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Diäten Bitte diskret

Zweiter Anlauf zu einem Diätengesetz - mit geringen Abstrichen und sicherheitshalber erst nach dem SPD-Parteitag.
• aus DER SPIEGEL 45/1995
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Rigoros strichen die Sparkommissare der Bundestagsfraktionen im Etatentwurf für 1996 herum. Große Brocken bei der Arbeitslosenhilfe oder beim staatlichen Erziehungsgeld fielen den Kürzungen zum Opfer - minus 4,25 Milliarden Mark.

Zuwächse für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst wurden vorsorglich »auf Null gestellt« (Haushälter-Jargon). Und vom neuen Geist umfassenden Sparens sind auch die Ältesten im Land erfaßt worden: Wer älter als 100 ist, kann künftig nicht mehr zu jedem Geburtstag, sondern nur noch an »runden« Ehrentagen mit dem obligaten Geldpräsent des Bundespräsidenten von 250 Mark rechnen. Einsparungen: 500 000 Mark.

Mit einer Personengruppe gingen die Parlamentarier besonders pfleglich um, mit sich selber. Für ihre Belange stellten sie einen »Mehrbedarf« von 17,33 Millionen Mark fest: für ihre Bezüge, für ihre Ruhegelder, ihre Aufwandsentschädigungen. Ein Zuwachs von »mehr als 14 Prozent«, empört sich der Grünen-Haushälter Oswald Metzger.

Kein Wunder, daß Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) versucht, Kritiker aus den Reihen der Grünen zu beschwichtigen. Dieser Haushaltsbeschluß sei nur »vorsorglich«, eine tatsächliche »Inanspruchnahme« richte sich nach der »erneuten Beratung«.

Schon mal gehört? Zum zweitenmal innerhalb weniger Wochen versucht sich eine große Koalition an der Aufbesserung der eigenen Diäten. Wieder wollen Union und SPD im Eiltempo ihre Bezüge hochschrauben.

Auf Diskretion ist vor allem die SPD bedacht. Dem Parteitag in Mannheim liegen die ersten Anträge der Basis vor, die Abgeordnetenbezüge »auf den jetzigen Stand« einzufrieren oder allenfalls »wie die Einkommen im Öffentlichen Dienst« anzuheben. Rudolf Scharping muß befürchten, daß die Genossen ihren Frust und Zorn über das deprimierende Erscheinungsbild ihrer Partei am Thema Diäten abreagieren. Dem ohnehin unglücklichen Vorsitzenden hängt beides an - daß er erst beim Coup mitmachte und dann umfiel, als das Gesetz zu scheitern drohte.

Gelernt hat die SPD-Spitze aus dem Fehler ihrer Heimlichtuerei bis heute nichts. Scharping wies Genossen an, vor dem Parteitag bloß keine Zahlen zu nennen und jede Debatte zu vermeiden. Bundestagsvizepräsident Hans-Ulrich Klose hält Details der neuen Gesetzesinitiative streng unter Verschluß.

CDU und CSU akzeptierten bereitwillig die Bitte des Parlamentarischen SPD-Geschäftsführers Wilhelm Schmidt um »Rücksicht auf den Parteitag«. Weil die Sozialdemokraten unbedingt aufpassen müßten, daß »vorher keine Entscheidung fällt« (Schmidt), verständigten sich die beiden Großen darauf, den zweiten Anlauf zu einer Diätenregelung auf den späten November zu verschieben.

Tatsächlich sei der Entwurf »fix und fertig« und liege in Kloses Panzerschrank, verrät ein SPD-Spitzenmann - »und kommt einen Tag nach Mannheim auf den Tisch«.

Dann wird es auch höchste Zeit. Denn spätestens zum 1. Januar 1996 wollen die Abgeordneten mehr Geld sehen. Bis zur Winterpause des Parlaments bleiben drei parlamentarische Wochen, um das Gesetz erneut zu beraten und zu verabschieden.

Ratschläge von Fachleuten könnten da nur stören und sind deshalb unerwünscht. Der Bundestag habe »genug Experten gehört«, findet Gesetzes-Promotor Klose - und hat damit sogar recht: An Kommissionen und Vorschlägen war kein Mangel. Nur wurden sie regelmäßig mißachtet.

Die Kissel-Kommission etwa - benannt nach ihrem Vorsitzenden, dem früheren Bundesarbeitsgerichtspräsidenten Otto Rudolf Kissel - hatte 1993 eindringlich davor gewarnt, das Grundgesetz zu ändern, die Diäten der Abgeordneten an die Besoldung im Öffentlichen Dienst zu koppeln oder ein 13. Monatsgehalt einzuführen. Die Parlamentarier ignorierten beim ersten Anlauf die Bedenken. Sie koppelten ihren Sold allmählich und schrittweise an die Einkommen oberster Bundesrichter (inklusive 13. Monatsgehalt). Eine Grundgesetzänderung sollte den Verfassungsbruch legitimieren.

