SICHERHEIT Auffälliges Verhalten
SPIEGEL: Sie wollen - kurz vor der Landtagswahl - einen baden-württembergischen Alleingang beim Schutz vor rückfälligen Sexualverbrechern. Ihr niedersächsischer Amtskollege wirft Ihnen Populismus vor.
Goll: Wir versuchen jetzt etwas, auch angesichts jüngster Verbrechen, was auf Bundesebene bisher nicht funktioniert hat: die Möglichkeit zu schaffen, nachträglich Sicherungsverwahrung zu verhängen.
Dass gefährliche Sexualstraftäter nach ihrer Haftentlassung weiter solche Delikte begehen, kann nämlich nach der bisherigen Rechtslage selbst dann nicht verhindert werden, wenn sich dafür während der Haft eindeutige Hinweise ergeben ...
SPIEGEL: ... weil eine so genannte Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haftstrafe bisher nur zusammen mit der Verurteilung verhängt werden kann.
Goll: Wir wollen jetzt erreichen, dass dies auch nachträglich möglich ist. Das wird zwar bei uns in Baden-Württemberg nur etwa zwei bis vier Fälle pro Jahr betreffen - aber ich möchte nicht den Tag erleben, an dem wir jemanden entlassen müssen, obwohl wir wissen: Der tut wieder was.
SPIEGEL: Anwälte sehen darin eine »Präventivstrafe«, die gegen Verfassungs- und Völkerrecht verstößt.
Goll: Die Sicherungsverwahrung dient immer der Prävention. Wir verschieben nur den Zeitpunkt der Beurteilung, um eine Gesetzeslücke zu schließen. Und wir erreichen, dass die Straftäter eher zu einer Therapie bereit sind, um eben dieser nachträglichen Unterbringung zu entgehen.
SPIEGEL: Das Verbrechen an der sechsjährigen Alexandra Noack aus Filderstadt, deren mutmaßlicher Mörder vor zwei Wochen gefasst wurde, hätten Sie so aber nicht verhindert - das war ein Ersttäter.
Goll: Aber auch dieser Mann war schon als Spanner auffällig geworden. Ein solches Verhalten ist häufig wie eine Einstiegsdroge. Auch da ließe sich also etwas tun.
SPIEGEL: Wie?
Goll: Wir prüfen derzeit, ob auch Spannertum unter Strafe gestellt werden könnte. Und wir werden noch vor der Wahl eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, dass Sexualtäter auch bei geringfügigeren Vergehen, wie etwa Exhibitionismus, künftig in die DNA-Kartei des Bundeskriminalamts kommen. Das wäre die beste Abschreckung, denn dann wäre das Entdeckungsrisiko 100 Prozent.