Arme Schweine - DER SPIEGEL
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SCHLACHTHÖFE Arme Schweine

Auf westdeutschen Schlachthöfen wird mit Gewichten geschummelt und mit Preisen manipuliert. Ein Gericht konstatiert »schwerste Wirtschaftskriminalität«.
• aus DER SPIEGEL 17/1981
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Im südoldenburgischen Bakum durchkämmten Beamte der Kripo Cloppenburg das Schlachthofgelände. Sie wollten gerade abrücken, als sie doch noch fanden, was sie vermuteten: selbstgefertigte Rasierklingen-Hobel zum Abschalen amtlicher Stempelaufdrucke auf Schlachtfleisch und illegale Klassifizierungsstempel. Mit dem Material läßt sich aus einem Klasse-I-Schwein ein E-Schwein machen. Pro Tier wären das zwanzig Mark Gewinn in die Schlachthofkasse.

Auf dem Schlachthof in Neuss wunderte sich der Kontrolleur vom nordrhein-westfälischen Landesamt für Ernährungswirtschaft, Hermann Sudhoff, daß bei seinem Erscheinen das Viehwiegen abrupt eingestellt wurde. Am Gestänge der Waage, die daraufhin seine Neugierde erweckte, entdeckte er eine Besonderheit: einen Magnet, der die Wiegenadel bremste. Die Rinderhälften wurden jedesmal um zehn Kilogramm leichter.

Im bundesdeutschen Schlachtgewerbe sind krumme Sachen an der Tagesordnung, und das ist jetzt auch gerichtsbekannt. Nahezu alle größeren Schlachthöfe in der Bundesrepublik, so findet jedenfalls Richter Enno Tiarks vom Amtsgericht Oldenburg, machen sich ständig »schwerster Wirtschaftskriminalität schuldig«. Sie rechnen an die 100 Millionen Kilogramm Fleisch im Wert von 400 Millionen Mark nicht ab.

Das Amtsgericht Oldenburg, inmitten des viehreichen Weser-Ems-Gebietes gelegen und von 72 Großschlachtereien (zwölf Prozent der insgesamt 600 großen in der Bundesrepublik) umgeben, ist mit Agrarsachen des öfteren befaßt. Ein Bußgeldverfahren gegen die Versandschlachterei Reinhard Stücken Fleisch Union GmbH, mit Hauptsitz im niedersächsischen Bendestorf, war dem Gericht Anlaß, grundsätzlich auf die Zustände im deutschen Schlachtgewerbe einzugehen.

Die Firma wurde zur Zahlung von 10 000 Mark verurteilt, weil sie ihre wöchentlich umgesetzten Mengen und die dabei erzielten Preise nicht, wie vorgeschrieben, an die staatliche Preisbehörde gemeldet hatte. Doch verwunderlich genug: Der Bendestorfer Versandschlachter hatte den Prozeß mit Absicht heraufbeschworen.

Er wollte das An- und Verkaufssystem der Schlachterbranche gerichtsnotorisch machen -- nicht um Kollegen zu verpfeifen, sondern um nachzuweisen, daß »der Staat selber die Schlachthöfe zur Manipulation zwingt«.

»Erstmalig«, fand denn auch Richter Tiarks, sei mit dem Prozeß »in der Öffentlichkeit das wahre Marktgeschehen offenbart« worden. Dieses Marktgeschehen wird durch die Agrarmarktordnung bestimmt, die zumindest mit Markt nicht viel zu tun hat.

Milliarden pumpen Bund, Länder, Kreise dem stets klagenden Nährstand zuliebe in die Aufzucht von Vieh. Die EG-Prämienregelung zur »Umstellung von der Milch- auf die Rindfleischproduktion« animierte die Bauern, ihre Ställe zu vergrößern. Wer eine Milchkuh schlachten ließ, wurde mit über 2000 Mark belohnt.

