Bedauerlich
Zur »Funkreportagen«-Geschichte in Nr. 48: Die Uebertragung der zweiten Spielhälfte des Länderspiels Deutschland-Schweiz war eine einzige Enttäuschung. In keinem Fall vermochte der Sprecher einen unmittelbaren Eindruck des Spielgeschehens zu vermitteln. Nur aus dem Mitgehen der Zuschauermenge hörte man, wenn etwas los war. Es ist bedauerlich, daß die kleinliche Kliquenwirtschaft der westdeutschen Intendanten es verhindert hat, bei diesem besonderen Anlaß so gute Sprecher wie Dr. Laven und Rolf Wernicke einzusetzen.
Baden-Baden
Dr. WERNER SIEGFRIED
Anscheinend haben die verantwortlichen Sportfunkmänner nicht den Mut, in den entscheidenden Besprechungen gegen die von keiner Sachkenntnis getrübten Intendanten und deren intellektuelle Nachtprogrammmeinungen Stellung zu nehmen.
Essen-Rellinghausen
A. G. BLASS
In Nummer 40 haben Sie unter »Rundfunk-Abstimmung - Unfrankiert zurück« einen Bericht über die Aktion der badischen Rundfunkhörer gegen den süddeutschen Rundfunk gebracht.
Der Karlsruher Senat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat in seiner Entscheidung vom 2. 11. 50 die Flugblattaktion als ungesetzlichen Eingriff in die Rechtssphäre des Süddeutschen Rundfunks bewertet. Dadurch, daß dem Süddeutschen Rundfunk der Nachweis von der Unrichtigkeit entscheidender Punkte des Flugblattes gelungen war, hat der Senat sowohl Kredit, Erwerb und Fortkommen des SDR, als auch die Ehre der leitenden Organe, nämlich des Intendanten und des Rundfunkrates als verletzt angesehen.
Somit mußte ein rechtswidriger Angriff in vom Gesetz geschützte Rechtsgüter festgestellt werden. Dem Süddeutschen Rundfunk wurde daher ein Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung dieser im Flugblatt aufgestellten, unwahren Behauptungen gerichtlich zuerkannt.
Mannheim
PÜSCHEL, Rechtsanwalt
Es scheint bereits ein Privileg des SPIEGEL zu sein, Mißstände aufzudecken.
Stuttgart
EBERHARD STROHM Rechtsanwalt.