An einem Baum - DER SPIEGEL
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KRIEGSVERBRECHEN / LEMGO An einem Baum

• aus DER SPIEGEL 9/1970
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Das Todesurteil gegen Wilhelm Gräfer, ehemals Bürgermeister im westfälischen Lemgo, ist aufgehoben, der Verurteilte rehabilitiert worden. Aber der Beschluß der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Detmold kam fast ein Vierteljahrhundert zu spät: Gräfer war am 5. April 1945 hingerichtet worden.

»Plötzlich sah ich einige Gewehrkolben durch die Luft fahren«, gab am 15. Juni 1945 der demobilisierte Stabsgefreite Hubert Lentzen auf einer Polizeidienststelle in Lemgo über den Tod des Bürgermeisters zu Protokoll: »Gleich darauf hörte ich einen Schuß.« Als Lentzen wenig später noch einmal zum Tatort, dem Marktplatz von Bodenwerder, zurückkehrte, sah er »die Leiche des Bürgermeisters Gräfer, den Kopf bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt, an einem Baum hängen«.

Gräfer, damals 59, war von einem Standgericht wegen Landesverrats zum Tode verurteilt worden. Urteilsspruch: »Erschießen und erhängen.«

Die ihn verurteilten, ein Generalmajor und andere Offiziere, überlebten den Krieg. Später wurden sie von Staatsanwälten vernommen, aber allesamt außer Verfolgung gesetzt. Angehörige des Exekutionskommandos konnten bisher nicht belangt werden, weil Namen, Einheiten und Aufenthalt nicht bekannt sind. Ein Hauptmann Sommer, der angeblich die Hinrichtung befehligt hatte, wurde nicht verhört.

Gräfer war erschossen und erhängt worden, weil er Anfang April 1945 versucht hatte, Lemgo kampflos der anrückenden 2. US-Panzerdivision ("Hölle auf Rädern") zu übergeben, um die Stadt vor Bombardement und Beschuß zu bewahren.

An-i Morgen des 4. April 1945, gegen sieben Uhr, war Gräfer im Auto eines Polizeioffiziers durch die dünnen deutschen Linien nach Hörstmar gefahren, einem Dorf an Lemgos Stadtgrenze, in dem bereits amerikanische Panzer standen. Stadtkommandant Hauptmann Walter Heckmann, zugleich NS-Führungsoffizier, hatte dem Unternehmen zugestimmt, so jedenfalls äußerte sich Gräfer. Der Bürgermeister handelte mit einem amerikanischen Colonel eine halbstündige Feuerpause aus, während der sich ein deutscher Offizier zu weiteren Verhandlungen bei den Amerikanern melden sollte.

Ungehindert kehrte der Parlamentär zurück. Als Gräfer dem Stadtkommandanten Hedkmann Bericht erstattete, fuhr ihn der NS-Führungsoffizier unvermittelt an: »Was, Sie sind heim Feind gewesen? Das kostet den Kopf!«

Ein Standgericht trat gegen 15 Uhr im Gemeindehaus von Lügde bei Bad Pyrmont zusammen. Den Vorsitz führte Generalmajor Paul Goerbig, zu dessen Kampfgruppe die ungenügend ausgerüsteten Truppenreste gehörten, die Lemgo verteidigen sollten.

Man hatte es eilig. Der Angeklagte bekam keinen Verteidiger, auf ein Protokoll wurde verzichtet, Goerbig fungierte gleichzeitig als Ankläger und Vorsitzender, und das Urteil wurde mündlich verkündet.

Die sofortige Vollstreckung wurde durch das Auftauchen amerikanischer Truppen verhindert. So wurde Grafer nach Bodenwerder geschafft und am Morgen des 5. April umgebracht.

Holländische Zwangsarbeiter, die auf ihrem Heimmarsch an jenem Morgen durch Bodenwerder gekommen waren, brachten die erste Nachricht vom Tod des Bürgermeisters nach Lemgo. Als dann, im Juni 1945, der demobilisierte Hauptmann Heckmann nach dem Flecken Lütte bei Lemgo heimkehrte, mußte er, wie ein Polizeibericht meldete, »zu seinem Schutz vorerst in Schutzhaft genommen« werden, »da die Wut der Stadtbevölkerung gegen Heckmann sehr groß ist«.

Seitdem wurden Verdächtige verhaftet, vernommen und wieder freigelassen oder erst gar nicht vernommen. Und während es Staatsanwälten und Gerichten immer nur um die formale Frage ging, ob das Standgericht, das Gräfer verurteilte, Rechtens verfahren war, geht es den Freunden des früheren Bürgermeisters auch heute noch darum, die Angehörigen des Hinrichtungskommandos ausfindig zu machen und vor Gericht zu bringen.

Ein Ermittlungsverfahren wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit gegen Heckmann wurde 1948 eingestellt. Eine Beschwerde dagegen beschied Generalstaatsanwalt Dr. Wilhelm Kesseböhmer in Hamm ablehnend, da Heckmann, wie er formulierte, nur »seiner militärischen Pflicht entsprechend« gehandelt habe.

