Abacha-Vermögen: Schweizer Organisationen misstrauen Rückzahlung - DER SPIEGEL
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Abacha-Vermögen Schweizer Organisationen misstrauen Rückzahlung

Vor wenigen Tagen hat die Schweiz eine halbe Milliarde Dollar des ehemaligen Diktators von Nigeria, Sani Abacha, herausgegeben. Mehrere Schweizer Organisationen kritisieren nun die Bedingungen der Freigabe des bislang blockierten Vermögens. Sie fürchten, dass das Geld nicht bei den Opfern der Diktatur ankommt.
Von Oliver Bilger
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Bern - Die Schweiz ist das erste Land, das eingefrorene Gelder aus dem Vermögen des nigerianischen Diktators Abacha herausgibt. Im Bundesamt für Justiz in Bern (BJ) plagt die Beamten das schlechte Gewissen angesichts des "offensichtlich kriminellen Ursprungs" des Geldes.

Klagen nigerianischer Behörden, die dem ehemaligen Staatschef vorwerfen, das Land und vor allem die Zentralbank jahrelang systematisch geplündert zu haben, stießen auf Gehör. Mit den rund 500 Millionen US-Dollar möchte die Regierung im hoch verschuldeten Nigeria künftig Entwicklungsprojekte finanzieren.

Nichtregierungsorganisationen (NGO) sind jedoch misstrauisch gegenüber dem beschlossenen Transfer. Die Erklärung von Bern (EvB), eine Koalition von sieben NGOs, hat die Bedingungen der Schweiz für die Rückgabe des Geldes an Nigeria kritisiert. Christine Eberlein, Programmleiterin für internationale Finanzbeziehungen bei der EvB, fürchtet, dass die Millionen Dollar in Nigeria versickern.

Es sei nicht gewährleistet, dass das Geld wirklich den Opfern der Diktatur zugute kommt oder den Menschen, die in den Erdölfördergebieten leben und heute unter Umweltschäden leiden. Es müsse eine "zielgerichtete Rückgabe" geben, sagt sie auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE. Dazu müssen laut Eberlein nicht nur Regierung und Schweizer Botschaft den Vorgang überwachen, sondern auch eine NGO vor Ort.

Mit der Machtübernahme von General Sani Abacha 1993 brach in Nigeria eine der brutalsten Diktaturen des Landes an. Bis zu Abachas Tod 1998 geriet der zentralafrikanische Staat zunehmend in internationale Isolation. Dem Diktator gelang es in dieser Zeit mit Hilfe krimineller Organisationen, mehrere Milliarden US-Dollar aus Erdöleinnahmen außer Landes zu schaffen. Das Geld wanderte auf verschiedene Konten: in die Schweiz und auch nach Deutschland.

Die Bemühungen um die Rückgabe des Vermögens sind schon seit Jahren im Gang: Nigeria ersuchte 1999 die Schweiz und andere Länder um Rechtshilfe. In den folgenden Jahren übergab der Alpenstaat umfangreiche Rechtshilfeakten, besonders Bankdokumente, nach Afrika, erklärt BJ-Sprecher Folco Galli. Nach dem schweizerischen Rechtshilfegesetz ist die Rückgabe von Vermögen auf Grundlage eines rechtskräftigen Einziehungsentscheides des ersuchenden Staates möglich. Eine Ausnahme besteht, wenn das gesperrte Geld krimineller Herkunft ist.

Nachforschungen, gestützt auf Informationen aus Nigeria und Genfer Strafverfahren, ergaben dies im Fall des Abacha-Vermögens: "Nach unserer Auffassung ist klar, dass der größte Teil der Gelder Schmiergelder oder unterschlagene Gelder sind", sagt Galli. Das Ministerium ordnete deshalb jetzt die Überweisung des Vermögens an die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich an. Lediglich bei rund sieben Millionen Dollar sei der kriminelle Ursprung noch nicht völlig geklärt. Dieses Geld werde auf ein Sperrkonto in Nigeria überwiesen.

Es liege im Interesse der Schweiz "keine Korruptionsgelder und andere schmutzigen Gelder zu besitzen", so Galli. Die Schweiz wolle dem Missbrauch ihres Finanzplatzes einen Riegel vorschieben. Schon früher hatte der Alpenstaat 200 Millionen US-Dollar der illegal transferierten Summen an Nigeria zurückerstattet. Nach der jüngsten Rückgabe wird sich kein Geld des Diktators mehr auf Schweizer Konten befinden, sagt Galli.

Auch auf deutschen Bankkonten soll Geld des Diktators gelandet sein, allerdings nur ein Bruchteil des Gesamtvermögens. Laut der Schweizer NGO Aktion Finanzplatz Schweiz wurden kleinere Summen auf drei Konten in Frankfurt und Hamburg eingezahlt. Weltweit soll es 130 Konten geben. Damit sei die Bundesrepublik ein "Nebenschauplatz".

Das jetzt von Bern freigegebene Vermögen bleibt jedoch vorerst in der Schweiz, da der Entscheid des Bundesamtes noch nicht rechtskräftig ist. Bis Mitte September kann er von Betroffenen beim Bundesgericht angefochten werden. Der Anwalt des Abacha-Clans will Einspruch einlegen. Dann muss das Bundesgericht als letzte Instanz über die Herausgabe des Geldes entscheiden. Galli sieht einem solchen Verfahren mit "Zuversicht und Gelassenheit" entgegen: Mit der umfangreichen Verfügung des Bundesamtes sei ausführlich dargelegt, dass es sich um kriminelle Gelder handelt.

Geht das Vermögen wie geplant nach Nigeria, soll es dort für Projekte im Gesundheits- und Bildungswesen verwendet werden. Ein Teil soll in die Infrastruktur zugunsten der armen und ländlichen Bevölkerung fließen. Darauf haben sich Staatspräsident Olusengu Obasanjo und die Finanzministerin Ngozi Okonjo-Iweala geeinigt und dies den schweizerischen Behörden versichert.

Galli weist daher die Befürchtungen der NGO-Koalition ab: Das Bundesamt habe "keineswegs naiv und blauäugig" gehandelt, wie ihm von den Verbänden vorgeworfen wird. Die Schweiz habe Zusicherungen von höchster Stelle, dass die Gelder in Entwicklungsprojekte fließen. Die Schweizer Vertretung in der Hauptstadt Abuja soll die Verwendung der Abacha-Gelder außerdem überwachen.

Die Modalitäten für dieses "Monitoring" müssten allerdings noch ausgehandelt werden. "Die Weltöffentlichkeit wird auf Nigeria blicken", sagt Galli. "Es ist gar nicht vorstellbar, dass da etwas Unsauberes passiert. Nigeria kann es sich nicht leisten, seinen Ruf derart zu schädigen."