Türkei Größte Oppositionspartei verboten
Ankara - Das elfköpfige Richtergremium kam zu dem Ergebnis, dass die Partei gegen das Verfassungsprinzip des Laizismus (Trennung von Staat und Religion) verstoßen hat. Der Chef des Verfassungsgerichtes, Mustafa Bumin, sagte, zudem sei zwei FP-Abgeordneten das Mandat entzogen worden. Beide Abgeordnete sowie drei weitere Parteimitglieder, die jedoch nicht im Parlament vertreten sind, dürfen sich fünf Jahre lang politisch nicht betätigen.
In dem Prozess hatte die Staatsanwaltschaft argumentiert, die FP sei eine bloße Nachfolgeorganisation der 1998 verbotenen Wohlfahrtspartei (RP) des früheren Ministerpräsidenten Necmettin Erbakan. Die Politik der FP verstößt nach Ansicht der Anklage gegen die Prinzipien des Laizismus. Weiter stützt sich die Anklage auf die Annahme, dass der frühere RP-Chef Erbakan, der selbst mit einem fünfjährigen Verbot der politischen Betätigung belegt ist, auch bei der FP politisch die Fäden zieht.
Das politische Gleichgewicht in der Türkei wird durch diese Entscheidung massiv beeinflusst. Die Tugend-Partei war mit 102 von 550 Abgeordneten die wichtigste Oppositionskraft im Parlament. Auf Grund dieses Urteils sind zwar keine Nachwahlen fällig. Allerdings hatten bereits vor der Gerichtsentscheidung rund 40 FP-Abgeordnete gedroht, im Falle eines Parteiverbotes ihre Mandate niederzulegen, um Nachwahlen zu erzwingen.
Spekulationen über eine durch ein Parteienverbot ausgelöste politische Krise haben auf den türkischen Devisenmärkten zu weiteren Kursverlusten der Landeswährung Lira geführt, die bereits im Zuge einer Finanzkrise im Februar 40 Prozent an Wert eingebüßt hatte.