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MINISTER-PENSIONEN Arg

• aus DER SPIEGEL 23/1959
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»Manche ... sollten ernstlich prüfen, ob sie nicht ... unter sich selbst Wege suchen sollten, um die notwendige Sicherheit für das Alter und tür eine vorzeitige Invalidität zu haben.«

Bundesminister Storch vor dem Deutschen Bundestag in Abwehr von Forderungen auf staatliche Beihilfe zur Altersversorgung.

Der Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Haus- und Grundbesitzer, Dr. Victor-Emanuel Preusker, und der kürzlich ausgeschiedene Vorsitzende des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V., Hermann Schäfer, haben letzte Woche eine gute Nachricht hören dürfen. Wenn es nach den Wünschen der Bonner Regierung geht, soll Präsident Preusker, heute 46 Jahre alt,

ab 1968 aus öffentlichen Mitteln bis an sein Lebensende Monat für Monat 2425,20 Mark erhalten. Verbandsvorsitzender a. D. Schäfer gar, 67 Jahre, soll aus derselben Quelle möglichst sofort schon 2270,40 Mark pro Monat bis an sein seliges Ende kassieren können.

Beide Verbandsfunktionäre verdanken diese unerwartete Aufbesserung ihrer normalen Altersbezüge dem Umstand, daß sie in ihrem Arbeitsleben auch einmal vier (Preusker) und drei (Schäfer) Jahre lang Bundesminister gewesen sind, Schäfer gar nur Sonderminister ohne Geschäftsbereich. Daß diese relativ kurze Tätigkeit beider Männer sich an ihrem Lebensabend so großzügig auszahlt, will ein Regierungsentwurf zur Abänderung des sogenannten Bundesministergesetzes, der letzte Woche im Bundesrat zur Behandlung anstand. Mit dieser Vorlage in ureigener Sache wollen die Bundesminister die Versorgung für sich und ihre Hinterbliebenen in generöser Weise auf den höchstmöglichen Stand anheben. Nach der bisherigen Regelung hätten ausgediente Kurzzeit-Minister wie Preusker und Schäfer keine Pension bekommen.

Seit langem deuchte es die Bundesminister, daß ihre Altersvorsorge von Staats wegen einer Reform bedürfe. Als sich Konrad Adenauer entschloß, für das Amt des Bundespräsidenten zu kandidieren, war es zur Verwirklichung jener Altersversorgungsgedanken höchste Zeit geworden. Da mit dem Kanzler auch die Minister zurücktreten müssen und ein neues Bundeskabinett seine Tätigkeit schwerlich mit Maßnahmen der Selbstversorgung eröffnen kann, trieb das Kabinett die mit der Federführung beauftragten Referenten des Innenministeriums zur Eile an.

Fast zur gleichen Zeit, als die Reform der Kriegsopfer-Versorgung alle Interessenverbände wegen vermeintlicher Knauserigkeit der Regierung auf die Barrikaden trieb, hielt das Kabinett es für klug, seine Selbstversorgungs-Vorlage zu beschließen. Während sonst die Verabschiedung irgendwie bedeutsamer Gesetzentwürfe vom Sprecher der Bundesregierung bekanntgegeben wird, befahl das Kabinett diesmal allerdings Stillschweigen. Erst durch die Bundesrats-Drucksache 187/59 erfuhr die Öffentlichkeit Ende letzten Monats von den höchst

erstaunlichen Versorgungswünschen der Bundesminister.

Ein Politiker, der mit 60 Jahren Bundesminister wird und nur ein Jahr im Amt bleibt, hatte nach der bisherigen Regelung vernünftigerweise keinen Anspruch auf Versorgung, denn man kann erwarten, daß er in 59 Lebensjahren für sein Alter Vorsorge getroffen hat. Nach den Ambitionen des Kabinetts dagegen sollen für einen solchen Zwölf-Monats-Minister künftig nach der Amtszeit pro Monat von Amts wegen ausgeworfen werden an

- Alterspension 1960 Mark,

- Witwenpension 1176 Mark,

- Halbwaisenpension (bis zum 18. bzw.

