Chronik Ankaras alte Hoffnung
September 1959
- Die Türkei bewirbt sich um eine Mitgliedschaft in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).
September 1963 - In Ankara wird ein Assoziationsabkommen zwischen der EWG und der Türkei unterzeichnet. Der Kommissionspräsident Walter Hallstein unterstreicht, dass die Türkei Teil der Europäischen Gemeinschaft sei und eine Beitrittsperspektive habe.
September 1980 - Nach einem Militärputsch in der Türkei wird das Abkommen bis 1986 ausgesetzt.
April 1987 - Die Türkei übergibt der Europäischen Gemeinschaft ihren Antrag auf Vollmitgliedschaft.
Dezember 1989 - Die politische und wirtschaftliche Lage des Landes ist instabil. EG- Kommission lehnt den Beitritt ab.
Juni 1993 - Die EU-Mitgliedstaaten definieren auf ihrem Gipfel in Kopenhagen die Kriterien, die für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erfüllt sein müssen: Funktionierende Marktwirtschaft, Stabilität der Institutionen, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und den Schutz von Minderheiten.
Januar 1996 - In-Kraft-Treten der Zollunion mit der EU.
Dezember 1997 - Auf ihrem Luxemburger Gipfel bekundet die EU im Zusammenhang mit der Osterweiterung, dass die Türkei für einen Beitritt in Frage kommt. Den Kandidatenstatus erhält das Land aber nicht.
Dezember 1999 - Die EU-Staats- und Regierungschefs erkennen der Türkei auf ihrem Gipfel in Helsinki den Status eines Beitrittskandidaten an.
August 2002 - Das türkische Parlament bringt umfassende Reformen auf den Weg und billigt ein Paket mit 14 Änderungen. Unter anderem: Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten und die kurdische Sprache ist sowohl im Schulunterricht als auch im Radio erlaubt.
November 2002 - Nach ihrem Wahlsieg bekennt sich die konservativ-religiöse Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) von Recep Tayyip Erdogan zur westlichen Ausrichtung der Türkei und einem beschleunigten EU-Beitritt.
Dezember 2002 - Die EU-Staats- und Regierungschefs beauftragen auf dem Gipfel in Kopenhagen die EU-Kommission. Im Oktober 2004 sollen sie einen Bericht vorlegen, ob die EU Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufgenommen werden sollen. Auf der Grundlage des Berichts soll der EU-Gipfel im Dezember 2004 eine endgültige Entscheidung fällen. Bei einem positiven Votum sollen die Verhandlungen "ohne weitere Verzögerungen" aufgenommen werden.
Juli 2003 - Das türkische Parlament verabschiedet ein weiteres EU-Reformpaket, das den politischen Einfluss der Streitkräfte deutlich einschränkt. 2004:
16. September - Das türkische Parlament verschiebt angesichts der Kontroverse über den Ehebruchs-Paragrafen, die Verabschiedung einer Reform des Strafrechtgesetzes. EU-Erweiterungskommissar Günter Verheugen macht die Verabschiedung der Reform zur Bedingung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen.
23. September - Erdogan sichert Verheugen bei einem Besuch in Brüssel zu, dass die Strafrechtsreform ohne den Ehebruch-Paragraphen verabschiedet wird. Verheugen stellt daraufhin fest, er sehe "keine Hindernisse" mehr für die Aufnahme von Verhandlungen.
26. September - Das Parlament in Ankara beschließt die Strafrechtsreform.
6. Oktober - Die EU-Kommission empfiehlt die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei.
17. Dezember - Die EU-Staats- und Regierungschefs wollen auf ihrem Gipfel in Brüssel über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen entscheiden.