ABTREIBUNG Bestimmtes Maß
Mit einer merkwürdigen Begründung erbat die Verkäuferin Anita Beierle, _(Name von der Redaktion geändert. ) 20, dringenden Rat in der Freiburger »Pro Familia«-Zentrale. Sie sei in der zwölften Woche schwanger, habe aber schon ein Kind und wolle demnächst verreisen. Deshalb könne sie das Baby nicht austragen.
Die »Pro Familia »-Angestellten, eine Ärztin und eine Sozialarbeiterin, stutzten zunächst, zeigten dann aber, nicht zuletzt wegen des jugendlichen Alters der Schwangeren, Verständnis. Bereits »nach fünf Minuten«, erinnert sich die junge Frau, sei ihr im April vorigen Jahres eine Bescheinigung zugesagt worden, daß sie sich in einer »sozialen Notlage« befinde und deshalb die Schwangerschaft abbrechen dürfe.
So steht es zumindest in einer eidesstattlichen Erklärung, die von der Verkäuferin kurze Zeit später bei einem Freiburger Notar hinterlegt wurde. Das zweieinhalbseitige Protokoll dient Abtreibungsgegnern zum Beleg, daß in der Freiburger »Pro Familia«-Dependance gegen die Richtlinien verstoßen wird, wonach die Berater und Beraterinnen sich »schützend und fördernd« vor das »ungeborene Leben stellen« müssen.
Doch bisher kennen die Angestellten weder den Namen der Besucherin von »Pro Familia« noch den Inhalt der eidesstattlichen Versicherung. »Wie sollen wir zu dem Vorgang Stellung nehmen«, kritisiert der Freiburger »Pro Familia«-Sprecher Helmut Koerner, »wenn uns diese wichtigen Informationen vorenthalten werden?«
Die unbekannte Verkäuferin ist nicht die erste anonyme Kronzeugin gegen die Beratungsstelle. Schon 1984 hatte die »Stuttgarter Zeitung« eine angeblich schwangere Journalistin zu einer Paragraph-218-Konfliktberatung in die badische Universitätsstadt entsandt, um die »Pro Familia«-Mitarbeiterinnen des Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften zu überführen (SPIEGEL 33/1984).
Seit Jahren werden die 138 »Pro Familia«-Dependancen im Bundesgebiet von Kirchenleuten und CDU-Politikern verdächtigt, sie machten den Frauen eine Abtreibung zu leicht. Vor allem die 1976 eingeführte Notlagenindikation aus sozialen Gründen, mit der 85 Prozent aller Abbrüche begründet werden, sei mitunter ohne weiteres erhältlich.
Bislang fehlte es den »Pro Familia«-Kritikern jedoch an Beweisen - die Teilnehmer eines Beratungsgesprächs sind zum Stillschweigen verpflichtet. Deshalb griffen vor allem christdemokratische Politiker zu anderen Druckmitteln: Sie kürzten staatliche Zuschüsse.
So strich zum Beispiel vor zwei Jahren der Uelzener Stadtrat die Unterstützung für »Pro Familia«, weil die CDU-Fraktion nicht an der »Dezimierung unserer Bevölkerung« mitwirken wollte. Erst nachdem die Initiatorin des Beschlusses wegen Differenzen mit ihrer Partei zurückgetreten war, floß das Geld wieder.
In Freiburg wartet »Pro Familia« schon seit zwei Jahren auf 25 594 Mark, die der CDU-regierte Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald blockiert. Auch in Hessen, berichtet Landesverbands-Geschäftsführerin Hannelore Knittel, »nimmt der Druck zu«. Seit dort die Christliberalen regieren, wurden die Mittel um über zehn Prozent gekürzt.
Erst kürzlich forderte der CDU-Bundestagsabgeordnete Hermann Kroll-Schlüter die Bundesregierung auf, jenen »Pro Familia« -Stellen die Zuschüsse zu verweigern, in denen Schwangere nicht »klipp und klar« aufgefordert würden, ihr Kind auszutragen. Auch das geplante Beratungsgesetz der Bonner Koalition sieht vor, jene 218-Ratgeber von der Förderung auszuschließen, die sich nicht »zugunsten des ungeborenen Lebens« einsetzen.
Die Freiburger Familienplaner wollen nun die ausstehenden Zuschüsse beim Verwaltungsgericht Freiburg einklagen. Die Landkreise, argumentiert »Pro Familia«, seien für die Anerkennung einer Beratungsstelle überhaupt nicht zuständig. Außerdem erbringe ihre Organisation neben der 218-Beratung noch zahlreiche andere Leistungen, die ebenfalls unter dem Geldentzug zu leiden hätten. In diesem Prozeß wollen auch badische Abtreibungsgegner auftreten. Ihr wichtigstes Beweismittel ist das Protokoll der 20jährigen Verkäuferin.
Die Verwaltungsrichter müssen nun versuchen, einen Geburtsfehler des reformierten Schwangerschaftsparagraphen zu beheben: Wann eine »soziale Notlage« vorliegt, ist im Gesetz unzureichend definiert.
Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom Februar 1975 verlangt, der Staat und die von ihm beauftragten Beratungsstellen sollten werdende Mütter »zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigen«. Allerdings, räumten die Juristen ein, könnten »von der Schwangeren über ein bestimmtes Maß hinaus Opfer zugunsten des ungeborenen Lebens ... nicht erzwungen werden«.
Wann das Maß voll ist, ließen Verfassungsrichter und Gesetzgeber offen. Die Ärztinnen und Ärzte in den Beratungsstellen müssen also in jedem Einzelfall entscheiden, wie schwer die Argumente der Schwangeren wiegen.
Auch nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften für die Beratung von Schwangeren dürfte es deshalb schwierig sein, einzelnen »Pro Familia«-Angestellten einen Verstoß gegen Gesetze nachzuweisen. »Wir können die Frauen doch keiner Gehirnwäsche unterziehen«, meint die Vorsitzende des Mainzer »Pro Familia«-Landesverbandes, Ulla Ellerstorfer. »Auch in der Alkohol- und Drogenberatung«, pflichtet ihre Berliner Kollegin Gisela Eckold bei, »gilt doch der Grundsatz, eine Zwangstherapie gegen den Willen des Hilfesuchenden bringt überhaupt nichts.«
Name von der Redaktion geändert.