Die »erniedrigende und entehrende Form der Urteilsvollstreckung« beurteilte Kesseböhmer allerdings »rechtlich anders": Sie »dürfte nazistisches Gepräge tragen«. An der Vollstreckung war Heckmann jedoch nicht beteiligt.

Ebenfalls 1948 kam ein Verfahren gegen den Standgerichtsvorsitzenden Goerbig in Gang. Der Ex-General wurde Anfang April 1949 in Hamburg verhaftet und nach Paderborn überstellt. Goerbig rechtfertigte sich vor der Staatsanwaltschaft, Ihm sei der Bürgermeister von Lemgo vom Divisionsstab des Generalmajors Karl Becher mit dem Befehl übergeben worden, Gräfer »wegen Verrats in Lemgo während des Kampfes zu erschießen«. Diesen Befehl habe Becher wiederum vom Stellvertretenden Korps-Kommandeur General Franz Mattenklott erhalten.

Weil Goerbig annahm, daß der Fall Gräfer »eines Tages zur Sprache kommen würde«, holte er sich in Gefangenschaft Rat beim Lagerkameraden Mattenklott, der ihn beruhigte, die »Sache« sei »völlig in Ordnung« gewesen. Sodann sprach Goerbig, wie er zu Protokoll gab, Becher an, doch Becher »bestritt zu meiner größten Empörung, mir überhaupt einen Befehl gegeben zu haben«.

Korps-General Franz Mattenklott, ebenfalls in Paderborn vernommen, bestätigte die Angaben Goerbigs und übernahm die »volle Verantwortung« -- freilich »eigentlich die Verantwortung von Becher, der als Divisionskommandeur für die Bildung des Standgerichts zuständig war«.

Die Staatsanwaltschaft begnügte sich mit diesem Manneswort und ließ die Generale die Verantwortung reihum reichen. Divisionskommandeur Becher wurde nicht einmal gehört. 1957 starb er.

1959 nahm die Staatsanwaltschaft Paderborn wegen einer Anzeige gegen Goerbig erneut Ermittlungen auf, die sich nun auch auf andere Mitglieder des damaligen Standgerichts erstreckten. Dabei wurde Becher noch mehr belastet. Vor allem aber wurde nun Gräfer obendrein nachgesagt, er habe das Leben deutscher Soldaten auf dem Gewissen.

So gab der frühere Oberstleutnant Martin Gierga zu Protokoll, daß ihm bei der Standgerichtsverhandlung erklärt worden sei, Gräfer habe sich auf Schleichwegen zum Feind begeben und dann eine amerikanische Abteilung hinter die deutschen Linien geführt, wobei eine deutsche Einheit bei einem Feuerüberfall der Amerikaner aufgerieben worden sei.

Auch dieses Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Die Gräfer-Freunde fahndeten weiter. 1968 erwirkten sie die Wiederaufnahme des Verfahrens, nachdem sie jenen amerikanischen Oberst in den USA ausfindig gemacht hatten, mit dem Gräfer 1945 verhandelte. Ex-Colonel Hugh R. O'Farrel erklärte, die Behauptung, der Bürgermeister habe damals den Amerikanern den Weg durch die deutschen Linien gezeigt, sei »absurd«.

Überdies trieben die privaten Rechercheure ehemalige hohe Offiziere aus dem Stab Mattenklotts auf -- was der Staatsanwaltschaft nicht gelang -, die Goerbigs Aussagen und seinen Versuch, dein toten General Becher alle Verantwortung anzulasten, in Frage stellten. Die Befragten wußten nichts von einem Erschießungsbefehl Mattenklotts, und an Becher erinnerte sich niemand.

Auch diesmal verzichtete das Landgericht Detmold auf neue Zeugen. Der Leitende Oberstaatsanwalt beantragte aber, Gräfer »unter Aufhebung des standgerichtlichen Urteils freizusprechen«. Das damalige Verfahren sei mit »erheblichen strafprozessualen Mängeln behaftet«, und dem Angeklagten sei »zu Unrecht« vorgeworfen worden, er hätte den Tod deutscher Soldaten verschuldet.

Das Landgericht befand in der Urteilsbegründung sowohl als auch: Es monierte zwar Mängel in dem Standgerichtsverfahren, ließ aber doch noch offen, ob den »rechtsstaatlichen Mindestanforderungen« damals entsprochen worden ist. Immerhin qualifizierte es die Vorwürfe gegen Gräfer, er habe deutsche Soldaten verraten, als »offensichtlich aus der Luft gegriffen«.

Folglich ist Bürgermeister Gräfer aufgrund unwahrer Behauptungen verurteilt und hingerichtet worden; denn sein Versuch, Lemgo in auswegloser militärischer Situation vor der Zerstörung zu bewahren, ist nach Erkenntnis des Gerichts auch »nach den damals geltenden Bestimmungen« nicht strafbar gewesen. Aber diejenigen, die ihn mit dem Tode bestraft haben, sind davongekommen.

Gräfer-Freunde und -Verwandte wollen deshalb die Akte Gräfer auch jetzt noch nicht schließen. Sie suchen nach den Holländern, die im April 1945 vom Tod des Bürgermeisters berichtet hatten. Laut Gräfers Sohn Dieter haben sich »bereits einige Zeugen gemeldet«.

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