Vorwürfe gegen US-Armee: Anwalt spricht von Folterung Saddams - DER SPIEGEL
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Vorwürfe gegen US-Armee Anwalt spricht von Folterung Saddams

Auch der gestürzte Despot Saddam Hussein soll von seinen US-Bewachern körperlich und psychisch misshandelt worden sein. Das behauptet zumindest der Anwalt des irakischen Ex-Diktators unter Berufung auf einen angeblichen Bericht des Roten Kreuzes.
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Amman - Saddam sei körperlich und psychisch misshandelt worden, sagte Mohammed Raschdan heute der Presseagentur dpa in der jordanischen Hauptstadt Amman. "Wir haben einen vertraulichen Bericht des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz erhalten, wonach der irakische Präsident am 21. Januar 2004 körperlicher und seelischer Folter unterworfen wurde und dadurch Verletzungen erlitt", erklärte der Jurist, der nach eigenen Angaben von Saddam Husseins Ehefrau Sadschida in das Verteidiger-Team für den Ex-Machthaber berufen worden war.

Der Anwalt habe Vertreter des Roten Kreuzes bei einem Treffen am Mittwoch vergangener Woche in Amman aufgefordert, etwas gegen diese Praxis zu unternehmen. Saddams Familie habe von ihm bislang erst einen Brief erhalten. Dieser habe nur noch aus 17 Wörtern bestanden, nachdem die US-Armee drei Viertel des Textes geschwärzt habe. Saddam habe dem Roten Kreuz inzwischen einen zweiten Brief übergeben, der aber von den Amerikanern noch nicht freigegeben worden sei.

Das Rote Kreuz bezog zu den Vorwürfen des Anwalts zunächst keine Stellung. Eine Rot-Kreuz-Sprecherin hatte zuvor erklärt, bis zum Ende der Besatzung am 30. Juni müsse Saddam Hussein nach internationalem Recht entweder angeklagt oder freigelassen werden. Der von den Amerikanern gestürzte Ex-Präsident wird seit seiner Gefangennahme in einem Erdloch nahe seiner Heimatstadt Tikrit von der US-Armee an einem geheimen Ort festgehalten.

Ende Februar hatte ein Sprecher des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) gegenüber SPIEGEL ONLINE bestätigt, dass Saddam Hussein kurz zuvor von Mitarbeitern der Organisation besucht und über seine Haftbedingungen befragt worden sei. Zum Zustand des Gefangenen machte das IKRK damals allerdings keine Angaben. Das entspricht der grundsätzlichen Praxis der Organisation, die weltweit die Haftbedingungen Kriegsgefangener und die Einhaltung der Genfer Konvention überprüft und durch ihre Diskretion ihr Recht auf Zugang zu den Inhaftierten wahrt.

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