Irak: Notstandsgesetz verkündet - DER SPIEGEL
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Irak Notstandsgesetz verkündet

Zur Verbesserung der Sicherheitslage hat der Ministerpräsident der irakischen Übergangsregierung, Ijad Alawi, ein Notstandsgesetz unterzeichnet.
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Bagdad - Alawi kann ab sofort den Notstand ausrufen, wenn schwere Gefahren für die Bevölkerung drohen, Gewalt herrscht oder die friedliche Teilnahme am politischen Leben nicht gesichert ist. Zudem kann er Armee, Nationalgarde, Polizei und Geheimdienste seinem direkten Kommando unterstellen, Ausgangssperren verhängen, das Post- und Fernmeldegeheimnis aufheben, Festnahmen anordnen und Vermögenswerte sperren.

Um Übergriffe von Seiten der Behörden zu verhindern, müssen Festgenommene allerdings binnen 24 Stunden einem Untersuchungsrichter vorgeführt werden. Notstandsmaßnahmen in den autonomen Kurdengebieten im Norden sind nur in Abstimmung mit der Regionalregierung möglich. Der Notstand darf nicht für mehr als 60 Tage ausgerufen werden.

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