Eine der Folgen: Überall in der Bundesrepublik entstanden neue Schlachtbetriebe. Kommunale Einrichtungen wurden vielfach privatisiert oder genossenschaftlich organisiert und vergrößert -- bis für so viele zu große Schlachtbetriebe (von den 600 großen Schlachthöfen werden 240 privat und 340 genossenschaftlich betrieben) nicht genug Schlachtvieh vorhanden war.

In der Branche begann ein »unerbittlich geführter Verdrängungswettbewerb« (Amtsgericht Oldenburg), der Kampf um das ärmste Schwein und um die letzte Kuh. Um an die Viecher zu kommen, überbieten sich die Schlachter gegenseitig mit überhöhten Ankaufsofferten an die Landwirte.

Weil die Schlachter Überpreise jedoch wirtschaftlich nicht verkraften können, gleichen viele von ihnen den überbezahlten Preis durch Manipulation aus. Das Oldenburger Gericht listete anhand von Sachverständigen-Gutachten und Prozeßunterlagen aus dem gesamten Bundesgebiet auf, wie Bauern von Schlachtbetrieben übers Ohr gehauen werden: S.80

* beim Verwiegen des lebenden Viehs: Auf manchen Schlachthöfen sind Waagen falsch eingestellt, wird der Wiegevorgang durch mechanische Hilfsmittel verfälscht, das Leergewicht vom Viehwagen durch Ballast erhöht oder auch ein Teil der Tiere vor dem Wiegen ausgeladen, nach dem Wiegen aber wieder zugeladen;

* beim Ermitteln des Schlachtgewichts: Vor dem Wiegen der geschlachteten Tiere werden hier und da die Stücke stärker ausgeweidet, als gesetzlich erlaubt ist; Schweine werden auf diese Weise um 1,1 Kilo zuviel erleichtert (macht fünf Mark zugunsten der Schlachthofkasse), Rinder um bis zu zehn Kilo (60 Mark plus);

* bei der für den Fleischpreis entscheidenden Einordnung des Fleisches in Güteklassen: Manche Schlachthof-Klassifizierer, zwar öffentlich bestellt und vereidigt, aber als Angestellte von den Schlachthöfen bezahlt, stufen das vom Bauern gelieferte Vieh zu niedrig ein.

Dadurch können Schlachthöfe den Bauern für die niedrigere Güteklasse außergewöhnlich hohe, freilich getürkte Preise zahlen. Beim Verkauf an Zwischenhändler oder Metzger wird das zuvor niedrig eingestufte Fleisch dann erst in die richtige und damit teurere Güteklasse »umgebumst« (Fachjargon für die rechtswidrige Änderung der Gütestempel auf dem Schlachtfleisch).

Oberstaatsanwalt Werner Möhn beim Landgericht Oldenburg hat da einschlägige Erfahrungen gemacht: »Insbesondere habe ich einige Verfahren gegen verschiedene Versandschlachtereien geführt ... in denen erwiesen ist, daß eine große Anzahl von Schlachtkörpern der Handelsklasse I durch Umstempeln auf Klasse E und der Handelsklasse II auf Klasse I gebracht werden.« Mittlerweile seien »wieder neue Verfahren anhängig geworden«.

Reichen solche Manipulationen nicht aus, um in die Gewinnzone zu kommen, langen Schlachtbetriebe bei der Endabrechnung mit den Landwirten hin. Das Amtsgericht Oldenburg zählt elf gängige Fälschungsarten von Rechnungen auf, vom »gewollten Übertragungsfehler« bis zum simplen »Austausch zu guter Klassifizierungsergebnisse mit anderen« und der »Erstellung neuer Wiegekarten«. Da »wird gemogelt, wo du neben stehst«, resigniert das Fachblatt »top agrar«.

