Auf eigene Faust - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen
Zur Ausgabe
Artikel 14 / 65

Gemeinden Auf eigene Faust

Die Stadt Solingen betreibt Gebietsreform auf eigene Faust und auf Kosten der Steuerzahler: durch Ankauf von Grundstücken in ihrer Nachbarstadt.
• aus DER SPIEGEL 16/1974
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Hader herrscht zwischen Langenfeld und Solingen, Nachbarstädten in Nordrhein-Westfalen: Seit Wochen werfen die Spitzen der beiden Kommunen einander »falsche Behauptungen« und »unfaire Methoden« vor.

Die Klingen-Stadt Solingen (176000 Einwohner) und das nahe Langenfeld (48 000 Einwohner) entzweit ein Zwist, der in der bundesdeutschen Kommunalpraxis kaum seinesgleichen hat. Um »Verstöße gegen das Gemeinderecht« (Düsseldorfs Regierungspräsident Hans Otto Bäumer) geht es dabei ebenso wie um »Millionenverschwendung« (Bund der Steuerzahler).

Entbrannt ist der Zank an einem Versuch der Stadt Solingen. Gebietsreform auf eigene Faust und auf eigentümliche Weise zu betreiben -- durch den Ankauf von Gelände in der Nachbargemeinde. hart hinter der eigenen Stadtgrenze.

Mitte Februar hatte der Solinger Rat einstimmig beschlossen, rund 92 Hektar Wald und Flur Vorbesitzer: zwei Adelige -- im Langenfelder Ortsteil Wiescheid zu erwerben. Mit dem Ankauf wollen die Solinger, argwöhnte Langenfelds Stadtdirektor Josef Wilken, die anstehende kommunale Neugliederung beeinflussen und sich mit dem Argument, daß »uns ein Teil ja schon gehört«, ganz Wiescheid einverleiben.

Die Solinger beteuern allerdings, sie brauchten die Grundstücke. um dort, wie es auch die Langenfelder geplant hatten, einen Segelflugplatz und Spazierwege zu schaffen.

Solingen ließ sich den Kommunal-Imperialismus etwas kosten: Die Stadt zahlte für das Gelände 3,4 Millionen Mark -- und übertrumpfte damit das kleinere Langenfeld, das ebenfalls kaufbereit war und ursprünglich 1,5 Millionen Mark weniger zahlen sollte.

Wegen des Landkaufs legte Langenfelds Verwaltungschef Wilken beim Regierungspräsidenten prompt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Solinger ein. Deren Stadtdirektor und Kämmerer Wolfram Kesseler konterte, die kommunale Konkurrent habe sich »durch eigene Dummheit« aus dem Geschäft »katapultiert": das Langenfelder Angebot sei »einfach lächerlich« gewesen.

Zumindest einer der beiden adeligen Grundbesitzer jedoch hatte den geringeren Preis bereits akzeptiert. Mit dem Wiener Freiherrn Alexander von Loudon-Vorst-Gudenau, dem 48 Hektar gehörten, schloß Langenfeld im Januar dieses Jahres einen Kaufvertrag zu 2,70 Mark je Quadratmeter ab.

Der Handel scheiterte jedoch, als Antonius Graf von Mirbach-Harff, der das Vorkaufsrecht besaß, den Langenfeldern das Grundstück wegschnappte und es alsbald aufs Neue feilhielt zusammen mit 44 Hektar eigenen Lindereien, für die Langenfeld ihm kurz zuvor noch 1.26 Mark pro Quadratmeter offeriert hatte. Mirbach-Harff verkaufte die gesamte Fläche wenig später an Solingen, das, so Kämmerer Kesseler, einen »marktgerechten Preis« bot: 3,50 Mark pro Quadratmeter.

Mit diesem Rechtsgeschäft freilich verletzte Solingen nach Ansicht des Kommunalaufsehers Bäumer die Gemeindeordnung gleich dreifach -- durch

* »Eingriff in die Planungshoheit des

Nachbarortes

* Verstoß gegen »Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der kommunalen Haushaltsführung« und

* einen »zur Erfüllung (seiner) Aufgaben« nicht erforderlichen Vermögenserwerb.

Trotz der Beanstandung wollen die Solinger Ratsherren weiterhin zu ihrem Kauf stehen. Oberbürgermeisterin Elisabeth Roock: »Es ist Pflicht der öffentlichen Hand. sich Grundstücke zu sichern.«

An kauf und Preis ist ohnehin nichts mehr zu ändern. Der Grundstückhandel ist notariell beurkundet und rechtsgültig. Der Grat hat keine Einbuße zu befürchten.

Wohl aber müssen Rat und Verwaltung von Solingen bangen. Der Regierungspräsident hat mittlerweile den Kaufbeschluß des Rates aufgehoben. Dagegen will Solingen nun seinerseits Klage vor dem Verwaltungsgericht anstrengen. Sollte Bäumers Behörde in dem Prozeß mit der Stadt obsiegen, werden die Verantwortlichen womöglich zugunsten der Stadtkasse zur Kasse gebeten.

Zur Ausgabe
Artikel 14 / 65

Mehr lesen über