Intervention in Libyen Gaddafi darf nicht gewinnen!
Luftschlag der Alliierten nahe Bengasi: Menschenrechte gehen vor Frieden - oder?
Foto: GORAN TOMASEVIC/ REUTERSMuammar al-Gaddafi, der Tyrann von Tripolis, hat seinem Volk ein Blutbad angedroht. Wie "Ratten" werde er seine Gegner vernichten. Wenn Gaddafi gewinnt, sagt im libyschen Tobruk der Arzt und Oppositionssprecher Rida Benfayed, "dann werden wir alle sterben".
Muammar al-Gaddafi darf nicht gewinnen. Niemals seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs hat die Gemeinschaft der friedliebenden Völker der Welt so schnell und so einmütig reagiert wie auf die Eskalation in Libyen - und noch nie seither so kriegerisch. Was der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschlossen hat - den Schutz der Menschenrechte in Libyen mit "allen", also auch mit kriegerischen Mitteln -, wird in die Geschichte des Völkerrechts eingehen: als Wendepunkt im Umgang mit Krieg und Frieden.
Am Fall Gaddafi hat der Weltsicherheitsrat ein Exempel statuiert, auf das Völkerrechtler in aller Welt seit Jahren gewartet haben. Im Angesicht eines angekündigten Massenmords entschied das mächtigste Gremium der Welt eine alte Streitfrage. Was ist wichtiger: Frieden oder Menschenrechte?
Menschenrechte. Der Sicherheitsrat hat in seiner Resolution 1973 das Gewaltverbot ausgesetzt, das laut Uno-Charta zwischen Staaten gilt. Nun sollen Bomben und Raketen ausländischer Mächte die Libyer vor ihrem Despoten schützen.
Wenn zwei Raumschiffe zusammenstießen, nannte man das Krieg
Die Entscheidung ist zugleich eine spektakuläre Absage an die überkommene Völkerrechtslehre, wonach alle Staaten, ob gut oder böse, das gleiche Recht haben, ihre inneren Angelegenheiten allein zu lösen - also auch, wenn sie ihre Bevölkerung drangsalieren. Die Doktrin von der unantastbaren Souveränität der Staaten ist am Ende.
Der Grundsatz, dass die Völker mit ihren Regierungen alleingelassen sind, souveräne Potentaten mit ihren Menschen machen können, was sie wollen, stammt aus grauer Vorzeit. Seit am Ende des Dreißigjährigen Kriegs im Westfälischen Frieden von 1648 die moderne Staatenordnung entstand, schien dieser Grundsatz unumstößlich. Jeder Staat war nach dieser Idee ein abgeschlossenes, freischwebendes Raumschiff. Niemanden ging es etwas an, was da drinnen geschah. Und wenn zwei Raumschiffe zusammenstießen, nannte man das Krieg.
Damit zumindest das nicht zu oft geschieht, wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Uno gegründet, deren Charta ein allgemeines Gewaltverbot verhängte - Ausnahmen waren, wie jetzt, vom Sicherheitsrat zu genehmigen. Doch das Gewaltverbot der Weltorganisation verbot nur die Gewalt der Staaten untereinander, nicht etwa Gewalt des Staats gegen Menschen. Dabei blieb es: Mord und Totschlag, Folter und Vertreibungen galten als innere Angelegenheiten.
Es wird kein Krieg angefangen, um Blutvergießen zu verhindern - oder?
Erst die internationale Anerkennung der Menschenrechte und die Ausbreitung einer Völkerstrafjustiz haben die Sorge um das Schicksal einzelner Menschen zur Angelegenheit des Völkerrechts gemacht. So ist es seit den Massakern beim Zerfall Jugoslawiens von der Völkerstrafjustiz durchgesetzt worden, dass Menschenrechtsverletzungen in Bürgerkriegen vor internationalen Gerichten angeklagt werden können. Das Jugoslawientribunal ist eine Gründung der Uno. Es war im Jahr 1993 eine Notlösung. Es war der Versuch, Frieden durch Recht zu schaffen, weil sich damals für die tatkräftige Alternative, drohende Massaker mit Militärgewalt zu verhindern, im Sicherheitsrat keine Mehrheit fand.
Frieden, diese Doktrin hatte stets gegolten, hat Vorrang vor Menschenrechten: Es wird kein Krieg angefangen, um Blutvergießen zu verhindern. So musste 1999 die Nato ihren Bombeneinsatz gegen Serbiens Gewaltherrscher Slobodan Milosevic zum Schutz der Kosovaren ohne den Segen des Sicherheitsrats durchziehen - völkerrechtlich gesehen ein rechtswidriger Überfall auf einen fremden Staat.
Ruanda, Kongo, Bosnien, Darfur: Die Jahrtausendwende war geprägt von Massakern, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Und die Uno sah zu: Nichts schien schlimm genug zu sein, um ein militärisches Eingreifen zu rechtfertigen. Viele Völkerrechtler forderten daraufhin, dass dieser Club der souveränen Staaten die Menschenrechte nicht nur mit internationalen Gerichten, sondern auch mit Panzern und Raketen schützen müsse. Daraus entstand schließlich ein spektakulärer Beschluss der Uno-Generalversammlung: 2005 formulierten die Staatenvertreter ganz, ganz vorsichtig, die Weltgemeinschaft habe eine "Responsibility to protect" ("R2P"). Diese könne unter Umständen und mit Billigung des Sicherheitsrats zum Schutze vor Völkerrechtsverbrechen auch mit "nicht friedlichen" Mitteln ausgeübt werden. Aber, schränkte das Gremium ein, nur "von Fall zu Fall".
Genauer ging's nicht.
Gaddafi ist der Fall, auf den alle gewartet haben
Und so fragten sich die Experten: Würde das zaghafte R2P-Papier der Uno jemals einen militärischen Angriff auf Menschenquäler in Gang bringen können?
Sechs Jahre lang hielten Menschenrechts-Streiter den Atem an. Wann würde R2P erstmals auf die Probe gestelllt?
Gaddafi ist der Fall, auf den alle gewartet hatten. So ist nachvollziehbar, dass nach der Mehrheitsentscheidung in New York nicht nur bei den libyschen Rebellen Jubel ausbrach - sondern auch bei vielen Völkerrechtlern. Und dass Deutschland, das sich in dieser Schicksalsfrage der Stimme enthalten hat, als verantwortungslos kritisiert wurde.
Menschenrechte vor Frieden, wirklich? Der Fall Gaddafi zeigt zugleich, wie problematisch die neue Lehre des Völkerrechts ist. Denn im Engagement der Koalition für Libyen überschneiden sich zwei Ziele, die kaum voneinander zu trennen sind: der Schutz der Zivilbevölkerung und die Beseitigung des Menschenquälers in Tripolis.
Gaddafi darf nicht gewinnen: Hinter diesem Satz steckt der unbedingte Wunsch, die Menschen zu retten, die er bedroht - und womöglich auch den Aufständischen zum Erfolg zu verhelfen, die ihn vertreiben wollen. Doch der zweite Teil des Plans - das Eingreifen in den Bürgerkrieg - steht der Uno nicht zu.
Gerade da droht ein Dilemma: Wer versucht, Gaddafi dauerhaft von der Macht zu vertreiben, könnte damit den edlen Plan zunichte machen, die Menschenrechte von Zivilisten zu schützen. Im schlimmsten Fall könnte das zu einem jener Kriege führen, die zu verhindern die Uno einst gegründet worden ist: einem puren Machtkampf um die Vorherrschaft am Mittelmeer. Die Resolution 1973 wird eine Wende im Umgang mit Krieg und Frieden bringen.
So oder so.