ANWÄLTE Arm dran
Seit einem halben Jahr steht Ludwig Drühe, 71, pensionierter Oberamtsrichter aus Höchst im Odenwald, wieder in Diensten des Landes Hessen. Zweimal im Monat sitzt er, für 30 Mark die Stunde, einen Nachmittag im Landratsamt Erbach und empfängt »Leute, die einfach jemanden haben wollen, der ihnen mal zuhört«.
Ruheständler Drühe arbeitet als amtlich bestallter Rechtsberater für Bürger. die knapp bei Kasse sind: den Elfenbeinschnitzer aus Erbach wie die Bäuerin aus Breitenbrunn, die bei Erbstreitigkeiten oder Unterhaltssorgen den Weg zum Anwalt scheuen, weil sic die Kosten fürchten. Drühe: »Für die bin ich so was wie ein Sozialberater.«
Was Hessens Justizminister Herbert Günther mit pensionierten Richtern erprobt, ist nur einer von zahlreichen Modellversuchen, die längst auch in anderen Bundesländern laufen -- mal mit Anwälten, mal mit Beamten. Einkommens- und vermögenssehwachen Bundesbürgern wird, kostenlos oder gegen geringe Gebühr, Rechtshilfe in Streitfällen des Alltags gewährt.
Mit Experimenten wie dem im Odenwald wollen Politiker allerorten anpacken, was der Münchner SPD-Abgeordnete und Anwalt Rudolf Schöfberger eine »vergessene Reform« nennt: die Rechtsversorgung einkommensschwacher Bürger, die »zu einem Armutszeugnis für unseren sozialen Rechtsstaat geworden ist«.
Zwar ermöglicht das -- seit langen« reformbedürftige -- »Armenrecht« Minderbemittelten, vor Gericht aussichtsreich erscheinende Ansprüche durchzusetzen. Wer aber zunächst einmal gesicherte Auskunft darüber wünscht, was sein gutes Recht ist, ob der Weg zu den Gerichten überhaupt nottut, ob Aussicht auf Erfolg besteht -- um den war es bislang, so der Mainzer Justizminister Otto Theisen, »nicht sonderlich gut bestellt«. Denn an einem außergerichtlichen Armenrecht mangelt es.
Millionen von Bundesbürgern
nach einer Repräsentativ-Befragung des Marplan-Instituts 44 Prozent der Bevölkerung -- scheuen sich, beispielsweise zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche aus einem Kaufvertrag vor Gericht zu ziehen. Unsicherheit und Furcht vor zu hohen Kosten sind die häufigsten Gründe.
So kann etwa im Mietstreit ein Kündigungsprozeß über zwei Instanzen bei einer Jahresmiete von 6000 Mark mehr als 5000 Mark kosten. Und wie die Kostenbarriere blockiert bei vielen Bürgern Schwellenangst den Weg zu einem der rund 29 000 bundesdeutschen Anwälte, denen der Gesetzgeber ein weitgehendes Monopol auch auf außergerichtliche Rechtsbesorgung eingeräumt hat.
Die Angst, von einem Advokaten »zu schnell in ein Gerichtsverfahren hineingezogen zu werden«, kommentierte jüngst die »Stuttgarter Zeitung«. erschwere gerade sozial Schwächeren, zu ihrem Recht zu kommen; typische Befürchtung: »Anwälten ist es gleichgültig, ob ich gewinne oder verliere, sie bekommen ihr Geld so oder so.«
Die ohnehin weit verbreitete Meinung, »daß den Juristen fast aller Schattierungen soziales Engagement fremd ist« (SPD-»Vorwärts"), haben jahrzehntelang Anwälte vielerorts bestätigt. Zwar sind sie laut Standesrecht allesamt »verpflichtet, an den Einrichtungen der Rechtsanwaltschaft für die Beratung Minderbemittelter uneigennützig mitzuwirken« (Paragraph 3).
Doch als etwa im Sommer 1973 der Deutsche Anwaltverein 170 Mitgliedsgruppen befragte, ob sie Rechtsberatungsdienste für Minderbemittelte unterhielten, bejahten nur 64. Vielen erschien derlei Mildtätigkeit als »unzumutbar«.
Solches Verhalten förderte während der letzten Jahre unter Justizpolitikern insbesondere der SPD die Neigung. Bürger mit geringem Einkommen durch behördliche Stellen statt durch Anwälte beraten zu lassen -- nach einem Modell, das sich in Hamburg seit Jahrzehnten bewährt.
