Anatom, anatom - DER SPIEGEL
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POLIZEI Anatom, anatom

Ein Prozeß gegen einen Rocker endete mit einem seltenen Verfahren: Mehreren Polizisten werden falsche Zeugenausagen vorgeworfen. *
• aus DER SPIEGEL 33/1987
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Schmalztolle und Petticoats, nietenbepflastertes Lederzeug, Rock-aroundthe-clock und, klaro, ein paar Bier: die Hamburger Jungs und Mädels, die sich »Tennessee Drifters« nennen, fahren ab auf Elvis Presley oder Eddie Cochran.

Im Mai letzten Jahres machten sich zwölf Drifters in drei Autos auf den Weg ins Ruhrgebiet-Städtchen Wetter, wo im Kneipenkino »K&K« ein fetziges Konzert gegeben wurde. Doch bei ihrer Ankunft hielt nur noch die Polizei die Stellung - vorzeitiger Abbruch nach Randale.

Rund siebzig Beamte, darunter ein komplettes Team des Dortmunder Spezialeinsatzkommandos (SEK), riegelten das Lokal ab - Hunde knurrten, nervöse Spannung herrschte.

Dennoch versuchte der Hamburger Lagerarbeiter Frank Mönch, 22, ein Hüne von fast zwei Meter Größe und 96 Kilo Gewicht, sich durch die Sperre zu mogeln, als er hinter der Polizeikette einen Kumpel entdeckte. Polizeiobermeister Hans Klawonn, an diesem Abend in Zivil, verstellte dem Drifter den Weg und schickte ihn zurück.

Plötzlich Gesinge und Gejohle, Bierflaschen flogen durch die Luft und zerschellten, irgend jemand skandierte: »Wir sind die Hamburger Gewalt, wir machen gleich die Bullen kalt... Schmeißt die Pullen nach den Bullen.«

So jedenfalls will es die Polizei gehört haben. Der vermeintliche Rädelsführer, »der ca. 20 rockerähnlich gekleidete Personen um sich versammelte« (Klawonn), war schnell ausgemacht - Frank Mönch. »Nach jedem Schrei«, berichtete ein Kollege Klawonns, »erhielt er von den anderen Beifall, die anderen begannen schließlich ebenfalls zu schreien.«

Vier Beamte bildeten einen Greiftrupp, um Mönch »aus der Menge zu isolieren« (Polizeibericht). Weil er bei der Festnahme »wie wild um sich schlug und trat«, setzten die Polizisten einen »Würgegriff« an, schließlich »wurde sein Widerstand durch einen gezielten Schlag gebrochen« .

Ein klarer Fall: Gleich mehrere Beamte bestätigten, Mönch sei bei der Flaschen- und Sprücheorgie der radikale Aufwiegler gewesen. So lautete die Anklage auf Widerstand und Landfriedensbruch, weil er »eine Menschenmenge« aufgeheizt habe, um deren »Bereitschaft zu Gewalttätigkeiten... in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise ... zu fördern«.

Am Ende blieb von alledem nichts übrig. Mönch wurde in zweiter Instanz freigesprochen, nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die beteiligten Polizisten wegen falscher Aussage. Der Obermeister Klawonn, 35, erwartet darüber hinaus ein Verfahren wegen Körperverletzung im Amt - Strafrahmen: drei Monate bis fünf Jahre Haft.

Selten genug gelingt es Angeklagten, sich vor Gericht gegen Polizisten zur Wehr zu setzen. Tagtäglich behaupten Delinquenten, die mit der Staatsgewalt in Konflikt geraten sind, daß sie von beamteten Zeugen erst malträtiert und dann auch noch zu Unrecht beschuldigt wurden - meist bleibt der Protest vergeblich. Doch im Fall Mönch lag der Verdacht nahe, die Polizisten hätten ihre Aussagen untereinander abgesprochen.

Der angetrunkene Drifter schien den Beamten bei ihrem Einsatz wohl das geeignete Opfer, an dem Polizeigewalt demonstriert werden konnte. Als er sich widersetzte ("Ich habe mit Gewalt, mit Flaschen, mit nix was zu tun gehabt"), schlug Greiftruppführer Klawonn zu. Mönch: »Der hat mir das Funkgerät oder irgend etwas Hartes in die Fresse gehauen.« Späterer Befund des Arztes: »Platzwunde über rechter Augenbraue, zwei Rißwunden über dem linken Jochbein und eine Rißwunde im rechten Augenwinkel« .

