AFFÄREN / GERSTENMAIER i Bis zum Jahr 2001
Es begann«, wie letzte Woche Bonns CDU-Sprecher Dr. Arthur Rathke fand, »mit einem süffisanten Artikel des Berliner Kommune-Professors Marcuse über den Sprachstil des Bundestagspräsidenten. Dann folgte eine Geschichte über das Grundstück des gleichen Politikers in Stuttgart, und eine Woche darauf gab es eine lange Story von jenem Haus im Vierherrenwald, in dem Eugen Gerstenmaier seine spärliche Freizeit zu verbringen pflegt.«
Artikel, Geschichte und die lange Story standen im SPIEGEL. Nur: CDU-Sprecher Rathke verwechselte den »Berliner Kommune-Professor« Herbert Marcuse, den geistigen Vater der ultra-linken Intelligentsia, mit dem in Bayern lebenden Kulturkritiker Ludwig Marcuse, dessen Untersuchung der SPIEGEL abdruckte.
So oberflächlich, wie Christdemokrat Rathke mit den Marcuses umging, so leichtfertig verfuhren die Berater Eugen Gerstenmaiers mit der SPIEGEL-Darstellung (Heft 31/1967) des zwielichtigen Geschäfts um den Vierherrenwald: in einer Erklärung, die Anwalt Fabian von Schlabrendorff letzte Woche im Namen des Präsidenten abgab.
Der SPIEGEL habe sich, so verlautbarte von Schlabrendorff, in »willkürlichen Schuldvermutungen« ergangen und »Tatbestände verzerrt«.
Der Tatbestand: Im Frühjahr 1949 hatte der damalige Leiter des Hilfswerks der Evangelischen Kirche in Deutschland, Eugen Gerstenmaier« eineil Vertrag unterschrieben, wonach das 448 Hektar große Waldgut Vierherrenwald samt Jagdhaus (15 Zimmer) als »steuerbegünstigte Schenkung« zu »Besitz und Genuß der Kirche übergeben« wurde.
Spenderin war die im schweizerischen Davos lebende Ulrike Haniel, Witwe des 1937 verstorbenen Ruhr-Industriellen Richard Haniel, deren ererbtes Vermögen dahingeschmolzen war. Durch die Vermittlung des bei Bern wohnenden Finanzmanns Jacques Koerfer war der verarmten Ruhr-Erbin ein frommer Nothelfer erschienen: Wolf von Gersdorff, Geschäftsführer des Evangelischen Hilfswerks.
Der schlug vor, die Witwe Haniel möge Ihren Vierherrenwald-Besitz« der nur unter erheblichen Steuerverlusten hätte verkauft werden können, der Evangelischen Kirche vermachen: als steuerfreies Geschenk. Der Gegenwert werde ihr in der Schweiz überwiesen, in bar und ohne Verlust -- aus wohltätigen Dollar-Spenden, die von »einer kirchlichen Stelle in Skandinavien« (Koerfer) für die westdeutschen Protestanten aufgebracht worden waren und in jener Nachkriegszeit kaum transferiert werden konnten.
Unter dem Aktenzeichen 1 H 199/49 unterschrieb die Ruhr-Witwe am 17. März 1949 in einem Baden-Badener Notariat den Schenkungsvertrag. Eugen Gerstenmaier besorgte die Gegenzeichnung und die Danksagung. Und unmittelbar danach wurde in Bern der zweite Teil des Pakts besiegelt, wonach der Kaufbetrag -- rund 100 000 Dollar -- Frau Haniel von einer Liechtensteiner Bank in Raten ausbezahlt werden sollte.
Solcher Handel war für die Evangelische Kirche im Nachkriegsdeutschland nicht neu. So hatte das Hilfswerk aus ausländischen Spendenmitteln, die wegen der damals geltenden Devisenbestimmungen nur schwer nach Westdeutschland gebracht werden konnten, in der Schweiz Waren eingekauft, sie daheim in D-Mark umgesetzt und damit Gutes getan.
Bei dem Vierherrenwald-Geschäft aber war der Kirche an Bargeld plötzlich nicht mehr gelegen. Leicht hätte das Hilfswerk sein Hunsrück-Objekt um 800 000 Mark veräußern können. Doch das Waldgut wurde dem »Sondervermögen der Kirche« zugeschlagen. Und die Nießbrauch-Rechte (etwa für den Holzeinschlag) brachte das Hilfswerk als Gesellschafter-Kapital in die »Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft« (GSG) ein. Aufsichtsratschef dieses protestantischen Bauunternehmens ist heute Eugen Gerstenmaier.
Damals war der Präsident der erste Vertreter der Kirche, der das Waldgut betrat. Wenig später richtete er sich dort häuslich ein: eingesetzt als »Wahrer der kirchlichen Interessen Als Gegenleistung gewährte die Kirche dem Waldhüter das Jagdrecht. Zunächst wohnte Gerstenmaier mietfrei, dann, vom Jahre 1954 an, zahlte er monatlich 75 Mark, heute beträgt der Mietzins 223 Mark.
Der Dollar-Handel zwischen Evangelischer Kirche und (der 1955 verstorbenen) Ulrike Haniel war den deutschen Finanzbehörden bis zur letzten Woche unbekannt. Dabei ist klar: Die Ruhr-Erbin hat Steuern hinterzogen -- und sie beging zudem ein Devisenvergehen. Und auch das Hilfswerk wurde straffällig: Es leistete zumindest Beihilfe zur Steuerhinterziehung, die grundsätzlich ebenso bestraft wird wie eine Mittäterschaft. Außerdem machten sich auch die Samariter eines Devisenvergehens schuldig.
