Todesstrafe USA räumen Fehler im Fall LaGrand ein
Washington - Kurz vor der Anhörung vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag erklärte US-Außenamtssprecher Philip Reeker, die USA hätten bereits eingestanden, dass die im Bundesstaat Arizona hingerichteten Brüder bei ihrer Verhaftung nicht auf die Möglichkeit einer konsularischen Vertretung hingewiesen worden seien.
Dies sei ein Verstoß gegen die Wiener Konvention von 1963, die Ausländern das Recht auf Betreuung durch Vertretungen des eigenen Landes gewährt, gestand Reeker ein. Er betonte jedoch, dass dieses Versäumnis keinen Einfluss auf das Urteil gehabt habe. Reeker erklärte weiter, dass die USA seitdem Schritte unternommen hätten, damit künftig eine Benachrichtigung der konsularischen Vertretung gewährleistet sei.
Berlin will in dem Verfahren erzwingen, dass sich die USA an ihre Verpflichtungen zum konsularischen Schutz von Ausländern halten. Anlass des Verfahrens ist die erste Exekution von Deutschen in den USA seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Karl und Walter LaGrand waren Anfang 1999 hingerichtet worden. Nach deutscher Ansicht wurde ihnen zum Verhängnis, dass die US-Justiz das Recht auf konsularische Betreuung missachtet hatte.