Auf dem Schoß - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen
Zur Ausgabe
Artikel 19 / 80

Klerus Auf dem Schoß

• aus DER SPIEGEL 37/1973
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Gegendarstellungen: Zu dem im »SPIEGEL« Nr. 3 3/73 vom 13. August 1973 auf den Seiten 51 und 54 unter dem Titel »Auf dem Schoß« veröffentlichten Beitrag geben wir folgende Gegendarstellungen:

Unwahr ist die Behauptung. ich ließe meine Kollegen in dem Glauben. die bei mir wohnende Dame sei meine leibliche Schwester. Erst als meine richtige Schwester gestorben sei. sei herausgekommen, daß dies nicht zutreffe. Wahr ist dagegen, daß ich bei meinen Kollegen einen solchen Glauben weder begründet noch aufrechterhalten habe, daß in meinem Haushalt vielmehr nur meine Haushaltsleiterin wohnt, die meine leibliche Schwester im Jahre 1948 ablöste, nachdem deren Mann aus dem Kriege zurückgekehrt war, und dies meinen Kollegen bekannt war, denen ich meine Haushaltsleiterin auch stets unter ihrem Namen vorgestellt habe. WÜRZBURG

PROF. DR. HEINZ FLECKENSTEIN

1. Unwahr ist, daß ich einst eng an meine Sekretärin gelehnt, Briefe in die Maschine diktiert hätte. Wahr ist dagegen, daß ich das nie getan habe, auch nicht bei der hier einzig in Betracht kommenden halbtags beschäftigten älteren Sekretärin, die Ehefrau und Mutter von 4 Kindern war und heute die Schwiegermutter von Mynarek ist.

2. Unwahr ist, daß ich meinen Würzburger Doktorvater zu dem Liebesdienst bewogen hätte, mir für meine Bewerbung an der Universität Bochum wegen Fehlens der Habilitationsschrift zu bescheinigen, daß ich unmittelbar vor Beendigung meiner Habilitationsschrift stehe; unwahr ist auch, daß ich auf ein entsprechendes Schreiben hin Professor geworden sei. Wahr ist dagegen, daß ich mich für den Lehrstuhl in Bochum weder beworben noch hierfür eine Bescheinigung über den unmittelbar bevorstehenden Abschluß meiner Habilitationsschrift erbeten habe. Wahr ist ferner, daß ich schon vor meiner -- am 3. März 1966 erfolgten -- Ernennung zum ordentlichen Professor der Universität Bochum, nämlich seit dem 1. Mai 1965, ordentlicher Professor für Fundamentaltheologie an der Phil. Theol. Hochschule in Fulda war, und daß ich u. a. durch meine am 4. Februar 1964 summa cum laude erfolgte Promotion und weitere 4 Buchpublikationen sowie meine bereits am 1. April 1964 als Sektionsleiter im J. A. Möhler-Institut für Ökumenik aufgenommene wissenschaftliche Tätigkeit und das übliche Gutachten des Doktorvaters, dessen Inhalt ich nicht kenne, die Berufungsvoraussetzungen auch ohne Habilitationsschrift erfüllt habe. PADERBORN

PROF. DR. PAUL-WERNER SCHEELE

1. Unwahr ist die Behauptung, Prof. Scheele habe mich zu dem Liebesdienst bewogen, ihm zu bescheinigen, daß er unmittelbar vor Beendigung seiner Habilitationsschrift stehe, und ich hätte ihm daraufhin eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt. Wahr ist, daß Prof. Scheele niemals an mich herangetreten ist, um mich zu dem Liebesdienst zu bewegen, ihm den unmittelbar bevorstehenden Abschluß seiner Habilitationsschrift zu bescheinigen.

2. Unwahr ist auch die Behauptung, ich hätte bei Niederschrift meines Werkes »Hermann Schell als existentieller Denker und Theologe« weite Passagen aus zwei Werken anderer Autoren ohne Anführung und Quellenhinweise wörtlich abgeschrieben, als mir eigene Gedanken ausgeblieben wären. Wahr ist dagegen, daß aus Gründen wissenschaftlicher Erfordernisse in dem weit angelegten Werke viele Autoren zu Worte kamen und ich stets die nötigen Quellenhinweise gab, bei wörtlicher Übernahme mit Anführung, daß, wo dies nicht geschehen ist, es auf Übersehen und Unterlassungsfehlern, nicht aber darauf beruht, daß mir eigene Gedanken ausblieben. Das Manuskript wurde von einer älteren, etwas schwerhörigen Dame geschrieben und pressierte sehr, weil es noch zu Schells 100. Todestag erscheinen sollte. wÜRZBURG

PROF. DR. DR. JOSEF HASENFUSS Unwahr ist die Behauptung, daß ich seit vielen Jahren unter einem Dach mit einer Dame lebe, die »wohlgemerkt« nicht meinen Haushalt führe. Wahr ist hingegen, daß die hier angesprochene, inzwischen 50jährige Dame meinen Haushalt führt, seit meine Mutter tot ist, und nur deshalb im selben Haus wohnt wie ich.

WÜRZBURG PROF. DR. DR. EUGEN BISER

Die Behauptung, die Frau eines evangelischen Kollegen befände sich öfters auf meinem Schoß, ich hätte nichts dagegen und Mynarek gegenüber dazu erklärt, die Dame sei über ihren Mann sehr unglücklich und suche in solchen Fällen tränenüberströmt Zuflucht auf meinem Schoß, ist unwahr. Wahr ist dagegen, daß sich die Frau eines evangelischen Kollegen noch niemals auf meinem Schoß befunden hat, und daß ich dementsprechend Erklärungen des behaupteten Inhalts auch niemals abgegeben habe; im Rahmen einer Gesellschaft fiel mir eine mir bekannte Dame um den Hals, um mir -- offenbar durch Alkohol enthemmt -- ihr Leid zu klagen, aber in einer Weise, daß niemand dieser -- einmaligen -- Situation irgendeine Bedeutung beimaß.

WIEN PROF. DR. ALEXANDER DORDETT

Der SPIEGEL ist aufgrund des Hamburgischen Pressegesetzes verpflichtet, Gegendarstellungen ohne Rücksicht auf deren Wahrheitsgehalt zu veröffentlichen, sofern nur bestimmte formelle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Behauptungen, gegen die sich die Gegendarstellungen der fünf Theologieprofessoren zur Wehr setzen, hat deren ehemaliger Amtsbruder, der Theologieprofessor Mynarek, im Manuskript seines Buches »Herren und Knechte der Kirche« aufgestellt; der SPIEGEL hat Mynarek lediglich zitiert. Wer die Wahrheit sagt, Mynarek oder seine Professorenkollegen, wird in Prozessen geklärt werden müssen, welche die Betroffenen gegen Mynarek anstrengen wollen. -- Red.

Zur Ausgabe
Artikel 19 / 80

Mehr lesen über