Tabak-Werbeverbot EU-Kommission verklagt Deutschland
Brüssel - Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg läuft bereits eine Klage gegen das Werbeverbot, die Deutschland angestrengt hatte. Der Generalanwalt des Gerichts hatte Mitte Juni allerdings empfohlen, die Klage zurückzuweisen. In der Regel hält sich das Gericht an die Empfehlung.
Nach der EU-Richtlinie soll in Zeitschriften, Zeitungen und im Internet nicht mehr für Zigaretten oder andere Tabakerzeugnisse geworben werden dürfen. Auch das grenzüberschreitende Sponsoring von Großveranstaltungen durch Tabakkonzerne wird verboten. In ihrer Klage aus dem Jahre 2003 hatte die Bundesregierung geltend gemacht, dass die Regelung ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Werbefreiheit sei und damit gegen die Gesetzgebungen des EU-Binnenmarktes verstoße.
Nach der Stellungnahme des EuGH-Generalanwalts kündigte die Bundesregierung an, unverzüglich ein Gesetz auf den Weg zu bringen, um die EU-Richtlinie umzusetzen. In Kommissionskreisen hieß es, wenn das Werbeverbot in Deutschland Gesetz sei, würde die Klage Brüssels vor dem EuGH nichtig.
asc/AP/Reuters