USA Moussaoui-Prozess wird fortgesetzt
Washington - Die Richterin im Prozess gegen den Franzosen Zacarias Moussaoui entschied am Dienstag, die Zeugen auszuschließen. Sie hätte den Prozess auch ganz platzen lassen können. Es ist der erste Terrorprozess in den USA im Zusammenhang mit den Terroranschlägen vom 11. September 2001.
Richterin Leonie Brinkema hatte empört auf die Enthüllungsberichte über Zeugenbeeinflussung reagiert und gesagt, sie habe noch nie eine solch' "ungeheuerliche Verletzung" der Regeln zur Vorbereitung von Zeugenaussagen erlebt. Sie setzte den Prozess daraufhin für 48 Stunden aus.
Im Zentrum des Streits steht eine Serie von E-Mails, welche die für die Verkehrsicherheitsbehörde TSA arbeitende Anwältin Carla Martin an sieben für das Verfahren vorgesehene Zeugen geschickt hatte. Bei allen sieben Zeugen handelt es sich um frühere oder derzeitige Mitarbeiter der Flugbehörde FAA. In den Mails hatte Martin nicht nur Protokolle des bisherigen Prozessverlaufs übermittelt, sondern die Zeugen auch auf mögliche schwierige Fragen der Verteidigung vorzubereiten versucht. So bezeichnete sie die Argumentation der Anklage als problematisch, dass bei einem rechtzeitigen Geständnis Moussaouis, der drei Wochen vor dem 11. September 2001 festgenommen worden war, die Anschläge hätten verhindert werden können.
Für US-Prozesse aber gilt, dass die Parteien die Zeugen nicht schulen dürfen. Brinkema hatte zudem die Anweisung erteilt, dass die Zeugen keine Protokolle aus dem Prozess lesen dürfen. Martin verweigerte am Dienstag bei der Anhörung die Aussage. Dies begründete sie damit, dass sie auf die Schnelle noch keinen Rechtsbeistand gefunden habe.
Brinkema lehnte gleichzeitig einen Antrag der Verteidigung ab, die Todesstrafe auszuschließen. Moussaoui hat sich bereits als al-Qaida-Mitglied und Verschwörer zu Terroranschlägen schuldig bekannt hat. In dem Prozess geht es nur noch um das Strafmaß. Eine lebenslange Haftstrafe ist ihm bereits sicher. Die Anklage will beweisen, dass Moussaoui von den geplanten Anschlägen wusste und sie durch einen Hinweis hätte verhindern können. Das bestreitet Moussaoui. Die Anklage fordert die Todesstrafe.
agö/dpa/ap