In der Hansestadt bietet die 1922 gegründete »Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle« (ÖRA) jährlich rund 60 000 Ratsuchenden ein breites Angebot an Diensten: Für eine Regelgebühr von acht Mark helfen 240 überwiegend ehrenamtlich tätige Behörden-Mitarbeiter in 24 Beratungsstellen in Ehe- und Mietrechts-, Testaments- und Vertragsfragen. Die Berater fertigen notfalls auch Schreiben und Schriftsätze an und vermitteln zwischen Mietern und Vermietern; vor Gericht allerdings dürfen sie ihre Klienten nicht vertreten --
Das Hamburger Modell der Rechtsberatung -- die sogenannte Behördenlösung -- hat Schule gemacht. In Berlins Bezirksämtern wie in Bremens Arbeitnehmerkammern, in rheinlandpfälzischen Amtsgerichten, im Sozialamt von Lübeck, im Ordnungsamt zu Elmshorn und im Rechtsamt der Stadt Kiel -- dort und anderswo können sich Minderbemittelte kostenlos oder für eine geringe Schutzgebühr von Behörden-Mitarbeitern beraten lassen.
Die Behördenlösung erschien Rechtspolitikern so attraktiv, daß sich in den letzten Jahren die Forderung verstärkte, den Aufbau solcher Beratungsstellen zu forcieren (so eine Entschließung der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen) und allen Bundesbürgern, bemittelten wie minderbemittelten, Anspruch auf rechtliche »Erste Hilfe« zu gewähren (so die »Fachgruppe Richter und Staatsanwälte« in der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr).
Spätestens der ÖTV-Vorschlag -- den das Düsseldorfer Justizministerium demnächst in einer nordrhein-westfälischen Gemeinde probeweise verwirklichen will -- rief anwaltschaftliche Standesvertreter auf den Plan. Sie brachten in letzter Zeit verstärkt ein sogenanntes »Anwaltsmodell« in die Diskussion. »Außergerichtliche Rechtshilfe soll«, forderte Mitte September auch der Deutsche Juristentag, »in der Regel durch Rechtsanwälte erteilt werden« -- freilich fortan gegen Erstattung der Anwaltskosten durch den Fiskus.
Ihre Ablehnung der Behördenlösung begründen Anhänger des Anwaltsmodells unter anderem damit, daß durch einen Ausbau des ÖRA-Netzes »den Anwälten und auch den Notaren ein wichtiges Terrain ihrer beruflichen Tätigkeit eingeschränkt« werde, »obwohl die ständig wachsende Zahl des Nachwuchses eher eine Ausdehnung ihres Aufgabenbereiches sinnvoll erscheinen ließe« (der Kölner Professor Dr. Gottfried Baumgärtel).
Während die ÖRA-Lösung nach Ansicht von Standesvertretern und CDU-Politikern den Beginn einer »Sozialisierung des Anwaltberufs« bedeutet, würde eine bundesweite Verwirklichung des staatlich subventionierten Anwaltsmodells dem Berufsstand willkommene Mehreinnahmen bescheren.
Wie die Anwaltslösung am besten organisiert werden könnte, wird derzeit in mehreren Bundesländern an »Beratungsmodellen« erprobt: Mancherorts bekommen Minderbemittelte, nach Überprüfung ihrer Bedürftigkeit durch das Sozialamt oder durch Bedienstete des Amtsgerichts, einen »Berechtigungsschein«, mit dem sie einen Anwalt ihrer Wahl in dessen Praxis aufsuchen können (beispielsweise im Saarland, in Baden-Württemberg und in einigen hessischen Städten).
Anderswo halten die Mitglieder des örtlichen Anwaltvereins zentrale Sprechstunden in Räumen des Amtsgerichts ab (beispielsweise in Aschaffenburg, Braunschweig und Kassel). Das Honorar zahlt ihnen auch in diesem Fall die Landesregierung oder die Kommune, pro Stunde bis zu 40 Mark.
Ob das Anwalts- oder das Behördenmodell für Ratsuchende mehr Vorzüge aufweist, ist in der Fachwelt heftig umstritten. Einerseits leuchtet das Anwälte-Argument ein, daß behördliche Berater sich zuweilen schwertun könnten, Bürgern beizustehen, die sich gegen behördliche Willkür zur Wehr setzen möchten.
Für das Anwaltsmodell scheint auch zu sprechen, daß es den Berechtigungsschein-Besitzern freie Beraterwahl garantieren kann. Und wenn es sich als notwendig erweist, könnte der Anwalt auch, über die Beratung hinaus, die Interessenvertretung von Bürgern übernehmen -- der behördliche Helfer dürfte es nicht.
