinazistische Gesinnung nicht nur in mir getragen, sondern auch sichtbar gelebt« Es sei bekannt, beteuerte der ehemalige Marinestabsrichter Filbinger vor der Presse, »daß ich deswegen erhebliche Nachteile in meinem Fortkommen seit meiner Studentenzeit erfahren habe«.
Die Erinnerungen des Landesvaters ("Ich gehörte zum geistigen Widerstand") an seine studentische Vergangenheit sind, so scheint es, ähnlich lückenhaft wie jene an seine Zeit als Kriegsrichter und Anklagevertreter des NS-Regimes in Norwegen.
Anfang des Monats mit dem Skandalfall konfrontiert, konnte oder mochte sich Unionschrist Filbinger jenes 22jährigen Matrosen Walter Gröger nicht mehr so recht entsinnen, dessen Hinrichtung er noch am 16. März 1945 -- als das bevorstehende Kriegsende längst absehbar war -- persönlich leitete, nachdem er zuvor als Anklagevertreter die Todesstrafe gefordert und erwirkt hatte, obgleich der junge Delinquent lediglich Vorbereitungen für eine Flucht nach Schweden getroffen, davon aber selber wieder Abstand genommen hatte (SPIEGEL 19 und 20/1978).
Besser als Filbinger, der in seiner Rolle als Ankläger rechtliche und persönliche Mitverantwortung für die Verschärfung jenes Urteilsspruches auf die Höchststrafe übernommen hatte -- in einem vorausgegangenen Verfahren hatte das Feldkriegsgericht nur auf acht Jahre Zuchthaus für Gröger erkannt -, erinnert sich noch der damalige Gefreite Walter Stürtz, heute technischer Angestellter in Saarbrücken, an die Begleitumstände jenes Falles einer entfesselten Kriegsgerichts-Maschinene.
Stürtz zum SPIEGEL: »Wir gehörten damals zur Manineersatzabteilung auf der Insel Hoberdön, 20 Minuten mit der Fähre weg vom Hinrichtungsort Grögers in Akershus. Ich entsinne mich deshalb noch genau an den Fall, weil ein Zug unserer Einheit, also etwa 60 Mann, auf höheren Befehl extra nach Akershus rüberfahren mußte, um an der Vollstreckung dieses Todesurteils teilzunehmen -- aus Gründen der Abschreckung. Die Leute kamen empört zurück. Wir hatten doch alle schon unsere Zivilklamotten im Spind und wollten nach Schweden. Wir waren uns alle einig, daß dieses Urteil Unrecht war.«
Entfallen sind Landesvater Filbinger aber offenbar auch Inhalt und NSideologische Schlagseite seiner ersten wissenschaftlichen Veröffentlichung, die er im Frühjahr 1935 publizierte, Titel: »Nationalsozialistisches Strafrecht -Kritische Würdigung des geltenden Strafgesetzbuches und Ausblick auf die kommende Strafrechtsreform.«
Was der damals 2ljährige Jurastudent an völkischem Blut- und Bodenschwulst zu Papier brachte, ließe sich unschwer als politische Jugendsünde abtun (und würde jetzt auch nicht vom SPIEGEL abgedruckt), entspräche es in seiner Diktion nicht genau dem Tenor des Marinerichters Filbinger und wäre es nicht immer wieder Filbinger selber, der heute unablässig beteuert, daß er schon als Student zu den Regimegegnern zählte.
Anders schließlich als im Falle Gröger, wo er als Anklagevertreter auf Anweisung seines vorgesetzten Gerichtsherrn habe handeln müssen und gegen das Todesurteil nichts mehr habe unternehmen können -- eine Version, die der frühere U-Bootkommandant Ernst-Gunther Unterhorst aus einschlägiger Erfahrung widerlegt (Seite 12)
kann sich Filbinger bei seinen schriftlichen Bekenntnissen zum NS-Regime auch auf keinerlei Spielart von Befehlsnotstand herausreden. Keineswegs etwa waren 1935 schon Jurastudenten bei Gefahr für Leib und Leben gehalten, per Griffel der braunen Macht den Rechts-Weg zu bahnen.
