AUTO-DURST - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen
Zur Ausgabe
Artikel 29 / 54

Briefe

AUTO-DURST
• aus DER SPIEGEL 27/1961
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

AUTO-DURST

Ihr Versuch, den alkoholisierten Kraftfahrern rechtliche Schützenhilfe zu leisten, ist weiter nichts als Effekthascherei mit passenden Zahlen und extremen Fällen. Das muß kategorisch abgelehnt werden. 4000 Tote, zigtausend Verletzte, Millionen Schäden zwingen zu schärfsten Maßnahmen. Wer nicht hören will, muß fühlen. Wieso muß denn ein Mensch 15 Glas Bier trinken, um seinen »Durst zu stillen«? Und dieser Unsinn steht schon im dritten Satz Ihres Reports.

Stadthagen (Nieders.) KARL EDLER

Was anders soll mit Ihrem Artikel erreicht werden, als eine Lanze für die betrunkenen Fahrzeugführer zu brechen? Wenn man behauptet, daß Trunkenheit nur in den ungünstigen Fällen für die Allgemeinheit schädlich sei, so ist das eine unbeschreibliche Leichtfertigkeit, eine verantwortungslose Verniedlichung eines Delikts, das namenloses Leid über unzählige Familien bringt. Was wiegen denn schon gegen Menschenleben irgendwelche lächerliche Vermögensverluste durch. Diebe und Betrüger?

Bad Salzschlirf (Hessen) WALTER BREHLER

stud. jur.

Es gibt nur eine Konsequenz: Wer durch Alkoholgenuß einen Menschen zu Tode fährt, hat vorsätzlich Mord begangen. Dafür gibt es - bis zur Einführung der Todesstrafe - lebenslänglich Zuchthaus. Und wer im Rausch einen Menschen per Auto verletzt, haftet für den Schaden und verliert auf Lebenszeit den Führerschein. Damit wäre eine Unfallquelle verstopft.

Stadtoldendorf (Nieders.) GÜNTHER BARTSCH

Evang. Pfarrer

Sehr beachtlich ist Ihr Hinweis, daß durch die starke Betonung der alkoholbedingten Verkehrsdelikte die nach wie vor überwiegenden anderen Unfallursachen bagatellisiert werden. Die jährliche Zuwachsrate in Führerscheinen beträgt zur Zeit in der Bundesrepublik 1,4 Millionen. Den Neuinhabern von Führerscheinen mangelt es naturgemäß noch an Erfahrung und gutem Fahrvermögen. Auch das sind Unfallursachen. Wer kann eine Notbremsung richtig vornehmen, eine etwas schwierige Kurve fehlerlos durchfahren oder einen ins Schleudern geratenen Wagen wieder auf die Gerade bringen? Und auch körperliche Mängel können Unfallursachen sein - zum Beispiel bei den 31,6 Prozent aller Kraftfahrer, von denen die Bundesverkehrswacht nach Testung des Sehvermögens weiß, daß sie für den Straßenverkehr nur bedingt geeignet sind.

Bonn DR. JUR. ENNO BECKER

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Bundesverkehrswacht e.V.

Ihr Alkohol-Artikel bewegt sich doch wohl auch in promilleverdächtigen Schlangenlinien. Was soll der Unsinn, daß auch anderes menschliches Versagen zu schweren Unfällen führt? Im Regelfall hat der aufgegriffene trunkene Kraftfahrer, Alhohol genossen, obwohl er genau wußte, daß er sich anschließend an das Steuer seines Fahrzeugs setzen würde, wo seine ganze körperliche und geistige Tüchtigkeit erforderlich ist. Es reizt ihn wohl aber noch das Spiel, »Pech zu haben und erwischt zu werden«. Daß dieses Verhalten kriminell ist, leuchtet ihm so wenig ein wie anscheinend auch Ihnen. Oder würden Sie ein Verhalten, das den Tod oder die Verkrüppelung eines Menschen einkalkuliert, als Kavaliersdelikt ansehen?

