Ruby-Prozess Berufungsgericht spricht Berlusconi frei
Ex-Premier Berlusconi (Archivbild): Freispruch in zweiter Instanz
Foto: TONY GENTILE/ REUTERSMailand - Die Richter erklärten den früheren Regierungschef Italiens in zweiter Instanz überraschend für unschuldig. Berlusconi wurden Sex mit minderjährigen Prostituierten bei angeblich wilden "Bunga-Bunga-Partys" sowie Amtsmissbrauch vorgeworfen.
Seine Anwälte hatten den Freispruch für den 77-Jährigen gefordert. Die Anklage wollte eine Bestätigung der Verurteilung aus erster Instanz. Dort war Berlusconi zu sieben Jahren Haft und einem lebenslangen Verbot öffentlicher Ämter verurteilt worden. Nach dem Urteil ist noch eine Berufung möglich.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die heute 21 Jahre alte und damals minderjährige Marokkanerin Karima el-Marough, genannt Ruby Rubacuori. Mit ihr soll Berlusconi Sex gegen Geld gehabt haben, der Politiker bezeichnete sich jedoch mehrmals als unschuldig.
Die Anklage hatte Berlusconi auch Amtsmissbrauch vorgeworfen. Mit Anrufen bei der Polizei soll er im Mai 2010 - damals noch als Ministerpräsident - nach einer Festnahme Rubys wegen Diebstahls deren Freilassung erwirkt haben.
Im August vergangenen Jahres war Berlusconi im Mediaset-Prozess wegen Steuerbetrugs zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das daraus erfolgte Verbot öffentlicher Ämter für zwei Jahre und seine auf ein Jahr reduzierte Haftstrafe bleiben von dem neuen Urteil unberührt.
Der Mitte-Rechts-Politiker bleibt damit weiter aus dem Senat ausgeschlossen und darf nicht für neue öffentliche Ämter kandidieren. Auch den Sozialdienst, zu dem Berlusconi auch am Freitag erschien, muss er weiter ableisten.
Legt die Staatsanwaltschaft Berufung ein, muss sich das höchste italienische Gericht, der Kassationsgerichtshof in Rom, mit dem Fall befassen. Dies könnte innerhalb eines Jahres geschehen. Wird Berlusconi vom Kassationsgericht verurteilt, könnten auch die Vergünstigungen aus dem Mediaset-Prozess aufgehoben werden und ein Hausarrest von zehn Jahren auf Berlusconi zukommen.