PASTERNAK Bei Ullstein einsneunzig
Zwei westdeutsche Buchverleger - Dr. Joseph Caspar Witsch vom Verlag Kiepenheuer & Witsch in Köln und Dr. Gottfried Bermann vom S Fischer Verlag in Frankfurt am Main - trugen vor aller Öffentlichkeit einen Zweikampf aus, bei dem bis jetzt nur eines festzustehen scheint: daß ihn ein Dritter verliert, der russische Dichter Boris Pasternak.
Opfer des Verleger-Streites ist ein urheberrechtlich außerhalb der Sowjet-Union nicht geschützter Text des verhinderten Nobelpreis-Empfängers Boris Pasternak (SPIEGEL 47/1958). Nachdem Pasternaks. Roman »Doktor Schiwago« in der westlichen Welt zu einem Verkaufsschlager geworden war, konnten sich die beiden westdeutschen Verleger über die deutsche Taschenbuch-Ausgabe einer von Pasternak 1926 in der Sowjet-Union veröffentlichten autobiographischen. Skizze nicht einigen, deren Originaltitel »Ochrannaja grammota« zu deutsch etwa »Schutzurkunde« bedeutet.
Die Folge dieses Zwistes ist, daß Interessenten die fragmentarische Studie in drei Ausgaben angeboten wird:
- in einer Leinenausgabe des Verlags Kiepenheuer & Witsch unter dem Titel »Geleitbrief« zum Preise von 12,80 Mark,
- als Taschenbuch-Ausgabe des Ullstein-Verlags zum Preise von 1,90 Mark und
- als Band 271 der Fischer Bücherei unter dem Titel »Sicheres Geleit« zum Preise von 2,20 Mark.
Verleger Dr. Witsch behauptet heute, er habe bereits im Herbst 1957, »lange bevor Pasternak in Szene gesetzt wurde«, die Herausgäbe des Erinnerungsbandes »Geleitbrief« geplant. Damals habe ihn seine Mitarbeiterin Gisela Drohla »auf dieses bedeutende Werk der autobiographischen Literatur« aufmerksam gemacht.
Die Eindeutschung der Pasternakschen Lyrismen, so gibt Verleger Witsch an, habe sich aber als so schwierig erwiesen, daß die für Frühjahr 1958 vorgesehene deutsche Ausgabe erst im Herbst auf dem Büchermarkt erscheinen konnte. Tatsächlich erschien sie denn auch erst zu der Zeit unter dem Titel, »Geleitbrief« bei Kiepenheuer & Witsch, als der Fischer Verlag eine erste Auflage des Romans »Doktor Schiwago« an die Buchhandlungen lieferte und mit diesem Buch den unbestritten größten« Verkaufserfolg der Saison erzielte: Binnen Wochen konnten weit über dreihunderttausend Exemplare abgesetzt werden.
Im Gegensatz zum »Geleitbrief« ist der Roman »Doktor Schiwago« auch im Westen urheberrechtlich geschützt, weil Pasternak alle Rechte an diesem Buch, mit Ausnahme der sowjetischen, 1957 an den Mailänder Verleger Feltrinelli abgetreten hatte Sonst aber genießen Veröffentlichungen sowjetischer Autoren außerhalb der Sowjet-Union nicht den Copyright-Schutz, weil die Sowjet-Union den einschlägigen Berner Abkommen nicht beigetreten ist.
Die deutsche Ausgabe des geschützten »Schiwago«-Romans wurde vom Publikum so stürmisch gekauft, daß die vom Fischer Verlag beauftragten Druckereien der Nachfrage nicht standhielten und einige Buchhändler dazu übergingen, Listen für Vorbestellungen anzulegen. Ohne Zweifel kam der Ruhm des »Schiwago«-Romans auch dem nach Witschs. Angaben eher zufällig zur gleichen Zeit erscheinenden »Geleitbrief« zugute Bereits acht Tage nach Auslieferung war »die erste Auflage auch dieser autobiographischen Skizze vergriffen. Witsch ließ eine zweite Auflage drucken. Das Publikums-Interesse an den Werken Pasternaks, durch die Zuerkennung des Literatur-Nobelpreises noch geschürt, war so heftig, daß die Verleger sich darum bemühten, möglichst schnell noch andere Texte des russischen Dichters auf den Markt zu bringen. Der Fischer Verlag in Frankfurt wollte zum Beispiel in seiner Taschenbuch-Reihe, der Fischer Bücherei, einen Pasternak-Band publizieren, der Gedichte, Erzählungen, aber auch Pasternaks autobiographische Skizze aus dem Jahre 1926 enthalten sollte, mindestens jedoch Ausschnitte daraus.
Da nun zwar nicht Pasternaks Text, wohl aber die Übersetzung dieses Textes (zugunsten des Übersetzers) Urheberrechtsschutz genießt, rief der Frankfurter Dr. Bermann beim Verleger Dr. Witsch in Köln an und bat um die Lizenz an der Drohlaschen »Geleitbrief«-Übersetzung für die Fischer Bücherei. Nach Witschs Angaben habe Bermann bei dieser Gelegenheit behauptet, ihm sei eine andere Übersetzung des Werkes angeboten worden.
Kiepenheuer-Verleger Witsch lehnte den Wunsch des Fischer-Verlegers Bermann ab: »Weil ich nicht bereit war, einem derartigen, fast ultimativen und den Wert unserer Übersetzung degradierenden Lizenzverlangen zu entsprechen, teilte ich am anderen Tage Herrn Dr. Bermann per Telegramm mit, daß er mit der ihm angebotenen Übersetzung verfahren möchte, wie ihm beliebe, und daß ich dasselbe mit unserem Buch tun würde.«
»Unter normalen Umständen«, so erläutert Dr. Witsch, vergebe er die Lizenz für wohlfeile Taschenausgaben erst, nachdem die ungleich teurere Fassung eines Buches den Sortimentern etwa zwei Jahre lang für den Verkauf zur Verfügung gestanden habe. Nun aber, nach seiner Lizenzverweigerung für den Fischer Verlag, beeilte sich Dr. Witsch, diese Lizenz einem anderen Unternehmen anzubieten: Er vergab die Rechte an der Drohla-Übersetzung an den Verlag Ullstein, zunächst für eine Auflage bis zu 100 000 Stück. Für jedes verkaufte Exemplar erhält Witsch einen Anteil von zehn Pfennig, die Übersetzerin bekommt davon je einen Pfennig.
Auf diese Weise gelang es dem Kölner Verleger Dr. Witsch, der vor einiger Zeit bereits seine gesamte eigene Taschenbuch-Reihe an den Verlag Ullstein abgetreten hatte, den Taschenbuch-Plänen des Fischer Verlags zuvorzukommen: Das Ullstein-Taschenbuch wird bereits ausgeliefert, das Fischer-Taschenbuch, für das Pasternaks Erinnerungen von Johannes von Guenther ins Deutsche übertragen wurden, ist erst für den März 1959 angekündigt.
Zur Frage, ob der Autor Pasternak die Tantiemen des »Geleitbriefes« erhalten werde, äußert der Verlag Kiepenheuer: »Ein russischer Autor, der zuerst in Rußland herauskam, ist rechtlich frei ... Jeder kann drucken, geschützt ist dann nur die jeweilige Übersetzung. Auf Autorengelder besteht daher auch kein rechtlicher Anspruch.«
Dennoch würden die Honorare für Pasternak aufbewahrt, und zwar, wie der Verlag Kiepenheuer & Witsch angibt, »mehr aus moralischen Gründen«.