Am Pranger - DER SPIEGEL
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Völkerrecht Am Pranger

Hemmungslos wird das humanitäre Völkerrecht verletzt. Eine Notkonferenz in Genf soll den Rückfall in allgemeine Barbarei verhindern.
• aus DER SPIEGEL 34/1993
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Urs Bögli, Koordinator des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) in Bosnien, machte seinem Zorn in der Washington Post Luft: »Die humanitären Organisationen werden von den Regierungen benutzt, um ein Vakuum zu füllen. Man verlangt von uns, daß wir Mehl über die politischen Probleme streuen.«

Und Jose-Maria Mendiluce, Böglis Kollege vom Hochkommissariat für Flüchtlinge der Uno, empörte sich in der Pariser Liberation: Die Kämpfer würden immer gewalttätiger und respektierten die humanitären Prinzipien immer weniger. »Das war die erschreckendste Erfahrung meines Lebens.«

Fast drei Monate nach solchen Einsichten ist die Lage in Bosnien verzweifelter denn je. Während die verantwortlichen Bürgerkrieger in Genf unter Anleitung von Uno- und EG-Vermittlern die Staatsmänner mimen, unterbrach das IKRK vorige Woche demonstrativ seine Hilfsgüter-Transporte. Sicherheit gegen Beschießungen könnte nur eine bewaffnete Uno-Eskorte garantieren - die aber lehnt die neutrale Organisation konsequent ab.

Nach den Genfer Konventionen von 1949, dem Fundament des humanitären Völkerrechts, sind weltweit alle Konfliktparteien zu striktem Respekt vor dem Schutzzeichen des Roten Kreuzes verpflichtet. Alle, die nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen, wie auch jene, die durch Verwundung oder Gefangenschaft außer Gefecht gesetzt sind, müssen ungehindert geschützt und gepflegt werden können.

Die systematische Vertreibung von Zivilisten im bosnischen Bürgerkrieg, die Einrichtung von Konzentrationslagern oder die Schüsse auf Krankenhäuser sind ein Hohn auf die Regeln über minimale Fairness in bewaffneten Konflikten. In Somalia ist die Lage ebenso trostlos.

Mit aller Verve verlangt das IKRK seit letztem Herbst eine Reaktion der Staatengemeinschaft: In zahlreichen bewaffneten Konflikten wird das humanitäre Völkerrecht derart mißachtet, daß von seinen Prinzipien kaum noch etwas übrigbleibt.

In Liberia werden gnadenlos Zivilisten abgeschlachtet. Im Südsudan treibt die Regierungsarmee Teile der Bevölkerung außer Landes. In Angola morden und brandschatzen die Kämpfer beider Lager nach Belieben.

Auch manche demokratische Staaten modellieren ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen nach Gutdünken um: Israel wird seit langem wegen seiner Besatzungspolitik kritisiert, die Türkei steht wegen der Kurden-Verfolgungen unter Druck und Südafrika wegen der brutalen Polizeieinsätze gegen die schwarze Bevölkerungsmehrheit.

Dem drohenden Rückfall in die Barbarei versucht die Schweizer Regierung, Verwahrer der Genfer Konventionen, nächste Woche mit einer Internationalen Konferenz zum Schutz der Kriegsopfer zu begegnen. Vertreter der Unterzeichnerstaaten, so ein Sprecher des Außenministeriums, sollen ihr Engagement für das humanitäre Völkerrecht feierlich bekräftigen.

IKRK-Präsident Cornelio Sommaruga will vor allem klarmachen, daß sich die Verantwortung der Signatare nicht bloß auf das eigene Verhalten erstreckt, sondern auf das aller anderen Unterzeichner. Das werde leider oft vergessen.

Ihre Eigenverantwortung sollen die Regierungen unterstreichen, indem sie das humanitäre Völkerrecht konsequenter als bisher bei der Ausbildung ihrer Truppen einbeziehen und in ihrem Strafgesetz Bestimmungen über die Verfolgung von einschlägigen Rechtsverletzungen einführen.

Einzelne große Staaten, darunter die USA, Großbritannien, Frankreich und Japan, werden beantworten müssen, weshalb sie die Zusatzprotokolle von 1977 nicht ratifiziert haben. Diese verstärken den Schutz der Zivilbevölkerung und binden Befreiungsbewegungen sowie nicht reguläre Verbände in das humanitäre Rechtssystem ein.

Für Cornelio Sommaruga ist das geplante Jugoslawien-Tribunal der Uno ein erster Schritt zur Schaffung eines ständigen internationalen Gerichtshofs. Allgemeinen Respekt könne dem humanitären Völkerrecht auf Dauer nur eine universell gültige Gerichtsbarkeit verschaffen.

Bisher ungelöst ist auch das Problem, wie die Uno ihre militärischen Aktionen in den Rahmen des humanitären Völkerrechts einordnen kann. In Zukunft möchte das Genfer Komitee die Uno davon abbringen, bewaffnete Friedensaktionen mit humanitären Hilfseinsätzen zu vermengen. Im Gegensatz zum IKRK, das nie eine bewaffnete Blauhelm-Eskorte in Anspruch genommen hat, geriet das Uno-Flüchtlingswerk in Bosnien wegen seiner fehlenden Unabhängigkeit ständig in große Schwierigkeiten.

Diplomaten des Schweizer Außenministeriums, die mit vielen Regierungen über eine konsensfähige Schlußerklärung für die Kriegsopfer-Konferenz verhandelten, warnen ausdrücklich vor zu hohen Erwartungen.

Um möglichst vielen Staaten die Teilnahme ohne Gesichtsverlust zu erlauben, will der Tagungsleiter jeden Versuch unterbinden, die Konferenz zum Tribunal zu machen. Entscheidend sei, daß die Konferenz überhaupt stattfindet. »Wer hier nicht erscheint«, so ein Sprecher des Berner Außenministeriums, »stellt sich selbst an den Pranger.« Y

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