Für Eugen Gerstenmaler freilich nimmt sich alles ganz anders aus. Durch seinen Anwalt und Vertrauten Fabian von Schlabrendorff ließ er nun zum Teil Behauptungen widerlegen, die der SPIEGEL gar nicht aufgestellt hat. Etwa: daß »ein Transfer des Hilfswerks aus Deutschland in die Schweiz ... stattgefunden« habe. Und zum Teil bemängelte der Präsident via Schlabrendorff, der SPIEGEL habe Details um Gerstenmaiers Vierherrenwald-Asyl verschwiegen -- die jedoch längst veröffentlicht worden sind (SPIEGEL 20/1966). Etwa:
> Die Evangelische Kirche habe dem Präsidenten nur ein »Mitbenutzungsrecht« für die Villa eingeräumt;
> Gerstenmaier verzichte seit vielen Jahren auf die ihm zustehenden Bezüge als Oberkonsistorialrat. Die »Mitbenutzung« allerdings sieht so aus: Gerstenmaier benutzt im Parterre und ersten Stock insgesamt zehn Zimmer; der Forstwart Becker haust unterm Dach. Und auf sein Kirchengehalt, das Anwalt von Schlabrendorff jetzt mit den Vierherrenwald-Vergünstigungen verrechnet, verzichtete Eugen Gerstenmaier, nachdem er Bundestagspräsident geworden war.
Aber auch für den Handel mit Ulrike Haniel fand Anwalt von Schlabrendorff überraschende Deutungen. So erläuterte., er, die 100 000 Dollar seien von den ausländischen Spendern der Witwe nur »in Anbetracht des vor der Schenkung sehr zurückhaltend ausgeübten Holzeinschlags ... zur Verfügung gestellt« worden.
Das freilich ist nur eine von mehreren Versionen über das Vierherrenwald-Geschäft, die von den Kirchenführern im Umlauf gebracht werden. Im Vorjahr ließ Eugen Gerstenmaler zum Beispiel den SPIEGEL wissen, bei dem Schenkungsvertrag von Baden-Baden sei es ausschließlich um das Jagdhaus gegangen. Eines Tages aber sei Hilfswerk-Geschäftsführer von Gersdorff gekommen und habe ihm eröffnet, wegen eines zweiten Vertrags -- für den Wald, der »um das Jagdhaus herumsteht« -- müsse das Hilfswerk der Frau Haniel noch 100 000 Dollar zahlen.
Der Parlamentspräsident wußte, nach seiner Erinnerung, damals Rat: Die Witwe könne aus einem Dollar-Guthaben des Hilfswerks In der Schweiz zufriedengestellt werden. Anwalt von Schlabrendorff will heute von jenem Guthaben nichts mehr wissen: Die Dollar-Spender hätten der armen Witwe die Raten-Rente ohne Einschaltung des Hilfswerks gewährt.
Der damalige Hilfswerk-Geschäftsführer Wolf von Gersdorff aber, der den Vorgang damals »persönlich bearbeitet« hat, weiß es genau: Die Dollars seien von vornherein dem Hilfswerk zugedacht gewesen, und zwar »für Siedlungszwecke«.
Gersdorff: »Anstatt den Transfer im Girowege auszuführen, schlug ich vor, den Betrag Frau Ulrike Haniel zuzuwenden, die gegen Abfindung ihrer Gläubiger und eine Lebensrente sich bereit erklärte, den Vierherrenwald der Kirche zu schenken.« Dieser Handel sei »Zug um Zug« vollzogen worden, und von einem Vertrag, der sich -- wie Gerstenmaler behauptet -- »nur auf den Wald oder das Haus oder Holzvorräte bezogen« habe, weiß Gersdorff nichts.
Kein Zweifel, der Wald-Wechsel war ein direktes Geschäft zwischen Ulrike Haniel und der Kirche -- oder, wie Anwalt von Schlabrendorff noch im Vorjahr sagte, ein »reiner Kaufvertrag«.
Doch wie immer die Kirchen-Vertreter die Vertragspapiere dividieren mögen -- am Ende steht ein Scheingeschäft. Und darüber heißt es im Paragraphen 5 des Steueranpassungsgesetzes: »Scheingeschäfte und andere Scheinhandlungen sind für die Besteuerung ohne Bedeutung. Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so ist das verdeckte Rechtsgeschäft für die Besteuerung maßgebend.«
Mithin hat Ulrike Haniel dem deutschen Fiskus Einkommensteuer hinterzogen, und die Kirche leistete dazu Beihilfe. Mehr noch: Das Hilfswerk unterschlug die fällige Grunderwerbssteuer für den Vierherrenwald-Kauf. Beide Vertragspartner haben zudem eindeutig gegen die damals gültigen Devisenbestimmungen verstoßen.
Die Straftaten sind längst verjährt. Auf die fragwürdigste Seite des Geschäfts aber gehen die Kirchenmänner in ihrer Entgegnung nicht ein: daß ein stattlicher Spendenbetrag nicht dazu verwendet worden ist, die unmittelbare Not im Nachkriegsdeutschland zu lindern.
Statt den Vierherrenwald, wie es mit anderen Transfer-Gütern geschehen war, in Deutschland wieder zu verkaufen, wurde der Besitz dem »Sondervermögen« der Kirche zugeschlagen, Jagd und Jagdhaus wurden dem Bundestagspräsidenten, die Nießbrauch-Rechte der GSG überlassen. Wolfgang Güldenpfennig, Direktor des Diakonischen Werks (Nachfolger des Hilfswerks): »Wir verdienen damit unsere Gesellschafteranteile bei der Siedlungsgesellschaft ab.«
Das wird noch eine Weile dauern. Der Nutznießungsvertrag gilt bis zum Jahre 2001.