Flüchtlinge: EU einigt sich auf Asylrecht - DER SPIEGEL
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Flüchtlinge EU einigt sich auf Asylrecht

Kurz vor der Erweiterung hat sich die EU auf ein gemeinsames Asylrecht verständigt. Nach jahrelangem Streit einigten sich die europäischen Innenminister überraschend auf die Drittstaatenregelung.
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Luxemburg - Die Regelung führe dazu, dass überflüssige Asylverfahren vermieden würden, sagte der deutsche Innenminister Otto Schily. Es gehe letztlich um die Frage, "ob jemand schutzbedürftig ist". Von den einzelnen EU-Mitgliedsländern bereits aufgestellte Listen von sicheren Drittstaaten können nach der Einigung beibehalten werden. Ergänzungen müssen auf europäischer Ebene beschlossen werden.

Die Regelung sieht zunächst das Prinzip eines besonders sicheren Drittstaats vor. Kommt ein Flüchtling etwa über die Schweiz nach Deutschland, kann er direkt an der Grenze ohne Prüfung zurückgeschickt werden. Kriterium für einen besonders sicheren Drittstaat ist, dass das betreffende Land die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert hat.

Als Abstufung sieht die Regelung das Prinzip des sicheren Drittstaats vor. Damit ein Land auf diese Liste gesetzt wird, muss garantiert sein, dass das Leben eines Flüchtlings dort nicht gefährdet ist. Außerdem muss das Land die Genfer Flüchtlingskonvention anerkennen, es darf keine Folter geben, und der Asylsuchende muss die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Erhalt des Flüchtlingsstatus zu stellen. Für diese Länder ist eine Einzelfallprüfung vor der Abschiebung erforderlich.

Großbritannien setzte sich mit seiner Forderung durch, dass auch einzelne Regionen eines Landes für bestimmte Volksgruppen als sicher eingestuft werden können. In Deutschland ist das Konzept der sicheren Drittstaaten bereits Bestandteil der Asylgesetzgebung. Nach der Erweiterung am 1. Mai hat die Bundesrepublik aber mit Ausnahme der Schweiz keine EU-Außengrenzen mehr.

Schily verwies darauf, dass die Drittstaatenregelung dann besonders für die neuen Mitgliedstaaten wichtig werde. Dies bedeute aber nicht, dass etwa Weißrussland jetzt den Status eines sicheren Drittstaates erhalte.

Vorwürfe der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl wies der Minister als "polemische Verzerrung" zurück. Dies sei eine "bewusste Täuschung der Öffentlichkeit". Pro Asyl hatte zuvor das Prinzip des sicheren Drittstaats scharf kritisiert und davor gewarnt, dass Asylsuchende in Länder abgeschoben werden könnten, in denen Verletzungen der Menschenrechte an der Tagesordnung seien.