EU-Asylpolitik: Deutschland lahmt beim Testlauf - DER SPIEGEL
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EU-Asylpolitik Deutschland lahmt beim Testlauf

Die EU-Innen- und Justizminister versuchen, die Asyl- und Einwanderungspolitik der Mitgliedstaaten aufeinander abzustimmen. Die Chancen stehen schlecht für ein vorzeigbares Ergebnis, und Innenminister Schily brilliert als Bremser.
Von Rudolf Wagner
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Brüssel - Der Innenminister will sich nicht auf "Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Fall eines Massenzustroms von Vertriebenen" festlegen lassen, auch nicht auf Regeln zur "Familienzusammenführung für Angehörige von Drittstaaten". Schily denkt daher wohl auch an die Wählerstimmen der Arbeitslosen, die Konkurrenten auf dem Arbeitsmarkt fürchten. Während des Kosovo-Krieges haben nur Deutschland, die Niederlande, Italien und Österreich Flüchtlinge aufgenommen. Andere EU-Staaten hielten sich zurück, vor allem Frankreich. Sie gaben Geld, aber nahmen keine Leute.

Inzwischen nutzen immer mehr Asylbewerber das Rechtsgefälle in den EU-Mitgliedstaaten. Es gibt eine lebhafte Reisetätigkeit zu den Staaten, die vermeintlich die besten vorübergehenden Aufenthaltsbedingungen und vielleicht sogar eine Option auf ein Dauerbleiberecht bieten. Dafür überbieten sich die einzelnen Regierungen, das jeweilige nationale Asylrecht abzusenken. EU-Rechts- und Innenkommissar Antonio Vitorino kritisiert "die Myriade von Initiativen der Mitgliedsstaaten, deren Logik wir manchmal nicht nachvollziehen können."

Die EU-Verträge verlangen die Harmonisierung der Asylpolitik bis zum Jahr 2004. Die schwedische EU-Präsidentschaft wollte einen Anfang machen und bis zur Sommerpause Gemeinschaftsregeln für einen möglichen Massenzustrom von Kriegsvertriebenen unter Dach und Fach bringen. Daraus wird nun wohl nichts. Dabei scheint dieser erste Schritt zu einer einmütigen Asylpolitik der leichteste zu sein. Es geht hier um Sonderregelungen, um einen "vorübergehenden Schutz". Deutschland und Österreich fürchten jedoch, dass die einreisenden Flüchtlinge aus Krisenregionen ihren Sonderstatus dazu nutzen könnten, sich doch auf Dauer um Asyl zu bewerben.

Bei der Ratssitzung der EU-Innen- und Justizminister will Schily, wenn überhaupt, eine Verständigung auf niedrigstem Niveau erzwingen. Er hat festgestellt, dass die Brüsseler Kommission mit ihrem Richtlinienentwurf Flüchtlingen und Vertriebenen mehr Rechte zugestehen will als die deutsche Regierung. Der Brüsseler Rechtekatalog kann viel Geld kosten: Sozialleistungen, medizinische Versorgung, Bildungsangebote, Zugang zu Beschäftigung und das "Recht, in der Familie zu leben", sind darin inbegriffen.

"Was ist denn überhaupt eine Familie?" fragen Rechtsexperten. Sie weisen auf die unterschiedlichen Gesetze, beispielsweise über homosexuelle Lebensgemeinschaften, in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten hin. Dazu kommt die politische Abwehr von ungebetenen Zuzüglern. Die CDU/CSU-Abgeordneten im Europäischen Parlament haben bereits mit ihren politischen Freunden in der EVP-Fraktion - allerdings vergeblich - versucht, die Möglichkeiten der Familienzusammenführung zu begrenzen. Im Rat der Innen- und Justizminister soll jetzt die Kommissionsvorlage endgültig demontiert werden. Der Familienzuzug soll nicht mehr für Eltern oder Großeltern gelten, auch nicht für Partner bei unverheirateten Paaren oder für volljährige Kinder, die noch nicht im Berufsleben stehen.

Die Beschlüsse des Rates müssen einstimmig gefasst werden, Deutschland hätte also ein Vetorecht. Aber Schily ist nicht allein, der Kollege aus Österreich ist auch dabei, wenn bei der Ratssitzung der nächste Streitpunkt der Tagesordnung aufgerufen wird. Der Richtlinienentwurf über die Familienzusammenführung sollte ein Grundstein der EU-Einwanderungspolitik werden. Er bezieht sich auf Personen mit Drittlands-Pässen, die sich legal in der EU aufhalten. In diesem Entwurf finden sich Bestimmungen, wann wer nach Gewalt in der Ehe oder bei Verstoßung der Ehefrau abgeschoben werden darf. Für die EU-Kommission ist es keine Frage, dass kranke Eltern von ihren aufenthaltsberechtigten Kindern geholt und gepflegt werden dürfen. So nicht, sagt Deutschland, und vergisst aus Sorge vor großen Zahlen den humanitären Charakter der europäischen Verfassung.

"Wir haben ein größeres Problem mit Deutschland", bestätigt ein Vertreter der schwedischen Präsidentschaft. "Das hier sind doch nur Testläufe für die Debatte zur europäischen Einwanderungspolitik oder zur Asylgewährung, und schon gibt es solche Schwierigkeiten." Aus Brüsseler Sicht werden die Arbeit der Zuwanderungskommission der Bundesregierung unter Rita Süssmuth und die Einigungsanstrengungen der großen deutschen Parteien zur Einwanderungspolitik distanziert betrachtet. Für EU-Rechts- und Innenkommissar Antonio Vitorino wird die europäische Asyl- und Einwanderungspolitik allein in Brüssel beschlossen und verantwortet, solange die Grenzübergänge innerhalb der Union für jedermann offen stehen.