Fall Öcalan Straßburg hat das Wort
Straßburg - Die Anwälte des Anführers der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) haben Einspruch gegen das Urteil eingelegt, da Öcalan kein faires Verfahren erhalten habe. Der türkische Geheimdienst hatte Öcalan im Februar 1999 aus Kenia verschleppt. Er war im Juni 1999 wegen Hochverrats in der Türkei zum Tode verurteilt worden. Die Strafe wurde bis heute aber nicht vollstreckt. Die Türkei macht Öcalan für den Tod von mehr als 30.000 Menschen verantwortlich, die im 16-jährigen Kampf der PKK für einen unabhängigen Kurdenstaat im Südosten der Türkei ums Leben kamen.
Nach Angaben der Anwälte Öcalans hat die Türkei mit der Verschleppung des PKK-Führers gegen die von ihr unterzeichnete Europäische Menschenrechts-Konvention verstoßen. Insgesamt machen die Anwälte Öcalans Verstöße gegen 21 Artikel der Konvention geltend. Die sieben Richter in Straßburg werden zunächst darüber befinden, ob der Einspruch überhaupt zulässig ist. Sollte dies der Fall sein, könnten mehrere Monate bis zu einer Entscheidung vergehen.
Die Türkei hat seit 1984 kein Todesurteil mehr vollstreckt. Sie hat angekündigt, Öcalan nicht vor einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hinzurichten.
Etwa 15.000 Anhänger und Gegner Öcalans waren zu Großdemonstrationen in die Straßburger Innenstadt gekommen. Aus Furcht vor Zusammenstößen haben die französischen Behörden Protestmärsche vor dem Gerichtsgebäude verboten und rund 1000 Polizisten eingesetzt.