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»Besser versorgt als je zuvor«

• aus DER SPIEGEL 24/1993
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Arnim, 53, ist Staatsrechtsprofessor an der Verwaltungshochschule in Speyer. Seine öffentliche Kritik löste mehrere Diätenskandale aus und führte schließlich zur Einsetzung einer Expertenkommission für die Neuregelung der Abgeordneten-Einkünfte.

SPIEGEL: Herr von Arnim, die Kommission, die Vorschläge für die künftige Bezahlung von Politikern machen sollte, hat ihren Bericht vorgelegt. Ist jetzt Schluß mit Diäten- und Pensionsskandalen?

ARNIM: Nein, definitiv nicht. Skandalöse Versorgungsgesetze, wie wir sie in Hessen, Hamburg und Saarbrücken erlebt haben, werden überhaupt nicht behandelt. Die Kommission hätte ein Konzept vorlegen müssen, von dem man sagt: Wenn das Parlament das verwirklicht, ist Ruhe an der Front. Das ist nicht geschehen.

SPIEGEL: Der Saarländer Oskar Lafontaine hat neben Abgeordneten-Diät und Ministerpräsidenten-Gehalt rechtswidrig eine Pension als ehemaliger Oberbürgermeister von Saarbrücken bezogen - läßt sich so etwas nicht durch klare Vorgaben verhindern?

ARNIM: Genau zu diesem zentralen Punkt sagt die Kommission gar nichts. Die zum Teil grotesk überhöhte Versorgung von Landesministern und politischen Beamten, die Selbstbedienung aus verschiedenen staatlichen Töpfen wird schlicht ignoriert.

SPIEGEL: Viele Bundestagsabgeordnete beziehen neben den Diäten eine Pension als ehemalige Minister, Staatssekretäre oder Bürgermeister. Was kann dagegen getan werden?

ARNIM: Die Kommission will, daß in Zukunft überhaupt keine Anrechnung mehr stattfindet. Ein Ex-Parlamentarier beispielsweise, der 24 Jahre im Bundestag saß und anschließend noch einige Jahre als Staatssekretär in einem Bundesland dient, ginge dann mit zwei vollen Pensionen in den Ruhestand: Als Ex-Abgeordneter bekäme er, folgt man den Kommissionsvorschlägen, 8400 Mark. Für den ehemaligen Beamten kämen über 10 000 Mark - das sind 75 Prozent von B 9 - hinzu.

Solch ein Vorschlag ist verfassungswidrig. Das Grundgesetz schreibt eine Anrechnung zwingend vor, zumindest eine teilweise.

SPIEGEL: Die Kommission hält dagegen, ein Bundestagsmandat sei kein Lebensjob, die Parlamentspension also nur eine Teilversorgung.

ARNIM: Sie bleibt eine Alimentation aus der Staatskasse, neben der eine zweite Versorgung keinen Sinn macht. Der Abgeordnete soll die Höchstversorgung sogar schon nach relativ kurzer Zeit, nämlich nach 24 Jahren, erreichen. Ein normaler Rentner, der im Ruhestand ebenfalls 60 Prozent seines letzten Lohnes bekommen will, muß dafür mehr als 40 Jahre lang arbeiten.

SPIEGEL: In einigen Punkten sieht die Kommission ja Abstriche vor.

ARNIM: Die Abgeordneten sollen zwar für ihre Pension länger arbeiten und prozentual weniger bekommen als bisher. Nach 24 Jahren sollen es 60 Prozent der Diäten statt bisher 75 Prozent nach 18 Jahren sein. Doch die Kürzungen finden auf einem viel höheren Niveau statt: Die Diäten sollen um 35 Prozent steigen, auf dann 14 000 Mark monatlich.

Dann bekommen Abgeordnete, die nur kurz im Parlament sind, tatsächlich weniger. Aber Parlamentarier, die lange in Bonn bleiben, werden besser als je zuvor versorgt.

SPIEGEL: Was wäre die bessere Lösung?

ARNIM: Es wäre sinnvoller gewesen, den Parlamentariern eine großzügige Entschädigung zu gewähren, aus der sie wie Freiberufler die Altersversorgung selbst finanzieren. Dann könnte jeder sehen, daß ein Abgeordneter den Steuerzahler in Wahrheit weit über 20 000 Mark pro Monat kostet.

