Pinochet: Befragung wie geplant - DER SPIEGEL
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Pinochet Befragung wie geplant

Das Oberste Gericht Chiles hat einen Antrag abgelehnt, dem Richter Juan Guzman die Untersuchung des Ex-Diktators Augusto Pinochet zu entziehen.
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Santiago - Wie das Gericht mitteilte, entschieden die Richter am Freitag mit 15 zu zwei Stimmen gegen den Antrag von Pinochets Anwälten. Ein Gerichtssprecher sagte, Guzman könne wie geplant den Ex-Diktator am Dienstag zu Vorwürfen der Menschenrechtsverletzungen befragen. Die Anwälte des 85-Jährigen hatten am Donnerstag erklärt, Pinochet werde sich weder von Guzman befragen lassen noch sich psychologischen Tests unterziehen.

Menschenrechtler begrüßten den Entschluss des Gerichts vom Freitag. Sollte Pinochet nicht zu den medizinischen Untersuchungen erscheinen, habe Guzman das Recht, Pinochet festnehmen zu lassen und anzuklagen, sagte der Anwalt Hugo Gutierrez. Der Vorsitzende Richter des Obersten Gerichts, Hernan Alvarez, erklärte jedoch, die Sachlage dürfe nicht falsch ausgelegt werden. "Das Gericht hat hier lediglich das Recht des Richters (Guzman) bestätigt, die medizinischen Untersuchungen zu verfügen."

Guzman, der mit mehr als 200 Klagen gegen Pinochet befasst ist, hatte die Tests für Sonntag und Montag sowie die Befragung für Dienstag angeordnet. Sollte Pinochet wegen seines Geisteszustands für prozessuntauglich erklärt werden, wäre ein Strafverfahren gegen ihn ausgeschlossen. Das Gesetz in Chile schreibt psychologische Tests für Personen über 70 Jahre vor, gegen die ein Strafprozess eröffnet werden soll.

Menschenrechtler werfen dem Pinochet vor, persönlich für die Verschleppung und Ermordung von bis zu 77 linken Oppositionellen verantwortlich zu sein. Diese waren kurz nach dem Militärputsch von 1973 von einer Spezialeinheit der Armee verschleppt worden, die unter dem Namen "Todeskarawane" bekannt wurde und Jagd auf Linksintellektuelle und Gewerkschafter machte. Während Pinochets Militärherrschaft von 1973 bis 1990 sind mehr als 3000 Menschen ermordet worden oder verschwanden spurlos.

Das Oberste Gericht Chiles hatte am 20. Dezember die Aufhebung eines Haftbefehls gegen Pinochet mit der Begründung bestätigt, der Befehl sowie ein von Guzman verhängter Hausarrest seien unzulässig, weil Guzman Pinochet zuvor nicht zu den Vorwürfen angehört habe.