BGH versus »Bild« - DER SPIEGEL
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BOULEVARD BGH versus »Bild«

• aus DER SPIEGEL 7/2004
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Zwischen dem Bundesgerichtshof (BGH) und »Bild« gibt es Streit über die Verurteilung von Seriensexualstraftätern. Ende Januar beschwerte sich BGH-Präsident Günter Hirsch beim Presserat über eine »unverantwortliche Kampagne« des Blatts. Nun bescheinigt »Bild«-Chefredakteur Kai Diekmann dem Gericht in einem Brief an Hirsch eine »eklatante Lebensfremdheit«. Hirschs Beschwerde scheine zu bestätigen, »dass der BGH für das tatsächliche Leid der Opfer kein Auge hat«. Deren Todesangst und Demütigung würden »im Nachhinein der Lächerlichkeit preisgegeben«. »Bild« hatte zuvor reißerisch über einen Serienvergewaltiger berichtet, der kurz nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis offenbar eine Frau in ihrer Wohnung missbrauchte. Der Mann war nach drei Jahren Haft ohne anschließende Sicherungsverwahrung freigekommen, weil der BGH ein härteres Urteil wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern aufgehoben hatte: Das »unsittliche Berühren zweier 12-jähriger Mädchen am Gesäß in einem öffentlichen Schwimmbad« reiche auch bei einem einschlägig Vorbestraften dafür nicht aus, argumentiert Hirsch in seinem Schreiben an den Presserat. Diekmann hält dagegen, dass der Täter seit 1980 wegen mehrerer Sexualdelikte jahrelang in der geschlossenen Abteilung der Psychiatrie gesessen und laut mehrerer Gutachten als »äußerst gefährlicher Sexualstraftäter« zu gelten habe. »Bild« hatte deshalb den vermeintlichen »Saustall Justiz« und die beteiligten BGH-Juristen ("Schämt euch, ihr Richter") angeprangert. Hirsch hält die Berichte für »erheblich verfälscht«.

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