Reisegeld-Affäre: Richter verschonen Chirac - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Reisegeld-Affäre Richter verschonen Chirac

Die Richter meinen es gut mit Jacques Chirac. In der so genannten Reisegeld-Affäre muss sich der französische Staatschef nicht als Zeuge vernehmen lassen - weil er damit auch zum Beschuldigten würde.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Paris - In einer schriftlichen Erklärung begründeten die drei in die Ermittlungen eingeschalteten Pariser Richter die Entscheidung, Chirac als Zeugen vorzuladen, laufe faktisch darauf hinaus, ihn eines Vergehens zu beschuldigen. Und dies sei auf Grund der dem Präsidenten Frankreichs zustehenden Immunität verfassungsrechtlich nicht erlaubt. Der Pariser Staatsanwalt Jean-Pierre Dintilhac hatte die Vorladung des Präsidenten verlangt, um aufzuklären, ob bei bestimmten Spesenabrechnungen von Flugreisen Chiracs alles korrekt zugegangen sei.

In der Affäre geht es um Auslandsflüge Chiracs in der Zeit zwischen 1992 und 1995 in Höhe von angeblich 2,4 Millionen Franc (über 700.000 Mark), die in bar bezahlt worden sein sollen, wobei die Herkunft des Geldes aus der Sicht der Staatsanwaltschaft unklar ist.

Chirac hatte zuvor gesagt, die Flüge seien von ihm aus Sicherheitsgründen bar aus seinem Spesenkonto beglichen worden, aber nicht in der behaupteten Höhe. Die Abwicklung sei vollkommen korrekt gewesen.

Die Staatsanwaltschaft vermutet, es könnten dabei Bestechungsgelder von Baugesellschaften an das Pariser Bürgermeisteramt aus der Zeit im Spiel gewesen sein, in der Chirac dies Amt bekleidete. Chirac hatte es in einem Fernsehinterview abgelehnt, als Zeuge in der Sache aufzutreten und alle Verdächtigungen scharf zurückgewiesen.

Staatsanwalt Dintilhac werde gegen den Entscheid, der Chirac nun in erster Runde Recht gibt, Revision einlegen, hieß es aus Justizkreisen. Mit welchen Aussichten ist unklar.