Doch in ihren dienstlichen Äußerungen, vom Staatsanwalt angefordert, erwähnten die Polizisten Klawonns brutalen Hieb mit keiner Silbe. Statt dessen ließen sich fünf der sieben Beamten über

das angeblich aufrührerische Treiben des Rockers aus, und zwar, seltsam, seltsam, in den wichtigen Passagen mit fast immer denselben Worten. Selbst der Hörfehler, Mönch habe »anatom, anatom« gebrüllt (gemeint war wohl »autonom"), geisterte gleichlautend durch einige Erklärungen.

Dem Staatsanwalt reichten diese Darstellungen aus, zumal Frank Mönch in der Vergangenheit bereits zweimal mit der Ordnungsmacht aneinandergeraten war. Der Ankläger beantragte Strafbefehl, sechzig Tagessätze zu fünfzig Mark, wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruchs. Auch der Amtsrichter in Wetter bezeichnete Mönch als »Einheizer«, obwohl der mehrere Entlastungszeugen mitgebracht hatte. Einer berichtete: »Der Angeklagte winkte einigen anderen Kollegen zu. Da kam auch schon ein Beamter in Zivil und schlug dem Angeklagten mit einem Funkgerät an den Kopf.« Mönch wurde dennoch verurteilt, zu 45 Tagessätzen.

Der Hamburger Rocker ("Ich bin unschuldig, ich habe mich nur gegen die Schläge der Polizei zur Wehr gesetzt") gab nicht klein bei. Er zog vors Landgericht in Hagen, wieder mit seinen Freunden als Zeugen. Und auch dort traten die Belastungszeugen der Polizei wieder auf. Doch nun, unter der Last des eingehenden Verhörs, verhedderten sie sich gewaltig - die Folge: Freispruch für Mönch.

Schon »die grobe Analyse der Aussagen«, kritisierte der Vorsitzende Richter Klaus Berneiser ungewöhnlich offen das erste Urteil, lasse »eine auffällige Anzahl von Widersprüchen erkennen«. Da sie »so zahlreich und so gravierend« seien, schrieb er in die Urteilsbegründung, könnten sie »mit bloßen Wahrnehmungs- oder Erinnerungsfehlern nicht mehr erklärt« werden. »Ein Vergessen wesentlicher Details« sei nach den »Erkenntnissen der Aussagepsychologie wenig wahrscheinlich«.

Die Strafkammer erhob den kaum kaschierten Vorwurf der Kumpanei unter Polizisten: _____« Hat sich der Angeklagte tatsächlich so provozierend » _____« und gewalttätig verhalten... so handelte es sich um einen » _____« schweren und keinesfalls mit Routineeinsätzen der Polizei » _____« vergleichbaren Fall, an den die Erinnerung wegen der » _____« Vielzahl der ähnlichen Fälle relativ schnell verblaßt - » _____« zumal hier die Polizeibeamten selbst das Ziel der » _____« Straftat waren. »

»Auffällig« sei ferner, stellte das Gericht fest, daß die schriftlichen Äußerungen im ersten Verfahren »sämtlich keine Stellungnahme« zu Mönchs Aussage enthielten, Klawonn habe mit dem Funkgerät zugeschlagen. Ins Urteil schrieb Richter Berneiser, der Polizist habe »die Umstände dieses Schlages bewußt falsch geschildert« .

Als »Grund für diese Falschaussage« dränge sich auf, daß er »dem Angeklagten die fragliche Verletzung unter Umständen beigebracht hat, die den Gewalteinsatz nicht oder nicht in dem Maße rechtfertigen, wie er es glauben machen wollte«.

Gegen Klawonn und die anderen Polizisten wird nun ermittelt, ebenso, obgleich das rechtskräftige Urteil dazu nichts hergibt, gegen Mönchs Entlastungszeugen. Falschaussage vor Gericht sei ein Offizialdelikt. »Schließlich«, sagt Oberstaatsanwalt Klaus Höhn, »stehen hier noch Aussagen gegen Aussagen.«

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