BERLIN-PROGRAMME
Die Notiz, die Westmächte wollten sich in Genf gegen eine Uno-Garantie für Berlin aussprechen, weil damit die Nato-Garantie für die Stadt, die zur Zeit besteht und unbedingt erhalten bleiben soll, nicht vereinbar wäre, ist mindestens im zweiten Teil unrichtig.
Richtig ist, daß der gegenwärtige Status von Berlin keine Nato-Garantie beinhaltet. Das ist in mehreren Stellungnahmen der Nato-Offiziellen ebenso klar zum Ausdruck gebracht worden, wie es sich aus dem Wortlaut des Viermächtestatuts ergibt. Danach besteht die gegenwärtige »Garantie« für (West -Berlin nur in der Versicherung der drei Westmächte, ihre Rechte aus dem Viermächtestatus zu erhalten.
Es war Teil und Begründung meines - bereits am 28. November 1958 - an Bürgermeister Brandt gerichteten Telegramm-Vorschlags, Westberlin zum »vollberechtigten« deutschen Land der Bundesrepublik zu machen, daß dadurch gerade die jetzt fehlende Garantie der Nato für Westberlin gewonnen werden wurde, da dann Westberlin als Bundesstaat der Bundesrepublik automatisch »Nato-Gebiet« geworden wäre.
München 13 DR. OTTO STRASSER
Strasser