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Justiz Alles oder nichts

Richter und Staatsanwälte in der DDR dürfen ihre Personalakten säubern - ein Modell für alle alten SED-Genossen in den Betrieben.
• aus DER SPIEGEL 27/1990
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Vier Jahrzehnte lang dienten die Richter in der DDR dem Staat als gehorsame Handlanger. Meist schloß sich das Gericht einfach »dem Antrag der Staatsanwaltschaft an«. Die schäbigste Rolle spielte die politische Justiz, die oppositionelle Meinungen oder Betätigungen von DDR-Bürgern unnachsichtig kriminalisierte und drakonisch bestrafte.

Egal, ob junge Leute regierungskritische Flugblätter verbreiteten, Autofahrer Verwandten aus Mitleid bei der Republikflucht halfen oder ein Freundeskreis gegen die Invasion in der Tschechoslowakei protestierte - wer erwischt wurde, hatte mit mehrjährigen Freiheitsstrafen zu rechnen.

Wie schon unter dem Hakenkreuz ließen sich die Robenträger auch im Zeichen von Hammer und Zirkel »zum Instrument politischer Herrschaft« machen, wie es im Standardwerk »Politik und Justiz in der DDR« des Kölner Experten Karl Wilhelm Fricke heißt. Die SED habe in jeder Hinsicht, auch personell, vorgesorgt, so Fricke, »damit ihr Gesetz und Justiz als Mittel zur Durchsetzung der Politik botmäßig wurden«.

Doch nun, o Wunder, sind die willfährigen Justizgenossen plötzlich rechtsstaatlich gewendet. Anders als die furchtbaren Nazi-Juristen, die im westdeutschen Staat darauf angewiesen waren, daß ihre Kollegen nicht zu strikt gegen sie vorgingen, können sich die DDR-Richter durch einen simplen Verwaltungsakt gleich selber Entlastung erteilen.

Die Handhabe dazu verschafft ihnen eine für alle DDR-Beschäftigten geltende »Verordnung zur Arbeit mit Personalunterlagen«, die noch die Übergangsregierung von PDS-Ministerpräsident Hans Modrow zum 1. März erlassen hatte. Diese Vorschrift, die auf eine Initiative des Ost-Berliner Runden Tisches zurückging, war ursprünglich gut gemeint gewesen, etwa zur »Gewährleistung des Schutzes der persönlichen Daten«.

Beabsichtigt war, daß abträgliche Vermerke in den Personalakten wie politisch motivierte Rügen oder die Feststellung unerwünschter Kontakte, etwa ins Ausland, die Berufstätigen nicht länger am Fortkommen hindern sollen. Daher dürfen die »Werktätigen auf Ersuchen Einsicht« in die Personalpapiere nehmen und vom Betrieb die Herausgabe »nicht mehr aktueller Dokumente und Unterlagen« verlangen. Ebenso können auch Dienst- und Betriebsleiter »veranlassen, daß schrittweise . . . gemeinsam mit dem Werktätigen die vorhandenen Personalakten aufgelöst« und ihm »alle nicht mehr benötigten Schriftstücke« ausgehändigt werden.

Ob diese Regelungen von vornherein auf die Möglichkeit des Mißbrauchs zugeschnitten wurden, wird sich kaum nachweisen lassen. Es fällt allerdings auf, daß eine nähere Regelung darüber, welcher Akteninhalt getilgt werden darf, geradezu sorgsam vermieden wurde.

Juristen lesen Gesetze genauer - und sie wissen, wie man sie sich passend macht. Juristen im Ost-Berliner Justizministerium waren offenbar die ersten, die den Dreh mit der Aktenwäsche fanden: Nach dem Wortlaut der Vorschrift dürfen auch solche Dokumente aus der Kaderakte entfernt werden, die Auskunft über treue Dienste für den real existierenden Sozialismus und über SED-Liebedienerei geben.

Umgehend machte der umstrittene Ost-Berliner Justizminister Kurt Wünsche, 60, Mitglied der früheren Blockpartei LDPD, heute BFD, von dieser Generalklausel Gebrauch. Sein Ministerium ließ den Richtern ihre Personalakten aushändigen und stellte ihnen frei, Unterlagen nach Belieben zu entnehmen oder veränderte Papiere einzufügen, etwa frisierte Lebensläufe. Den gleichen Service bot die Generalstaatsanwaltschaft den Anklägern in der DDR-Justiz, wie die Richterkollegen durchweg ehemalige SED-Genossen.

Für die rund 1300 Richter und die Staatsanwälte in der Ostrepublik geht es »um alles oder nichts«, wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) schrieb, »um Anstellung auf Lebenszeit oder Entlassung«. Für eine Weiterbeschäftigung ist ihre rechtsstaatliche Zuverlässigkeit maßgeblich, ohne die sich »das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsprechung nicht gewinnen« lasse, so die SZ. Etwa 200 Juristen, die vor allem wegen anfechtbarer politischer Verfahren als belastet gelten, sind bereits amtsenthoben.

