Flüchtlinge Blauer Paß
Die Ausreise war spektakulär. Nach zwei dramatischen Wochen durften die rund 5000 Albaner, die in westlichen Botschaften in Tirana Zuflucht gefunden hatten, ihr ungeliebtes Land verlassen. Auf Vermittlung der Uno standen Busse, Fährschiffe und Sonderzüge bereit, Fernsehkameras übertrugen den Jubel der Flüchtlinge im italienischen Brindisi in alle Welt.
Das war vor einem halben Jahr. Von der Begeisterung ist nichts geblieben, unter den rund 3200 Flüchtlingen, die in der Bundesrepublik aufgenommen worden sind, herrschen Ratlosigkeit und beispiellose Verwirrung.
Die meisten leben noch immer in völliger Unklarheit über ihren rechtlichen Status. Sie fühlen sich getäuscht, vergessen und allein gelassen. Aus Verzweiflung treten immer wieder ganze Gruppen in Hungerstreik, zuletzt kurz vor Weihnachten im fränkischen Neustadt/ Aisch. Wolfgang Grenz von Amnesty International hat den Eindruck, »daß dem generösen außenpolitischen Akt die innenpolitische Zermürbungstaktik gefolgt ist«.
Aus Sicht des für Ausländerfragen zuständigen Innenministers Wolfgang Schäuble (CDU) sind die Botschaftsbesetzer nur Spielfiguren in einem viel größeren Szenario: Eine großzügige Behandlung der Albaner, befürchtet der Minister, könnte von Millionen auswanderwilligen Menschen im Osten als Präzedenzfall mißdeutet werden und die Deutschen teuer zu stehen kommen.
Deshalb hat Schäuble im vergangenen Sommer verhindert, daß die Albaner bei ihrer Ankunft in der Bundesrepublik als sogenannte Kontingentflüchtlinge behandelt wurden.
In dem »Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge« ist festgelegt, daß solchen Einwanderern »sofort nach ihrem Eintreffen in der Bundesrepublik Deutschland« alle Vergünstigungen politisch Verfolgter gemäß Genfer Konvention zustehen: der blaue Flüchtlingspaß, Arbeitserlaubnis, Eingliederungshilfen. Das 1980 vom Bundestag verabschiedete Gesetz ist für Botschaftsflüchtlinge geradezu maßgeschneidert.
Doch Schäuble argumentierte, die Ausreise der Albaner habe lediglich die unerträglichen Zustände in der überfüllten Botschaft beenden sollen. Eine humanitäre Hilfsaktion »wäre daraus nur entstanden, wenn Bund und Länder von vornherein gemeinsam den politischen Willen gehabt hätten, die Albaner als Kontingentflüchtlinge aufzunehmen«.
Diese Auslegung ist nach Ansicht des Kasseler Anwalts Axel Selbert nicht haltbar, da im Gesetzestext nirgendwo von Vorbehalten oder einschränkenden Willensbekundungen der Politiker die Rede ist. Selbert will noch diesen Monat für seine albanischen Mandanten auf den Kontingent-Status klagen, sein Essener Kollege Eberhard Haberkern, der rund 300 Albaner vertritt, erwägt ebenfalls juristische Schritte. Bestärkt sehen sich die Anwälte durch das Vorgehen der SPD-geführten Alt-Bundesländer, die - mit Ausnahme Nordrhein-Westfalens - in eigener Regie den Kontingent-Status gewährt haben. Die meisten der dort lebenden 760 Botschaftsflüchtlinge haben inzwischen den begehrten blauen Paß, bekommen Sprachunterricht und rund 1000 Mark im Monat.
Ihre Landsleute, die in den anderen Bundesländern untergekommen sind, empören sich über die Ungleichbehandlung. Bayern und Baden-Württemberg etwa geben bei freier Unterkunft und Verpflegung lediglich 80 Mark Taschengeld im Monat. Nordrhein-Westfalen erteilt eine Arbeitserlaubnis, bezahlt aber keinen Sprachunterricht - so werden, berichtet ein Dolmetscher, die Flüchtlinge leichte Beute für dubiose Arbeitsvermittler, die Gelegenheitsjobs anbieten und die ersten Löhne kassieren.
Die Benachteiligten, sagt Anwalt Haberkern, »sind Opfer unseres föderalen Systems«. Der in Hamburg lebende Flüchtling Adrian Zhamo, 25, ist sogar der Meinung: »Es wäre besser gewesen, keiner hätte den Kontingent-Status bekommen, dann wären alle ruhiger.«
Zur Mißgunst gegenüber den bessergestellten Landsleuten, sagt Zhamo, geselle sich die Wut über bürokratische Willkür: Zufällige Listen der albanischen Regierung waren ausschlaggebend dafür, wer mit welchem Bus die Botschaft verlassen durfte. Dadurch wurde bereits über die Fähre, über den Zug und letztlich über das aufnehmende Bundesland _(* Im Juli 1990 in Nordrhein-Westfalen. ) vorentschieden; Freunde, sogar Verwandte wurden getrennt.
Zwar hat das Zirndorfer Bundesamt für die Anerkennung von Asylbewerbern inzwischen versichert, daß jeder Botschaftsflüchtling asylberechtigt ist und in einem beschleunigten Verfahren anerkannt werden soll. Aber Sozialberater und Politiker hatten den Albanern zuvor monatelang die Nachteile des üblichen langwierigen Asylverfahrens deutlich gemacht; allein in Baden-Württemberg waren mehr als 100 bereits gestellte Anträge sogar wieder zurückgezogen worden. Nun trauen viele der Zusicherung des Bundesamtes nicht. Kompetente Dolmetscher, die den Wirrwarr auflösen könnten, gibt es kaum.
Die Flüchtlinge befürchten zudem, die politischen Lockerungen in Albanien könnten deutschen Behörden als Vorwand dienen, den Asylgrund als erledigt anzusehen. Ganz aus der Luft gegriffen ist solche Skepsis nicht: In einem Fernschreiben hatte das Bundesinnenministerium der nordrhein-westfälischen Landesregierung schon empfohlen, den Albanern zunächst nur eine Aufenthaltserlaubnis für sechs Monate zu geben - wegen der »unklaren politischen Entwicklung« in deren Heimatland.
Zwar werden sämtliche Aufenthaltsgenehmigungen derzeit erneuert. Aber viele Flüchtlinge fühlen sich durch eine bloße Fristverlängerung düpiert, sie wollen das Bleiberecht auf Dauer - ohne riskantes Asylverfahren.
Die Verbitterung der Albaner in Deutschland beschreibt ein Flüchtling, der aus politischen Gründen in seiner Heimat 20 Jahre im Gefängnis saß: »Ich bin der Dunkelheit entronnen und hier in absolutes Zwielicht geraten.«
* Im Juli 1990 in Nordrhein-Westfalen.