SPIEGEL: Wer gute Leute ins Parlament holen will, muß sie gut bezahlen.

ARNIM: Dieses Argument bringt auch die Kommission, ich halte es nicht für schlüssig. Das Geld ist in Wahrheit ein vorgeschobenes Argument - um die besser zu stellen, die bereits im Parlament sitzen.

Auch eine Erhöhung der Abgeordneten-Bezüge um 3000 Mark holt kaum einen hinein, der in der freien Wirtschaft viel Geld verdient. Den stören ganz andere Dinge. Er will nicht erst eine langjährige Ochsentour in der Partei durchlaufen, bevor man ihn für den Bundestag nominiert. Leute, die im Beruf große Gestaltungsmöglichkeiten haben, erkennen sofort: Als einzelner Abgeordneter im Parlament hat man wenig Einfluß. Das alles hat mit Geld nichts zu tun.

SPIEGEL: Sondern?

ARNIM: Die Parteien müssen ihre Kandidatenauswahl drastisch ändern: offener sein für Seiteneinsteiger und öffentlicher sein bei der Rekrutierung. Über Abgeordnete darf nicht mehr in Klüngel-Klubs entschieden werden, ohne Einfluß und Kontrolle der Wähler und Parteimitglieder.

Wenn wir über ein leistungsfähiges Parlament verfügen, auf dessen Auswahl die Bürger ausreichend Einfluß haben und das ihr Vertrauen genießt, werden auch hohe Politiker-Bezüge eher akzeptiert.

SPIEGEL: Die Kommission argumentiert, höhere Diäten förderten die Unabhängigkeit der Abgeordneten.

ARNIM: Auch dieser Gedanke entspringt einer einseitigen Betrachtungsweise. Andere Zahlungen, etwa direkte Firmen-Spenden an Abgeordnete, beeinträchtigen die Unabhängigkeit viel mehr. Solche Geldströme will die Kommission uneingeschränkt zulassen.

Dabei sind in den letzten Jahren ganze Feldzüge dieser Art bekanntgeworden: Die Pharmaindustrie hat eine Serie von Abgeordneten mit Geld versorgt, die Versicherungswirtschaft mehr als hundert Abgeordnete mit Spenden bedient. Flick und Co. »pflegten« in großem Umfang die Bonner Landschaft.

SPIEGEL: Wollen Sie solche Spenden ganz verbieten?

ARNIM: Ja. Sogenannte Spenden bewegen sich im Dunstkreis der Korruption. Nur das grundsätzliche Verbot verhindert, daß sich Firmen oder Verbände unter dem Deckmantel selbstloser Spenden Parlamentarier kaufen. Zudem müßte die Bestechung von Parlamentariern endlich ins deutsche Strafgesetzbuch aufgenommen werden, so wie es in vielen westlichen Ländern üblich ist.

SPIEGEL: Das Verfassungsgericht hat den Bundestag aufgefordert, gesetzlich sogenannte Interessentenzahlungen zu unterbinden. Das sind Arbeits- und Beraterverträge, die von Firmen nur deshalb ohne Arbeitsleistung des Abgeordneten honoriert werden, weil sie sich von ihm eine Interessenvertretung im Parlament versprechen. Ist dieser Auftrag, wie die Kommission sagt, durch die bestehenden Verhaltensregeln des Bundestages erfüllt?

ARNIM: Bisher gibt es nur die Verpflichtung des Abgeordneten, seine Beziehungen zu einer Firma im Handbuch des Bundestages in allgemeiner Form zu veröffentlichen. Dies reicht nicht aus. Bundestag und Kommission ignorieren einen klaren Karlsruher Auftrag.

SPIEGEL: Bereits bei der Übergabe des Kommissionsberichts hat Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth angekündigt, in dieser Legislaturperiode werde es keine Neuregelung des Abgeordnetenrechts geben. Also wieder ein Bericht für den Papierkorb?

ARNIM: Der Bundestag hatte vor drei Jahren schon einmal eine Kommission berufen, die ähnliche Vorschläge machte. Auch sie wollte die Entschädigung um mindestens 3000 Mark heraufsetzen, auch sie hat wesentliche Themen nicht angesprochen und ist dafür zu Recht öffentlich kritisiert worden. Der Verriß war so deutlich, daß das Bundestagspräsidium überhaupt nicht mehr daran erinnert werden will. Bei dieser Kommission wird es ähnlich sein.

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