Düsseldorf HORST GERLACH

Kavaliersübel, det is det richtje Wort. Mir is ooch manchmal übel.

Berlin HEINRICH HEIDELBACH

Es trifft nicht zu, daß im hiesigen Institut Blutproben verwechselt worden sind. Es lag lediglich ein Schreibfehler in bezug auf die Zeit der Blutentnahme vor, ein Schreibfehler, wie er allenthalben, bald bei der Polizei, bald bei den entnehmenden Ärzten vorkommt. Daß die Promille mit der angeblichen Trinkmenge nicht übereinstimmen, ist

eine regelmäßige Einlassung von Angeklagten - eine Einlassung, die nie zu Recht besteht.

Münster PROF. ALBERT PONSOLD

Institut für Gerichtliche Medizin der Universität Münster

Erlaube mir, in Erinnerung zu bringen, daß der bekannte Kampfflieger Udet nur fliegen konnte, wenn er mindestens eine Flasche Kognak genossen hatte. Sein berühmtestes Kunststück, ein Taschentuch mit dem Flügel der Maschine vom Boden aufzuheben, hat er in nüchternem Zustand nie fertigbekommmen.

Mülheim (Ruhr) W. WIENKOOP

Die von Ihnen veröffentlichte Stellungnahme gibt meine Erfahrungen der Jahre 1955 bis 1958 wieder. Die Erfahrungen der folgenden Jahre haben mich veranlaßt, meine Auffassung zu überprüfen. In einer kriminologischen Untersuchung »600 Alkoholtäter«, die sich gerade im Druck befindet, habe ich versucht, die Frage zu beantworten, ob der Alkoholtäter ein »Kavalier« oder ein »Krimineller« ist. Die Antwort lautet: »Teils - teils.«

Es sei beispielsweise darauf hingewiesen, daß von den 600 Tätern über die Hälfte schon vorbestraft war. Der Anteil der »honorigen« Täter, die durch eine unglückselige Verkettung verschiedener Umstände zuviel Alkohol trinken und dann am Steuer ihres Fahrzeugs von der Polizei angehalten werden und nach ihrer Bestrafung (wahrscheinlich auch ohne sie) nie mehr rückfällig werden, scheint von Jahr zu Jahr zu sinken. Im ganzen habe ich aus meiner Untersuchung den Schluß gezogen, daß das Alkohol-Delikt der allgemeinen Kriminalität nähersteht als den anderen Formen der Verkehrskriminalität.

Freiburg DR. WOLF MIDDENDORFF

Amtsgerichtsrat

Es ist nicht zu fassen: Hunderte von bundesdeutschen Kraftfahrern werden jährlich ohne fundierte rechtliche Grundlagen ins Gefängnis gesteckt, verurteilt von Richtern, die anscheinend einer McCarthy-ähnlichen Massenverfolgungspsychose erlegen sind. Als Normalbürger, der nicht Bundestagsabgeordneter oder Richter ist, muß man sich recht wundern, mit wieviel Schielen auf die »Öffentliche Meinung« häufig Verordnungen und Gesetze gemacht und interpretiert werden. Ohne Promille kannst Du fahren wie ein Depp; passiert etwas, bekommst Du Bewährung, denn Du hast ja den wahren Glauben.

Hamburg ERICH WILLMANN

Mir hat man mit 1,41 (ohne Unfall) die Fahrerlaubnis entzogen, weil ich, wie es hieß, nicht in der Lage war, mein Fahrzeug sicher zu führen und dadurch eine Gemeingefahr darstellte. Nun fährt meine Braut das Fahrzeug; das stellt eine noch viel größere Gemeingefahr dar.

Langenfeld (Rhld.) SIEGFRIED ADAMS

Ponsold

Middendorff

Zur Ausgabe
Artikel 29 / 54