Nun sollen die Diäten, so sieht es der revidierte Entwurf vor, in den kommenden Jahren möglichst unauffällig der Richterbesoldung angenähert werden - in drei Schritten von derzeit 10 366 auf rund 13 800 Mark im Jahr 1998.

Von einer automatischen Ankoppelung an die Richtergehälter ist nicht mehr die Rede. Die Abgeordnetenbezüge sollen sich am Richtergehalt nur mehr »orientieren«. Das hieße, interpretiert Kloses Genosse Dieter Wiefelspütz, Vorsitzender des federführenden Geschäftsordnungsausschusses, überaus wohlwollend: »Wir können auch darunter bleiben.«

Um dem Transparenzgebot der Karlsruher Verfassungsrichter wenigstens ein bißchen zu genügen, wollen die Parlamentarier - notgedrungen - ihre Bezüge nicht mehr hinter abstrakten Prozentzahlen verstecken. Was der Abgeordnete verdient, wird künftig in Mark und Pfennig ins Gesetz geschrieben.

Damit hat es sich dann aber auch. Die große Diätenkommission will die jeweiligen Erhöhungen für die Dauer einer Legislaturperiode im voraus und per Gesetz festlegen und somit das »jährliche Ritual öffentlicher Auspeitschung« (so ein Spitzengenosse) vermeiden.

Die Kissel-Kommission hatte vor zwei Jahren erklärt, sie halte eine jährliche Überprüfung und Diskussion der Abgeordnetendiäten »weiterhin für notwendig«. Eine »Entscheidung über die jeweilige Höhe der Entschädigung im voraus für eine ganze Wahlperiode« werde dem Gebot »einer auch politisch zu bewertenden angemessenen Entschädigung nicht gerecht«.

Überdies hatten die unabhängigen Sachverständigen den guten Rat erteilt, daß die Diäten der Abgeordneten erhöht, ihre Pensionen jedoch reduziert werden sollten. Die Politiker versprachen, sich daran zu halten. Scharping gab die Parole aus: »Die Abgeordneten sind zu schlecht bezahlt und zu gut versorgt.« Klose und Süssmuth stießen ins gleiche Horn.

Es blieb beim Vorsatz, das Ergebnis fällt ganz anders aus. Die Diäten steigen, die Pensionsregelungen bleiben üppig.

Die Kommission hatte empfohlen, das Ruhegehalt für künftige Abgeordnete von jetzt 75 Prozent auf maximal 60 Prozent der Diäten zu senken. Der Abgeordnete müßte hierzu 24 Jahre (statt 18) im Parlament ausharren.

Der neue Diätenentwurf aber sieht vor, daß die Altersversorgung nur um 6 Punkte auf 69 Prozent reduziert wird, und zwar nach 23 Abgeordnetenjahren. Diese Regel gilt, versteht sich, nur für Abgeordnete, die nach Verabschiedung des Gesetzes ihr Mandat antreten. Für die amtierenden Parlamentarier bleibt es beim alten. »Die Pensionsregelung«, räumt inzwischen Wiefelspütz selbstkritisch ein, »das ist im Abgeordnetengesetz der schwächste Punkt.« Besonders schwach ist, daß sich die Parlamentarier an den Rechten, nicht aber an den Pflichten der Bundesrichter orientieren. Kissels Warnung vor »Überversorgung« wurde geflissentlich überhört.

Während die Richter zum Beispiel Mehrfachpensionen aus verschiedenen öffentlichen Kassen vollständig gegeneinander aufrechnen müssen, dürfen die Volksvertreter alte Privilegien behalten. Pensionen, die sie als Lehrer, Bürgermeister oder Minister erwarben, sollen auch künftig allenfalls zur Hälfte angerechnet werden.

Was da zusammenkommt, hat der Diätenkritiker Hans Herbert von Arnim am Beispiel Hans-Ulrich Kloses vorgeführt. Der kassiert nach geltendem Recht schon jetzt, weil er nicht nur Vizepräsident des Deutschen Bundestages mit anderthalbfachen Diäten ist, sondern früher Erster Bürgermeister und Senator der Hansestadt Hamburg war, in diesem Dezember rund 37 000 Mark, einschließlich Weihnachtsgeld aus hanseatischen Kassen. Y

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