Appell
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DER SPIEGEL 9/1949
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De jure ist das heutige Westpolen für Deutschland noch nicht verloren. Der Appellationsgerichtshof der britischen Kontrollkommission entschied in einem Kriegsverbrecherprozeß, daß das Gebiet zwischen der deutsch-polnischen Grenze von 1939 und der Oder-Neiße-Linie de jure noch ein Teil Deutschlands ist.