Bin Ladens mutmaßlicher Ex-Leibwächter Sami A. kann in Tunesien bleiben
Der monatelange Streit um Sami A. könnte beigelegt werden: Die Stadt Bochum muss den im Sommer zu Unrecht zurückgeführten tunesischen Islamisten nicht nach Deutschland zurückholen. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden . Allerdings kann der Gefährder dagegen noch Beschwerde einlegen.
Der 42-jährige Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden, obwohl die Richter das noch am Tag zuvor wegen Foltergefahr untersagt hatten. Doch als dieser Beschluss den zuständigen Behörden zugestellt wurde, saß der Salafist und mutmaßliche Leibwächter von Osama Bin Laden bereits im Flugzeug nach Tunis. Das Gericht rügte das Verhalten der Behörden und ordnete die sofortige Rückholung von Sami A. an.
Abschiebeverbot wurde im November aufgehoben
Im Herbst gab es dann eine Zusicherung des tunesischen Staates, dass Sami A. dort keine Folter und keine unmenschliche Behandlung drohen. Das Gericht hob daraufhin am 21. November das bis dahin noch immer gültige Abschiebeverbot auf.
Die Tatsache, dass Sami A. jetzt in Tunesien sei, bedeute folglich keinen andauernden rechtswidrigen Zustand, argumentierten die Gelsenkirchener Richter nun. Deshalb hoben sie nun die Pflicht der Stadt Bochum auf, Sami A. zurückzuholen.
Lesen Sie hier eine Chronologie des Falls.