25. Lebensjahr) 235 Mark und

- Vollwaisenpension 392 Mark.

Damit wird das Bundeskabinett zum vermutlich generösesten Arbeitgeber der Welt. Wollte sich nämlich ein Privatmann von 60 Jahren (mit einer 55jährigen Frau) im Laufe eines Jahres bei einer Privatversicherung die gleichen Altenteilrechte sichern, so müßte er dafür eine Versicherungsprämie von mindestens 310 000 Mark zahlen. In dieser Prämie sind Unfallversorgung und Heilfürsorge, wie sie dem Zwölf-Monats-Minister außerdem zustehen, noch nicht enthalten.

Es hat das Bundeskabinett nicht gestört, daß diese Selbstfürsorge im Gegensatz zu seiner eigenen Politik steht, die Selbstverantwortung des einzelnen für sein Alter zu stärken und dafür zu sorgen, daß die »staatliche Sicherungspolitik unter keinen Umständen, aber auch gar keinen, den Menschen aus der Verantwortung für sich und die Seinen entlassen darf« (Bundesarbeitsminister Blank).

Wenn das Kabinett nach dieser seiner eigenen Maxime auch dann verführe, wenn es um seine Mitglieder geht, dann müßte es aller Pensionspläne entraten. Logisch wäre danach, den Bundesministern ein Gehalt zu zahlen, das sie mühelos instand setzt, für ihre Altersvorsorge so weiterzuzahlen, wie sie es schon vor ihrer Ministerzeit taten. Die Gehälter könnten, falls notwendig, heraufgesetzt werden, damit sie hinter Industrie-Salären nicht allzuweit herhinken.

Ein Bundesminister bezieht heute - neben den steuerfreien Abgeordnetendiäten von monatlich 2200 Mark - je Monat ein Amtsgehalt von 4860 Mark (Bundeskanzler: 6075 Mark), außerdem eine jährliche Wohnungsentschädigung von 3600 Mark und eine jährliche Dienstaufwandsentschädigung von 7200 Mark (Bundeskanzler: 24 000 Mark).

Statt diese Gehälter angemessen zu erhöhen und die Altersversorgung der Initiative des einzelnen zu überlassen, sollen von nun ab die Pensionen erhöht werden, und das auch noch rückwirkend für schon pensionierte, ja selbst für ohne Pension ausgeschiedene Minister, die sich als Spalter ihrer Parteien um die CDU verdient gemacht haben und denen ein Versorgungsposten in einer europäischen Behörde noch nicht zugeschanzt werden konnte.

Erhielten Bundesminister, die 1949 ins Kabinett eintraten und vier Jahre im Amt blieben - wie zum Beispiel Hans Lukaschek und Thomas Dehler -, nach den bisher gültigen Regeln eine Pension von monatlich 1806 Mark, so sollen diese Monatsbezüge künftig auf 2425 Mark angehoben werden. Die Witwenpension soll bis auf 1455 Mark ansteigen, die Halbwaisenpension auf 291 Mark und die Vollwaisenpension auf 485 Mark.

Eine Privatversicherung, die unter denselben Umständen dieselbe Leistung erbringen soll, würde dafür vier Jahre lang einen Jahresbeitrag von 102 000 Mark verlangen.

Noch erheblicher sind die Anrechte eines Ministers, der sich - wie Anton Storch oder Jakob Kaiser - acht Jahre lang halten konnte: Während er bislang 1806 Mark monatlich erhält, soll seine Pension künftig 3044 Mark ausmachen. Die Pensionen für Witwe, Halbwaise und Vollwaise können bis zu 1826, 365 und 608 Mark ansteigen.

