Guantanamo: Häftling darf nicht klagen - DER SPIEGEL
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Guantanamo Häftling darf nicht klagen

Im Streit über das Camp Guantanamo auf Kuba hat das Weiße Haus einen juristischen Sieg errungen. Ein Bundesrichter verbot einem Häftling, gegen seine Gefangenschaft zu klagen.
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Washington - Der Jemenit Salim Ahmed Hamdan habe nach dem Gesetz über Militärtribunale kein Recht auf Haftprüfung, erklärte Richter James Robertson. Er berief sich auf ein im September vom Kongress beschlossenes und im Oktober von US-Präsident George W. Bush erlassenes Gesetz. Hamdan ist ein in Guantanamo festgehaltener mutmaßlicher früherer Fahrer von al-Qaida-Chef Osama Bin Laden.

Das Urteil ist ein juristischer Erfolg für das Weiße Haus. Der Oberste Gerichtshof hatte im Sommer die militärischen Sondertribunale und somit einen zentralen Bestandteil von Bushs Anti-Terror-Politik für rechtswidrig erklärt. Das Urteil bezog sich damals auf denselben Fall.

Bush hatte daraufhin im Kongress ein Gesetz durchgebracht, das die Verfassungsmäßigkeit von Verfahren gegen "feindliche Kämpfer" vor Militärgerichten erlaubt. Das umstrittene Gesetz trat im Oktober in Kraft. Es verbietet den Guantanamo-Insassen, gegen ihre Haftbedingungen Einspruch einzulegen.

als/AFP