Ausgebremst - DER SPIEGEL
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GELÄNDEWAGEN Ausgebremst

• aus DER SPIEGEL 37/2003
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Fans schwerer Offroad-Limousinen ("Sport Utility Vehicles"), die ihre Luxus-Jeeps immer häufiger steuersparend als »kleine Nutzfahrzeuge« , könnte ein böses Erwachen drohen. Nach einer jüngst vom Bayerischen Obersten Landesgericht in München bestätigten Entscheidung könnten die hochmotorisierten Trendfahrzeuge künftig nicht nur steuerlich wie Kleinlaster behandelt werden, sondern auch auf der Straße als solche gelten - und das heißt: maximal Tempo 80 auf deutschen Autobahnen. Dem Urteil liegt der Fall eines Mannes zu Grunde, der mit einem Mercedes-Sprinter der Kategorie »kleines Nutzfahrzeug« bei Tempo 160 in eine Verkehrskontrolle geriet und anschließend erklärte, er habe sein Gefährt für einen Pkw gehalten. »Die Einordnung des Tatfahrzeugs als Pkw« scheitere schon daran, entschied das Gericht, dass es mit seinem zulässigen Gesamtgewicht »den Grenzwert von 2,8 Tonnen überschritten hat«. Das gilt ähnlich für die als leichte Nutzfahrzeuge gemeldeten Offroad-Wuchtbrummen. Deren Halter können jährlich bis zu 1000 Euro an Kraftfahrzeugsteuer sparen und bringen den Fiskus so um Millionenbeträge. »Wer seine Limousine als Kleinlaster anmeldet, sollte auch die Konsequenzen tragen«, sagt Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, und verlangt die Ausstattung der Offroader mit Tempo-80-Aufklebern.

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