Der Ausblick, den Filbinger seinerzeit den Lesern der katholischen »Werkblätter« gab, war stramm regimetreu. Die neue Auffassung der Volksgemeinschaft als Blutsgemeinschaft verändere, so der junge Jurist, auch »die Sicht des Staates«, der »nicht mehr allein in seiner Nachtwächter- oder Wohlfahrtsfunktion« betrachtet werden könne, »sondern als ... geistiger Ort, in dem sich alle Glieder der Volksgemeinschaft in einem ständig erneuerten Akt geistiger Hingabe treffen« (Seite 33).
In seiner Schrift bezeichnet Filbinger das Sondergesetz in Sachen van der Lubbe als »notwendig«, um die Reichstagsbrandstiftung »angemessen zu sühnen« -- sprich: mit dem Tode. Rechtsstaatliche Grundgedanken im überkommenen Strafverfahren beschrieb er zugleich als Errungenschaften, die er, ganz im Geist der neuen Zeit, betont abwertend in Gänsefüßchen setzte, beklagte die »Vernachlässigung des Sicherungsgedankens« und propagierte gegen die »meist unverbesserlichen« Rechtsbrecher neben schärferen Strafen auch gleich noch »Entmannung« und, damals schon, »Untersagung der Berufsausübung«.
Die Leser, denen Hans Filbinger seine nationalen Visionen nahebrachte, waren, wie er, Mitglieder des »Bundes Neudeutschland«, einer Erneuerungsbewegung des deutschen Katholizismus, die nach dem Ersten Weltkrieg als Verband katholischer Schüler an höheren Lehranstalten gegründet worden war. Die »Werkblätter« waren die sechsmal jährlich erscheinende Zeitschrift des Bundes.
In den ersten Jahren des Dritten Reiches bemühten sich die Autoren der »Werkblätter« erkennbar darum, dem neuen Regime Rechnung zu tragen. So schrieb Filbingers damaliger und heutiger Freund, der Freiburger Philosoph und Theologieprofessor Max Müller, im Januar 1934: » Der norddeutsche Hochschüler ist nicht nur SA-Mann, er ist SA-Student«, und er verlangte »soldatische Unterordnung unter den Führer«, der sich seine Autorität »im vierzehnjährigen Kampfe erkämpft hat«.
Müller, damals Führer des Neudeutschlandbundes und Chefredakteur der »Werkblätter« -- später von den Nazis verfolgt -, erinnert sich noch genau: »Bis zum Röhmputsch dachten wir, ein gemäßigter Faschismus sei erträglicher als die Ordinärheiten des späteren Naziregimes.« Und da habe er den jungen Filbinger »vielleicht gebeten, schreib doch einmal etwas Positives«.
Filbinger schrieb -- vielleicht, weil's ihm opportun erschien. So opportun wie noch im März 1945 die Todesstrafe an Gröger vollstrecken zu lassen, und so opportun, wie drei Wochen nach Kriegsschluß als Truppenrichter den 24jährigen Obergefreiten Kurt Olaf Petzold wegen »Gesinnungsverfall« -- dies Wort aus seiner Schrift von 1935 aufgreifend auf sechs Monate ins Gefängnis zu schicken, weil der seinem ebenfalls. kriegsgefangenen Batteriechef im betrunkenen Zustand Schimpfworte wie »Ihr Nazihunde!« zugerufen und sich das Hakenkreuz von der Uniform gerissen hatte.
So wie Filbinger auch 1960, als neugekürter baden-württembergischer Innenminister, bei einer Gedenkfeier zur Erinnerung an drei Bürger, die noch am Ende des Zweiten Weltkrieges hingerichtet worden waren, als Festredner verkündete, was opportun erschien. Die drei Männer, ein Bauer, ein Lehrer und ein Bürgermeister, waren zum Tode verurteilt worden, weil sie vierzehn Tage vor Kriegsende noch in die Schlacht befohlene Hitlerjungen entwaffnet hatten -- für Filbinger ein Zeugnis für das »Große und Edle«, das auch »in seinen dunkelsten Stunden .., lebte«.
Die drei Todesurteile im badenwürttembergischen Brettheim ließen sich ohne Knick verabscheuen. Der Staat Hitlers, so Filbinger vor 18 Jahren bei jener Gedenkfeier, sei, »an höheren Rechtsnormen orientiert, kriminell geworden«.
Seine persönliche Mitverantwortung am Todesurteil gegen den Matrosen Gröger hingegen, der damals auch nur nicht länger mehr kämpfen wollte, mochte der Ministerpräsident auch vorletzte Woche noch nicht als Last empfinden: »Was damals Rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein.«