Bedenken
Die Schlinge um den steifen Kragen Hjalmar Schachts zieht sich zusammen. Nach der Abweisung der Berufung ist das Ludwigsburger Urteil erster Instanz wieder rechtskräftig. Danach ist Schacht als Hauptschuldiger zu acht Jahren Arbeitslager und Einzug seines Vermögens bis auf 10000 DM verurteilt. Der Spruchkammerentscheid liegt noch dem württembergbadischen Befreiungsministerium zur Prüfung vor. Zwischen den Ländern der amerikanischen und britischen Zone finden Besprechungen über die gegenseitige Anerkennung der Entnazifizierungsurteile statt. Zwischen Hessen und Schleswig-Holstein besteht bereits ein derartiges Abkommen. Im Niedersächsischen Landtag forderte der KP-Abgeordnete Lehmann »über alle formellen Bedenken hinweg« die sofortige Inhaftierung Schachts, der jetzt in Niedersachsen wohnt.