Wie sehr Schlachter insbesondere für Gewichtsmanipulationen anfällig sind, hat das staatliche Landesamt für Ernährungswirtschaft Nordrhein-Westfalen dem Bundesverband der Versandschlachtereien schriftlich gegeben. »Nach den übereinstimmenden Aussagen meiner Außendienstmitarbeiter sind Gewichtsmanipulationen nahezu in allen Schlachtbetrieben vorgekommen«, so Amtschef Werner Hessing. »Meine Feststellungen von Schlachtgewichtsmanipulationen beschränken sich keineswegs nur auf private Versandschlachtereien allein, sondern sind auch in anderen mit der Schlachtung befaßten Betrieben gemacht worden.«

So korrupt geht es zu, daß die Branche spezielle Warndienste unterhält. Der Hamburger Rechtsprofessor Werner Thieme schildert als Gutachter in dem Oldenburger Prozeß: »In dem Augenblick, in dem der staatliche Prüfer die Schlachtanlage betritt, hören die Manipulationen auf, um erneut zu beginnen, wenn er die Schlachtanlage verläßt.«

Und weil der Betrug auch in die amtlichen Preisnotierungen einfließt und die verfälschten Preise auf diese Weise quasi zu offiziell beglaubigten Posten werden, ist praktisch jeder Schlachter an das Betrugssystem gekettet, ob er will oder nicht.

Die Vermarkter sind gezwungen, täglich neu zu manipulieren, so Schlachter Reinhard Stücken, gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender des Verbandes der Versandschlachtereien, »weil die verfälschte Notierung für die Landwirte Leitfunktion bekommt«. Die Alternative für einen meldepflichtigen Großschlachter laute deshalb, »sich an den Manipulationen zu beteiligen oder seinen Betrieb einzustellen«.

Rechtsgutachter wie der Bielefelder Verwaltungsjurist Martin Oldiges oder der Hamburger Verwaltungsrechtler Thieme halten das System der gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflicht wie auch die aus den Meldungen ermittelten Preisnotierungen deshalb für verfassungswidrig. Der Staat greife hier nur »störend in den Marktmechanismus ein« (Oldiges).

Inwieweit Schlachter-Betrug auf das Konto dieses Systems oder auch auf das schiere Gewinnstreben eines Eigentümers geht, läßt sich schwer ausmachen. Großschlachter Stücken hatte 40 Zeugen aus der Branche benannt, Richter Tiarks aber verzichtete auf ihre Vernehmung. Alle Zeugen hatten wissen lassen, daß sie, um sich nicht selber zu belasten, die Aussage verweigern würden. »Die Gerichte«, sagt Stücken, »haben auch von mir nicht die volle Wahrheit erfahren.«

Die Verlierer bei dem Millionenspiel sind die Bauern. Etwa 80 Prozent, schätzt das Gericht, überlassen ihr Vieh arglos den Schlachthöfen und klönen womöglich mit den Ankäufern »über das Wetter und das nächste Schützenfest« ("Landwirtschaftliches Wochenblatt Westfalen-Lippe"). Über dem Schwatz verlieren sie Tausende im Jahr.

Bauernschlau ist nur die Minderheit. Sie wiegt ihr Vieh vor der Abgabe an den Schlachthof selber, prüft die Handelsklasse und die Rechnungen. Auf diese Weise profitieren etwa 20 Prozent der Bauern von dem marktüblichen überhöhten Preis, mit dem die Schlachter ihre Kunden anlocken.

Ändern dürfte sich an dem korrupten System in absehbarer Zeit kaum etwas. Der Parlamentarische Staatssekretär Georg Gallus vom Bonner Landwirtschaftsministerium ruft, hilflos, erst mal nach mehr Staat: »Es sind verstärkte Kontrollen der Schlachtbetriebe erforderlich.«

Derzeit sind für 600 Großbetriebe 45 Prüfer zuständig. Im Gebiet Weser-Ems wurde in den letzten Jahren nicht einmal jedes zehntausendste Stück Schlachtvieh geprüft.

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