Purer Unsinn« (die Zeit), »Unfug« (die Süddeutsche Zeitung): das sind starke Worte. Aber wie berechtigt!
Mit ihrem neuesten Umfaller, dem FDP-Bundesjustizminister und ordentlichen Rechtsprofessor Edzard Schmidt-Jortzig, wird diese Partei noch viel Freude erleben. Hatte er vorletzte Woche öffentlich erklärt, er sei gegen eine »Lex Bundeswehr«, so ist sein Gesetzentwurf, den die Koalition vorigen Freitag übernommen hat, das Gegenteil.
Zu solch elastischen Bundesministern kann man der Partei nur gratulieren. Er hat sich nicht damit begnügt, der Union willfährig zu sein, er hat sie übertrumpft. Den speziellen Ehrenschutz hat er nicht unter »Beleidigung und üble Nachrede« angesiedelt, sondern »tückisch«, wie der gelernte Staatsanwalt Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung schreibt, »in Dummheiten«, wie man gut bayerisch auch sagen könnte, sondern bei den »Straftaten gegen die Landesverteidigung«. Hans Schueler in der Zeit: _____« Den Ehrenschutz an die Landesverteidigung zu knüpfen » _____« ist purer Unsinn. Woran aber sonst? Es gibt keinen » _____« Anknüpfungspunkt. Die Gesetzgebungsmaschine läuft leer, » _____« weil es von vornherein kein zusätzliches » _____« Rechtsschutzbedürfnis gab, wohl aber den dringenden » _____« Wunsch, parteipolitischen Wind zu machen und den Hütern » _____« der Meinungsfreiheit in Karlsruhe eins auszuwischen. »
Es geht, bald unnütz, es zu sagen, wieder gegen die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe. Es geht, nicht unnütz, daran zu erinnern, auch wieder einmal gegen die Pressefreiheit. Medien und Gericht, das versteht sich von selbst, können nicht in einem Boot sitzen. Das BVG ist ein Verfassungsorgan. Aber wie wäre es um die Freiheit von Wort und Schrift bestellt, wenn es Karlsruhe nicht gäbe?
Zwar, der dreiste Vorsatz, ein Diäten-Gesetz gegen die Karlsruher Rechtsprechung durchzupeitschen, konnte vereitelt werden. Aber auch die sächsische Biedenkopf-Regierung fand nichts dabei, im Bundesrat zu behaupten, durch den »Soldaten sind Mörder«-Beschluß des BVG vom 10. Oktober 1995 seien die Soldaten der Bundeswehr »schwerster Beschimpfung straflos preisgegeben«.
Daß dem nicht so ist, hat Bundespräsident Herzog auf der Kommandeurstagung im November mit wünschenswerter Deutlichkeit klargestellt: _____« Mir sagt die Lektüre des Beschlusses folgendes: Es » _____« kann bestraft werden, wer konkrete Soldaten einfach » _____« deshalb, weil sie Soldaten sind, als Mörder bezeichnet, » _____« und es kann sogar bestraft werden, wer die Bundeswehr als » _____« Ganzes als Mörder bezeichnet. Damit steht zunächst einmal » _____« fest, daß die Soldaten der Bundeswehr nicht als Mörder » _____« denunziert werden dürfen. »
Der als »Hampelmann« von Otto Schily nicht gerade gelobte Schmidt-Jortzig hatte plötzlich herausgefunden, daß der »Schutzmehrwert«, der den derart privilegierten Soldaten hier aufgedrängt wird, nur darum berechtigt sei, weil sie eine »Verfassungseinheit« bilden - o weiser Sprachschöpfer: Die Bundeswehr ist kein Verfassungsorgan, aber eine Verfassungseinheit, sieh da.
Mag die Union hoffen, mit Hilfe solcher Überzeugungs-Nichttäter wie dem »Hampelmann« Schmidt-Jortzig (der Ausdruck hätte gerügt werden müssen) Stimmen zu gewinnen. Dem umbuhlten FDP-Wähler, so er sich für das Thema überhaupt interessiert, kann die Herumhampelei dieser früheren Minister-Partei kaum anziehend erscheinen.
Den Soldaten selbst, aktiven wie gezogenen, dürfte die Auseinandersetzung recht piepe sein. Sie sollen, wenn im Einsatz, Ehrenzeichen verliehen bekommen und sind in Wahrheit ja als nützliche Staatsbürger anerkannt. Den »Gefrierfleisch-Orden« des ersten Kriegswinters 1941/42 habe ich allerdings in schlechter Erinnerung.
Kurt Tucholsky gehörte einer anderen Zeit an. Er könnte Foch und Falkenhayn vor Augen gehabt haben oder Lord Horatio Kitchener of Khartoum, die als Massenmörder zu bezeichnen er nicht so arg danebengelegen hätte. Der Reichswehr, was Tucholsky und Ossietzky nur ahnen konnten, gehörten recht viele Offiziere an, die es später vorzogen, Mörder zu werden, anstatt den Dienst zu quittieren.
Diese Bundeswehr hat bisher keinen Anlaß gegeben, ihre Soldaten als Mörder zu beschimpfen. Nur darf das jetzt schon keiner.
Als der Reichspräsident von Hindenburg an der Seite des Bürgermeisters Petersen durch Hamburg fuhr, ertönte der Ruf »Massenmörder«. Petersen wußte sich vor Verlegenheit nicht zu lassen, Hindenburg aber beruhigte ihn: »Das ist so Ansichtssache.« Macht euch klar, Leute, es geht gegen Karlsruhe.