Herausgekommen war die Weißwäsche der DDR-Justiz durch eine Frage aus dem Auditorium eines Ost-West-Forums der Fachgruppe Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV). Zwei Ost-Berliner Richter, Wolfgang Korbe und Jürgen Lukas, bestätigten auf der West-Berliner Diskussionsveranstaltung über deutsch-deutsche Justizperspektiven Mitte Juni, daß die DDR-Staatsjuristen ihre Kaderakten verändern können.

Die Frage, ob die DDR-Juristen damit »ihre Stasi- und SED-Vergangenheit« in den Personalpapieren tilgen dürften, wiesen Korbe und Lukas allerdings als »absoluten Unsinn« zurück. Bei der Aktendurchsicht handele es sich um eine »Rechtspflicht, die erfüllt werden« müsse. Ohnehin könne sich »ein Richter nicht verstecken«, denn er habe schließlich Urteile gesprochen.

Schutz vor den Folgen ihrer Urteile verschafft den Juristen zwar nicht die Personalakten-Verordnung, vermutlich aber das nun geplante DDR-Richtergesetz. Danach wäre ein vorerst weiterbeschäftigter Kadi disziplinarisch nur zu belangen, wenn sein Fehlverhalten nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Auf diese Weise würden die Staatsjuristen, acht Monate nach der Wende in der DDR, praktisch »Absolution« für ihre Vergangenheit erhalten und könnten »nicht dafür bestraft werden, daß sie ihrem System treu und redlich gedient haben«, so die Frankfurter Rundschau, die nach dem ÖTV-Forum über die »Aktenwaschanlage« als erste Zeitung berichtete.

Mit dem Genossenputz, den Bild als »Wünsches neuestes Lumpenstück« anprangerte, geriet der Ost-Berliner Politiker erneut ins Zwielicht. Kurt Wünsche war schon zuvor zum Rücktritt gedrängt worden, weil er von 1967 bis 1972, als Nachfolger der »blutigen Hilde« Benjamin, ergebener Diener der Stalinisten Walter Ulbricht und Erich Honecker gewesen ist (SPIEGEL 24/1990).

Wünsche entwand sich dem Vorwurf der Aktenwäsche zugunsten von SED-Juristen mit dem Gegenvorwurf »einseitiger und tendenziöser« Berichterstattung, da die Verordnung schließlich allen Arbeitnehmern der DDR die Durchsicht der Kaderakten erlaube. Der Hinweis ist zwar richtig, doch daß das Abschiedsgeschenk Modrows für Hunderttausende alter Genossen gilt, macht die Sache nicht besser.

Allenthalben ist in der DDR mittlerweile von Aktensäuberungen zu hören, in Staatsbetrieben, Behörden, bei Funk und Fernsehen. Vor dem Roten Rathaus in Ost-Berlin kam es letzten Monat zu Demonstrationen, weil der Magistrat, um einen Neuanfang zu machen, die Arbeitsverhältnisse von 192 leitenden Mitarbeitern bis zum 30. Juni befristet hatte.

Obwohl bei den fälligen Neueinstellungen die gereinigten Personalakten herangezogen werden sollten, belagerten über tausend Demonstranten das Rathaus. Unter dem Druck nahm Oberbürgermeister Tino Schwierzina (SPD) die Kündigungen vorerst zurück.

Welch groteske Folgen die Wäsche der Personalakten haben kann, wird am Beispiel einer früheren Schulinspektorin deutlich. Die Pädagogin hatte vor zwei Jahren an der Carl-von-Ossietzky-Oberschule in Ost-Berlin, auf Drängen der Schulministerin Margot Honecker, den Hinauswurf von sechs friedensbewegten Schülern wegen »antisozialistischen Verhaltens« betrieben. Nach der Wende setzte sie sich von ihrem Wirkungsort ab und nahm, mit einer Legende ausgestattet, eine leitende Tätigkeit in der Jugendfürsorge auf. Dort wurde sie von der Mutter eines der relegierten Gymnasiasten erkannt.

Solche Fälle illustrieren die Dehnbarkeit der Erlaubnis zur Beseitigung von Personaldaten, »die nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht erhoben werden dürfen« (Wünsche). »Dieser Zweck«, be* Am 20. Juni vor dem Roten Rathaus. mängelte der FDP-Bundestagsabgeordnete Burkhard Hirsch, rechtfertige natürlich nicht, »daß jeder seine Akten schönen kann, wie er will«. Wünsche habe, kritisierte der Liberale Hirsch seinen Ost-Parteifreund, gewollt oder ungewollt juristische Vorkehrungen gegen die Möglichkeit zu allgemeiner »Mohrenwäsche« verabsäumt.

Unverhohlen hat der prominente DDR-Jurist und Honecker-Anwalt Friedrich Wolff preisgegeben, an welchem Vorbild sich viele seiner Justizkollegen bei der aktenmäßigen Bewältigung ihrer Vergangenheit orientieren. Konrad Adenauer, so Wolff, habe seinerzeit doch auch »den gesamten Beamtenapparat des Dritten Reiches« übernommen.

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