Ukraine: Timoschenko soll freigelassen werden - DER SPIEGEL
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Fall Timoschenko: Rückenleiden und Hungerstreik

Foto: Aleksandr Prokopenko/ dpa

Ukraine Parlament ebnet Weg für Freilassung Timoschenkos

Gerade ist eine Friedenslösung in der Ukraine beschlossen - da zeichnet sich die nächste politische Wendung ab. Das Parlament hat die Freilassung von Oppositionsführerin Julija Timoschenko eingeleitet.
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Kiew - Es geht Schlag auf Schlag in der Ukraine: Das Parlament hat die Weichen für eine Freilassung der inhaftierten Oppositionsführerin Julija Timoschenko gestellt. Die Oberste Rada stimmte am Freitag in Kiew dafür, die Vorwürfe gegen die Ex-Regierungschefin nicht mehr als Straftaten zu werten. Damit könnte sie schon bald auf freien Fuß kommen.

Die Abstimmung im Parlament endete mit 310 Ja- zu 54 Nein-Stimmen. Danach hallten "Lasst Julija frei"-Rufe durch den Saal. Das Fernsehen übertrug die Entscheidung live. Präsident Wiktor Janukowitsch muss das Gesetz noch unterzeichnen, damit es in Kraft tritt.

Timoschenko sitzt seit 2011 in einem Gefängnis in Charkow, rund 450 Kilometer östlich von Kiew, eine Haftstrafe wegen Amtsmissbrauchs ab. Im Verfahren wurde ihr ein Abkommen mit Russland über Gaslieferungen zum Nachteil der Ukraine zur Last gelegt. Seit etwa anderthalb Jahren wird die 53-Jährige unter anderem wegen der Folgen eines Rückenleidens auch von deutschen Ärzten behandelt.

Sie leidet unter einem Bandscheibenvorfall und klagte wiederholt über ihre Haftbedingungen sowie eine unzureichende medizinische Versorgung. Die EU sieht hinter ihrer Verurteilung politische Motive und hat ihre Freilassung gefordert.

Mehrmals drohte die Oppositionspolitikerin mit Hungerstreik, um gegen die Regierung von Präsident Janukowitsch zu protestieren - und machte ihre Drohungen Im November 2013 wahr. Erst nach zwölf Tagen nahm sie damals wieder Nahrung zu sich.

Prozess gegen Timoschenko immer wieder vertagt

Besonders das Verhalten der Gerichte sorgt im Fall Timoschenko immer wieder für Aufsehen. Im Dezember 2013 vertagte ein Gericht einen umstrittenen zweiten Strafprozess zum 27. Mal, weil die erkrankte Ex-Regierungschefin nicht erschien. In dem Verfahren wegen Steuerhinterziehung und Veruntreuung drohen der Politikerin zwölf Jahre Haft - zusätzlich zu den sieben, die sie seit Oktober 2011 wegen Amtsmissbrauchs absitzt. Zudem muss sie umgerechnet 137 Millionen Euro Schadenersatz zahlen.

Mit dem Votum räumte das Parlament am Freitag eine weitere Hürde aus dem Weg, um das Verhältnis der Ukraine zur EU zu verbessern und die politische Krise zu überwinden. Erst am Nachmittag hatten in Kiew Vertreter der Regierung und der Opposition ein Übergangsabkommen unterzeichnet, das eine vorgezogene Präsidentschaftswahl und die Bildung einer Übergangsregierung binnen zehn Tagen vorsieht.

jok/dpa/AP/AFP