In der Privatversicherung würden diese Versorgungsbezüge acht Jahre lang Jahresbeiträge von je 54 000 Mark erfordern.

Solche restlose Ausschöpfung aller Versorgungsmöglichkeiten hat das Kabinett Adenauer offensichtlich von langer Hand vorbereitet, denn schon das »Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung« vorn Juni 1953, das nunmehr abgeändert werden soll, begünstigte die Bundesminister in ungewohnter Weise.

Das erste Reichsbeamtengesetz aus dem Jahre 1873 hatte zwar den Reichskanzler und seine Minister (damals Staatssekretäre) als Beamte, also auch mit Pensionsanspruch, behandelt. Jener staatsrechtlich unhaltbare Anachronismus wurde aber 1930 durch das Reichsminister-Gesetz beendet. Damals wurden die Minister aus dem Beamtenrecht herausgehoben und ihre Rechtsverhältnisse eigens geregelt. An der Auffassung, daß Minister keine Beamten sind, hielt auch das sogenannte Dritte Reich fest.

Der Unterschied zwischen Ministern und Beamten ist offensichtlich: Dem pensionsberechtigten Beamten ist ein festumrissener Wirkungsbereich zur Erledigung zugeteilt. Der Minister dagegen soll die Richtung der politischen Willensbildung bestimmen und insbesondere durch Gesetzentwürfe Entscheidungen des Parlaments auslösen.

Ausdrücklich erklärte der FDP-Abgeordnete Kühn 1953 als Berichterstatter in der zweiten Lesung des Bundesministergesetzes vor dem Bundestag, daß diese Pension nur »unter bestimmten begrenzten Voraussetzungen vorgesehen ist«.

Tönte die amtliche Begründung damals: »Eine Ministerpension darf nur gewährt werden, wenn das ausscheidende Mitglied der Bundesregierung bereits das 55. Lebensjahr vollendet hat.« Zweite Voraussetzung: vier Jahre Ministeramtszeit. Zu jener Zeit argumentierte man, daß ein Minister, der nach vierjähriger Amtszeit das 55. Lebensjahr vollendet hat, »nur noch schwer in das allgemeine Erwerbsleben zurücktreten kann«

Dank dieser einschränkenden Tendenz konnte das Gesetz den Bundestag passieren. Jetzt aber soll die Altersbegrenzung fallen. Auch Jung-Minister wie Franz -Josef Strauß, Wohnblockbesitzer und gutsituierter Schwiegersohn, oder Industrie -Anwalt Dr. Gerhard Schröder sollen nach den Reformplänen Pensionsberechtigung erwerben, selbst wenn sie lange vor Erreichung jener Altersgrenze aus dem Kabinett ausscheiden.

Auch die zweite Barriere der bisherigen Vorschriften - vierjährige Amtszeit - ist für besondere Fälle abgebaut worden. Ein mit 60 Jahren berufener Bundesminister braucht statt vier Jahren lediglich zwölf Monate abzudienen, um voll in den Genuß der Pension zu gelangen.

Behend nutzte die SPD die günstige Gelegenheit, aus dem Entwurf Kapital zu schlagen. Der Entwurf sei »schlicht gesagt, ein Skandal« und eine »Verhöhnung aller Menschen, die schon seit Jahren auf soziale Gerechtigkeit in diesem Staat warten müssen«.

Selbst der kanzlerliebe »Rheinische Merkur« war indigniert: »Zwar ist der Bonner Pensionsentwurf kein 'Skandal', wie die SPD offiziös erklärte, wohl aber eine arge Instinktlosigkeit.«

Schäfer (1953 bis 1956)

Preusker (1953 bis 1957)

Nachträgliche Pension für Kurzzeit-Minister

Lukaschek (1949 bis 1953)

Neumayer (1952 bis 1956)

Aufbesserung für ausgeschiedene Alte

Strauß (seit 1953)

Schröder (seit 1953)

lebenslängliche Pension ab 55 Jahren

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