Andererseits: Rein juristische Interessenvertretung macht nach den Erfahrungen der Hamburger ORA »nur einen Teilaspekt der Rechtsberatung Minderbemittelter« aus; nur »in den seltensten Fällen«, weiß der Bonner Regierungsdirektor Armin Schoreit, kommt es den Ratsuchenden »sogleich auf Interessenvertretung an«.
Oft gehe es vielmehr darum, daß »Lebensumstände geordnet« werden, »wobei die juristische Komponente zuweilen eher nebensächlich sein mag«. Mithin: Bei Minderbemittelten sei Rechtsberatung »ihrem Wesen nach größtenteils angewandte Sozialarbeit« -- und damit weniger Sache von Anwälten. Schoreit: »Das Angebot von Rechtsrat in »anwaltgemäßer Form« würde die Empfänger nicht erreichen, es wäre, sofern sich nicht Sozialarbeit damit verbindet, nutzlos.«
Dem von Standesvertretern gern bemühten Argument. nur die Anwaltschaft sei in der Lage, in ländlichen Gebieten flächendeckend Rechtsrat zu offerieren, hält Schoreit Zahlen entgegen: Wenn wie in Hamburg -- drei Prozent der Bevölkerung jährlich Minderbemittelten-Beratung suchen, sei eine »Mindestnachfrage« von 600 Ratsuchenden bereits in Einzugsgebieten mit nur 20 000 Einwohnern garantiert.
Am gewichtigsten scheint der Einwand, das Berechtigungsschein-System sei zu umständlich, weil die zweifache Vorsprache -- zuerst beim Sozialamt oder beim Amtsgericht, dann beim Anwalt -- manchen Ratsuchenden abschrecke. Erste Ergebnisse von Modellversuchen stimmen da in der Tat nachdenklich.
Von 129 Berechtigungsscheinen, die beispielsweise im Gerichtsbezirk Darmstadt in drei Monaten ausgegeben wurden, kamen lediglich 55 über die Rechtsanwälte an die Justizverwaltung zurück, im südhessischen Langen waren es von 33 ganze vier. Auch in Rheinland-Pfalz gingen von 632 ausgestellten Scheinen nur 203 wieder bei den Amtsgerichten ein.
Obendrein verhilft der Schein nur zu kostenloser oder verbilligter vorprozessualer Rechtsberatung. nicht aber zu erschwinglicher Rechtsvertretung vor Gericht. Für die Übernahme von Prozeßkosten gilt nach wie vor ausschließlich das aus dem Jahre 1877 stammende Armenrecht.
Dessen Klauseln aber benachteiligen insbesondere Bürger aus der unteren Mittelschicht, die nicht arm genug sind, um halbwegs geschützt zu sein, aber auch nicht hinreichend wohlhabend, den Gang zum Gericht riskieren zu können. Vor allem für sie erweist sich, kritisierte jüngst das Verbrauchermagazin »Test«, »die Kostenschwelle als Rechtsweg-Sperre«.
Um diese Barriere zu beseitigen, hatte bereits 1973 der SPD-Parteitag die Einführung einer »gesetzlichen Rechtsschutzversicherung« gefordert -- nach dem Muster der Sozialversicherung für jedermann. Zum Kassenarzt käme, würde der Vorschlag verwirklicht, womöglich eine Art Kassenanwalt.
Christdemokraten hingegen halten dafür, daß die Sozialämter der Städte und Kreise für Minderbemittelte Gruppenverträge mit Rechtsschutzversicherungen abschließen -- eine Lösung, die von den Sozialdemokraten abgelehnt wird: »Der einzige«, fürchtet der Bremer SPD-Abgeordnete Friedrich Pöting, »der bei dem CDU-Vorschlag einen Vorteil hat, ist der auf Gewinn arbeitende private Versicherer.«
Aussichtsreicher scheint, was Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel letzten Monat vor dem Juristentag ankündigte: im außergerichtlichen Bereich Ausbau der kostenlosen oder ermäßigten Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen, sowohl durch behördliche Stellen nach ÖRA-Vorbild als auch durch Anwälte; dazu eine »umfassende Neuordnung des Armenrechts«.
Nicht nur Mittellosen. sondern auch Mittelschichtlern soll -- so ein Referentenentwurf des Vogel-Ministeriums -- künftig eine staatliche »Prozeßkostenhilfe« gewährt werden, deren Höhe in einer »nach persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Betroffenen gestaffelten Tabelle« festgelegt wird.
Wer danach überhaupt noch Prozeßkosten zu tragen hat, soll die bequem abstottern können -- ratenweise über 48 Monate.