Bildung
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DER SPIEGEL 17/1953
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Das Volksbildungsministerium der sogenannten Deutschen Demokratischen Republik hat eine neue Promotionsordnung ausgearbeitet. Danach ist künftig der Erwerb des Doktortitels nur noch bei gleichzeitiger Habilitation zulässig. Sämtliche anderen Studenten schließen den Universitäts- und Hochschulbesuch mit einer Fachprüfung ab, die keine Verleihung des Doktortitels mehr zuläßt. Schülern der SED-Parteihochschule Karl Marx in Klein Machnow allerdings darf der Doktorgrad verliehen werden. Bei Zustimmung der Partei genügt für den Erwerb des politischen Doktortitels auch ein sogenanntes Fernstudium.