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BEAMTE
(Nr. 22/51, Deutschland)
Das den Beamten gewährte Kindergeld ist praktisch Bestandteil seines Gehaltes. Das Grundgehalt ist so niedrig bemessen, daß er auch bei einer Vielzahl von Kindern kein Ministergehalt beziehen kann. Außerdem berechnen sich heute noch die Gehälter nach einem Preisindex, wie er 1928 (!!) gültig war. Tatsache ist, daß ein apl. Stadtsekretär heute weniger als ein ungelernter Arbeiter verdient, und das vielleicht, obwohl er das Einjährige oder Abitur besitzt.
Gelsenkirchen
Herbert Löscher