Berufung
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DER SPIEGEL 36/1954
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Um Indiskretionen auszuschalten, hat die Personalabteilung des Auswärtigen Amtes durchgesetzt, daß Aktenvorgänge über beabsichtigte
Stellenbesetzungen im auswärtigen Dienst erst dann dem Kabinett zugeleitet werden, wenn durch vorherige Sondierung bei der betreffenden ausländischen Staatsregierung die Erteilung des Agréments für die geplante Berufung gesichert ist. Vorzeitig bekanntgewordene Besetzungspläne, die dem Kabinett vorgelegen hatten, haben in der Vergangenheit wiederholt zu diplomatischen Mißhelligkeiten geführt.