Resolution Uno-Sicherheitsrat verlangt Strafen gegen Dschihad-Reisende
Kämpfer der Terrorgruppe IS: Staaten müssen ihre Gesetze anpassen
Foto: AP/ Raqqa MediaNew York - Der Uno-Sicherheitsrat hat die von den USA eingebrachte Resolution zu ausländischen Terrorkämpfern angenommen. Das mächtigste Gremium der Vereinten Nationen entschied einstimmig - unter Vorsitz von US-Präsident Barack Obama. Alle Staaten werden damit verpflichtet, Bürger strafrechtlich zu belangen, die zu terroristischen Zwecken ins Ausland reisen oder etwa aus einem Terrorcamp ins Heimatland zurückkehren. Foreign Fighters lautet der Fachbegriff. Derzeit kämpfen rund 15.000 solcher "ausländischen Kämpfer" in Syrien.
Die Staaten müssen nun ihre Gesetze entsprechend anpassen beziehungsweise verschärfen. Die Resolution zielt unter anderem auf die Golfstaaten, die bislang wenig effizient verhindern, dass sich junge Islamisten der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) anschließen. Doch zugleich bringt sie auch die Bundesregierung in Verlegenheit. Denn das deutsche Strafrecht wird dem Wortlaut der Resolution nur in Teilen gerecht. An ihr gibt es daher auch Kritik. Sie sei ungenau und rechtfertige die Überprüfung oder gar Verfolgung unschuldiger Menschen. Zudem könnten die geforderten Vorschriften mit nationalen Bestimmungen kollidieren. Experten sehen aber keine Probleme etwa mit dem Schengen-Abkommen.
Die Diskussion um die Strafbarkeit des Besuchs in einem Terrorcamp schwelt in Deutschland seit der Festnahme dreier Islamisten der "Islamischen Dschihad-Union" im September 2007. Seitdem steht die Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Gewalttat unter Strafe - nicht aber die bloße Absicht, in ein Ausbildungslager zu reisen.
Erfahren die Sicherheitsbehörden von der geplanten Ausreise in ein Trainingscamp, behelfen sie sich derzeit meist mit dem vorübergehenden Entzug des Reisepasses, um die Reise an sich zu unterbinden. Die von den USA entworfene Resolution geht aber wesentlich weiter, sie bedeutet faktisch den partiellen Entzug staatsbürgerlicher Rechte. Sollte die Bundesregierung das deutsche Strafrecht entsprechend anpassen, wird wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen, ob das mit den Grundrechten vereinbar ist.