Bundestag: Scharfe Kritik an Putin - DER SPIEGEL
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Bundestag Scharfe Kritik an Putin

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Roth, hat Russlands Präsident Putin scharf angegriffen. Er fahre die "modernisierte Variante des autoritären Staates". Die Bundesregierung beschwichtigte: Man vertraue darauf, dass rechtsstaatliche Grundsätze in Russland einhalten würden.
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Berlin - Massive Kritik an Russland kam bei einer Aktuellen Stunde im Bundestag von der Opposition. Russlands Präsident Wladimir Putin wurde wegen des Tschetschenien-Kriegs und der Vorgänge um den Ölkonzern Jukos angegriffen.

Die Union forderte Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) auf, "klare Worte" zu Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien und der umstrittenen Verhaftung des bisherigen Yukos-Chefs Michail Chodorkowski an Putin zu richten. Friedbert Pflüger, außenpolitischer Sprecher der CDU/CSU, sagte, dies erfordere die Partnerschaft zu Russland.

Staatsminister Martin Bury (SPD) sagte, die Bundesregierung vertraue darauf, dass in Russland rechtsstaatliche Grundrechte eingehalten würden.

Ganz anders sieht das Claudia Roth vom grünen Koalitionspartner. Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung sagte, das von Putin vertretene Prinzip der "gelenkten Demokratie" sei "die modernisierte Variante des autoritären Staates", der in Russland eine "lange und verhängnisvolle Tradition" habe. "Russland ist noch längst kein Rechtsstaat", sagte Roth. Die Tschetschenien-Politik Putins sei falsch.

Der Russland-Beauftragte der Bundesregierung und SPD-Vizefraktionschef Gernot Erler forderte Besonnenheit in der Debatte über die Entwicklung unter Putin. Die Bundesregierung sei über die Entwicklung "sehr besorgt".

Putin verteidigte sich gegen ihn erhobene Vorwürfe. Die Ermittlungen im Fall des ehemaligen Chefs des Ölkonzerns Jukos, Michail Chodorkowski, würden nach russischem Recht geführt. Chodorkowski werde behandelt wie jeder andere auch, gab Putins Wirtschaftsberater Andrej Illarionow den Präsidenten wieder. Die Staatsanwaltschaft müsse in einem offenen und fairen Gerichtsverfahren ihre Anschuldigungen beweisen.

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